Unfallschaden mit der Nine

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Da irrst du leider.

    Und da hat sich in den letzten Jahren auch einiges verändert.

    Einen großen Schaden abrechnen und danach damit Gewinn machen ist Betrug.

    Ganz einfach.

    Man sollte wissen das das kein Kavaliersdelikt ist sondern Versicherung Betrug

    Große Schäden werden sogar gespeichert. Und eine Abrechnung eines Totalschadens geht damit zum Beispiel nur einmal im Fahrzeugleben.

  • Hallo Simon,

    als erstes mal wieder gesund werden.

    Ich würde an Deiner Stelle über Gutachten abrechnen und das Motorrad mit den Schäden weiterfahren. (Wenn Du keine Angst hast)

    Nach 6 Monaten mit den Schäden verkaufen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Kohle von der Versicherung plus Erlös für beschädigtes Motorrad, ein Neues :toeff , plus ???? € bringt :daumen-hoch

    Gruß Gerd

    :camperboy

  • Ich kann zwar deine bedenken verstehen, kaufen mit dem Wissen und nicht wissen wie die Instandhaltung gelaufen ist, würde ich sie auch nicht. Wenn ich sie aber mit dem Schaden kaufen würde, beim Vermessen nichts verzogen ist, würde ich nach der Instandsetzung denken, das ich eine Gebrauchte mit vielen Neuteilen hätte. Ich habe früher oft Unfallfahrzeuge gekauft und selbst instand gesetzt (aus finanziellen Gründen). Wenn es, das Mopped ist, das du haben willst, würde ich sie beim Fachhändler instandsetzen lassen und mich freuen, du bekommst nach der Reparatur eine Garantie auf alle verbauten Teile und hast ein dein altes Mopped mit vielen Neuteilen wieder. Bei keiner anderen Gebrauchten hast du eine solche Inspektion auf Rahmen, Fahrwerk und Motor wie bei deiner.....so würde ich die Sache angehen.

  • Es ist einfach NUR ein Fahrzeug, welches man, mit dem nötigen Wissen und Material zu 100% wieder instandsetzen kann.

    ¡ Es gäbe zigtausende von Oldtimern nicht mehr, hätten die Besitzer selbige Bedenken !

    Un saludo, Hans-Jürgen

    Es gibt keinen grösseren Luxus, als nur das tun zu können, zu dem man Lust hat !!

  • Ok, Du hast Recht und ja es gibt sogar Urteile hierzu.

    Ich selbst würde fiktiv abrechnen, 6 Monate sind schnell rum (zumindest über den Winter!). Und den „Gewinn“ einstreichen!

    Gruß

    Thomas

    Instagram: t1creme21

  • Folgende Alternativen stehen Dir zur Verfügung:

    Die sach- und fachgerechte Reparatur beim BMW-Händler. Du unterschreibst eine Abtrittserklärung dann rechnet der Händler direkt mit der Versicherung ab. Im Nachgang erhältst Du die Wertminderung und den Nutzungsausfall für die Ausfallzeit.

    Oder Du lässt eben nicht reparieren, dann rechnet der Versicherer auf wirtschaftlicher Totalschadenbasis ab. Du bekommst des Wiederbeschaffungswert abzgl. dem Restwert. Dieser ist bei dieser Konstellation sicher ermittelt worden. Den Restwert erzielst Du dann wenn du an den Restwertaufkäufer gemäß Gebot verkaufst. Somit hast Du zum Schluss den kompletten Wiederbeschaffungswert.

    Die Variante Reparaturkosten netto auszahlen lassen geht definitiv nicht, denn dann hättest Du die netto Reparaturkosten 10500,- und könnest das Bike zum Restwert? (der liegt bestimmt bei 8000,-) veräußern und hättest als Summe 18000,- Euro. Das macht der Versicherer definitiv nicht mit (Bereicherung am Schaden).

    Nur ein Biker weiss, warum ein Hund seinen Kopf aus dem Autofenster hält. :cool

  • Natürlich geht auch die fiktive Abrechnung.

    Allerdings reicht da nicht der Kostenvoranschlag der Werkstatt, sondern es muss schon ein amtliches Gutachten her.

    Sogar eine teilweise fiktive Abrechnung ( dies lass ich reparieren, jenes nicht ) sollte möglich sein.

    Aber immer alles ohne MwSt.

