Zusatzscheinwerfer für Scrambler mit ABE

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  • Moin zusammen,

    ich habe aktuell den Wunderlich Zusatzscheinwerfer drauf:
    Zusatzscheinwerfer SixDays Ø155mm - verchromt Art.-Nr. 30476-000

    Dummerweise hat der keine ABE und ich überlege, einen anderen auf meinen Motorschutzbügel zu verbauen. Habt Ihr da einen Tipp oder einen Liebling mit ABE? Sollte eher Oldschool, klassisch sein. Danke Euch!

    Ralf

  • Moin zusammen,

    ich habe aktuell den Wunderlich Zusatzscheinwerfer drauf:
    Zusatzscheinwerfer SixDays Ø155mm - verchromt Art.-Nr. 30476-000

    Dummerweise hat der keine ABE und ich überlege, einen anderen auf meinen Motorschutzbügel zu verbauen. Habt Ihr da einen Tipp oder einen Liebling mit ABE? Sollte eher Oldschool, klassisch sein. Danke Euch!

    Ralf

    Frag doch mal bei Wunderlich nach, ob die mangelnde Zulassung vielleicht nur an dem Schutzgitter liegt, welches auf bei dem Artikelbild zu sehen ist, denn das könnte man ggfs. ja demontieren (*).

    Wenn allerdings andere Prüfzeichen fehlen, das (E) für die ECE Zulassung z.B. oder ein "B" für die Kennzeichnung als Nebelscheinwerfer, ist die Sache gegessen.

    *=Im V-Strom Forum gabs letztens einen Thread, wo einer morgens um 5 auf dem Weg zur Arbeit mit seiner V-Strom kontrolliert wurde und sich beinahe eine Stillegung eingefangen hätte, der wohlwollende(!) Beamte es aber noch mit einer Verwarnung von 50 € und Vorführung nach Mängelbeseitigung bewenden liess.

    Alles nur wegen Schutzgittern vor den Nebelscheinwerfern..

    Und ja, das ist rechtens. Bei der Beleuchtung eines Kfz verstehen die Jungs überhaupt keinen Spass.

    R nineT: Ich war einfach nicht in der Lage, ihr aus dem Wege zu geh'n!

  • Zusatzscheinwerfer am Motorrad sind nur paarweise erlaubt. D.h. auch wenn du ein anderes Fabrikat verwendest, musst du es links und rechts montieren.

    Edit: mein Wissensstand ist hier nur „fundiertes Halbwissen“

    Danke für die korrigierenden Hinweise der Folgeposts!

    Einmal editiert, zuletzt von nixwiefort (19. November 2022 um 22:17)

  • Zusatzscheinwerfer am Motorrad sind nur paarweise erlaubt. D.h. auch wenn du ein anderes Fabrikat verwendest, musst du es links und rechts montieren.

    Stimmt nicht ganz, nach StvZO Zulassung wäre nur ein Zusatzscheinwerfer eines Typs, also Fernscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer zulässig, nach ECE/EG Zulassung, welche die nineT aufweist, hingegen ein oder zwei Scheinwerfer jedes Typs. Wobei das nicht bedeutet, dass man nun vier Zusatzscheinwerfer anbringen dürfte, zwei Fern, zwei Nebler..

    Eine Ausstattung mit einem Fernscheinwerfer und einem Nebler auf der anderen Seite ist sowohl nach StvZO als auch nach ECE zulässig. Eine Bestimmung, dass ein einzelner Zusatzscheinwerfer, unabhängig vom Typ, untersagt wäre, habe ich nun noch nicht gelesen, Betonung liegt auf "noch".

    R nineT: Ich war einfach nicht in der Lage, ihr aus dem Wege zu geh'n!

  • Zusatzscheinwerfer am Motorrad sind nur paarweise erlaubt. D.h. auch wenn du ein anderes Fabrikat verwendest, musst du es links und rechts montieren.

    Nicht ganz, wenn der Abstand zur Fahrzeugmitte max. 250 mm beträgt, ist auch auch nur ein Nebelscheinwerfer zulässig

  • Hey, das geht auch ohne Versalien und drei Ausrufezeichen, oder? :)

    naja, hab auf die W-Seite geschaut als Du geschrieben hast... deren Hinweis is mir dann gleich ins Auge gesprungen :)

    hat den dieser Scheinwerfer gar nix dauf, kein e-Zeichen oder so?

    wahrscheinlich liegts am Gitter und an der gelben Folie weshalb der keine Zulassung hat...

    Aber gibt es nicht Nebelscheinwerfer mit gelbem Glas, die würd ich jetzt verwenden...

    notfalls auch in Frankreich schauen...

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    Gruß Helmut

    Soonham Cycle Fucktory

  • Moin, alles gut :) ich habe das Ding schon drei Jahre drauf und einmal ohne Probleme TÜV bekommen, daher meine Verwunderung. Und der Hinweis war anfangs nicht auf der Wunderlich Seite, meine ich mich zu erinnern.

    Ein Kumpel meinte am Wochenende, dass man für den TÜV ein "Mützchen" über die Lampe stecken soll und dann ginge der TÜV, habt Ihr da Erfahrungen?

    Merci, Ralf

  • Wahrscheinlich hat Wunderlich von Kunden eine auf die Mütze gekriegt, wenn sie zuvor nicht auf den Umstand hingewiesen haben, dass der Betrieb des Scheinwerfers in D nicht zulässig ist.

    Wenn einer 50 € abdrücken darf oder ihm die Weiterfahrt untersagt wird, wenn der Schweinwerfer nicht sofort abgebaut wird, ist der Spass begrenzt. Was beim TÜV oder in einer Polizeikontrolle angemeckert wird und welche Konsequenzen das nach sich zieht, ist nicht zu 100% genau festgelegt. Ermessensspielraum nennt man das wohl.

    Ich hab mal die Abbildung bei Wunderlich vergrössert und versucht, die Kennzeichung zu entziffern.

    Wenigstens einen Teil habe ich herausbekommen und mittels dieser Seite: https://www.hella.com/techworld/de/Technik/Beleuchtung/Scheinwerfer-219/#

    dechiffriert.

    Praktisch alles, was ich hier schreibe, ist meine Interpretation, so wie ich das verschiedenen EU Richtlinien und Webseiten vom TÜV oder z.B. Hella entnommen habe.

    Ich gebe hier keine Rechtsberatung..

    Vorab: der Scheinwerfer kann durchaus aus mehreren Gründen nicht zulässig sein!

    1. Die Scheibe ist gelb.

    Gelbes Licht ist bei Nebelscheinwerfern zulässig. Das heisst, nirgendwo sonst!

    Die Bestimmungen zur Beleuchtung sind praktisch alle exklusiv zu sehen, was nicht explizit erlaubt ist, ist untersagt.

    Nun habe ich der Kennzeichnung entnommen, der Scheinwerfer hat eine ECE Zulassung, (E9=Spanien).

    Es handelt sich um einen Halogen Fernscheinwerfer mit H7 als Leuchtmittel ("HR ...H7").

    Zudem ist er