  • Simon schrieb "nach Gutachten vom Händler instandsetzen lassen" und es gibt auch keine "amtlichen" Gutachten , sondern nur amtliche, besser "öffentlich bestellte und vereidigte" Gutacher, die eine privatwirtschaftliche Dienstleistung erbringen. TÜV. Dekra und Co. sind ja auch keine Behörden und deren Mitarbeiter keine Beamten. Bei BMW Niederlassungen ist das oft die Dekra im Hause, ansonsten steht es der Versicherung frei einen eigenen Gutachter zu schicken. Im Ergebnis ändert sich da nichts, da die auch nur die BMW Instandsetzungsvorgaben zusammenrechnen. Anders kann es bei einem Kaskoschaden aussehen, wenn man seiner Versicherung die Auswahl der Werkstatt überlassen hat. Hier geht es aber um einen Haftpflichtfall.

  • Bei BMW Niederlassungen ist das oft die Dekra im Hause, ansonsten steht es der Versicherung frei einen eigenen Gutachter zu schicken. Im Ergebnis ändert sich da nichts, da die auch nur die BMW Instandsetzungsvorgaben zusammenrechnen.

    Dem Geschädigten steht die Wahl des Gutachters frei. Einen von der Versicherung beauftragten Gutachter würde ich dabei keinesfalls und wirklich niemals nie nie nie nicht wählen, sondern mir selbst einen suchen. Die Kosten dieses Gutachtens sind von der Versicherung des Unfallverursachers zu tragen.

  • Hallo Simon ,

    Viel wichtiger als die Reparatur/Nichtreparatur Deiner BMW ist m.E. Deine erlittene Verletzung und event. Spätfolgeschäden .

    Ich hoffe, es geht Dir gut.

    Wie Du uns mitgeteilt hast, wurde Dein Tossy 3 mittlerweile operiert .

    Der folgende Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle, soll eine erste Orientierung zur möglichen Höhe vom Schmerzensgeld für Deine Schulter bieten:

    Verletzung

    Schmer­zensgeld­summe

    Gericht, Datum (Akten­zeichen)

    Schulter­eckgelenk­sprengung mit Verletzung der Kapselban­strukturen, Schulter­versteifung

    15.338,76 Euro

    OLG Hamm, 10.02.2000 (AZ: 6 U 208/99)

    Schulter­eckgelenk­sprengung (Tossy III)

    8.000 Euro

    OLG Hamm, 18.02.2014 (AZ: 26 U 152/13)

    Schmerzensgeld: Wenn die Schulter beim Unfall verletzt wurde
    Alle Infos zum Thema Schmerzensgeld für die Schulter, z. B. welche Verletzung an der Schulter einen Schmerzensgeldanspruch möglich macht & wie hoch er ist!
    www.bussgeldrechner.org

    Ich hoffe sehr , die gegnerische Versicherung versucht Dich hier nicht über den Tisch zu ziehen .

    Ansonsten würde ich raten hier einen Anwalt einzuschalten ...

    Ich wünsche Dir ( und natürlich auch Deiner BMW) gute Besserung und einen guten Start in die neue Motorradsaison 2023

    Viele Grüße

    IOM 78

  • Vielleicht mal zurück zum Anfang (Post #1). Er hat einen Anwalt eingeschaltet. ;) Der die von ihm vorgeschlagene und andere Regulierungsvarianten sicher auch mit Zahlen unterlegt hat und die individuellen Umstände dieses Unfalls sicher besser einschätzen kann als ein ganzes Forum.

  • Moin,

    bei von der jeweiligen Partei bestellten Gutachtern kann es durchaus zu einem Hin und Her zwischen Versicherung und Geschädigtem kommen, wenn die Ansichten bzgl. der Entschädigungssumme für das Fahrzeug deutlich auseinander gehen.

    Alternativ kann angeregt werden, dass das zuständige Gericht einen Sachverständigen benennt. An dessen Gutachten sind dann beide Seiten ohne wenn und aber gebunden.

    BlackStar

  • Interessant das soviele bedenken haben, das sich der Rahmen verzogen hat. Bei diesem Schadensbild ist das sehr unwahrscheinlich. Dafür müssen stärkere Kräfte wirken und Anbauteile stärker Deformationen aufzeigen.

    Meine lag unterm Stadtbus und der Rahmen hatte nix.

    Laut Gutachter keine Überraschung. Das bayerische Blech taugt was......

  • bei von der jeweiligen Partei bestellten Gutachtern kann es durchaus zu einem Hin und Her zwischen Versicherung und Geschädigtem kommen, wenn die Ansichten bzgl. der Entschädigungssumme für das Fahrzeug deutlich auseinander gehen.

    Bei einem Haftpflichtschaden, hast Du das Recht auf freie Gutachterwahl. Die Versicherung kann allerdings ein Gegengutachter beauftragen.

    Ich empfehle Dir ein Gutachter von Dekra zu beauftragen. Wird kaum eine Versicherung beanstanden. Spreche aus Erfahrung.

    Gruß Gerd

    :camperboy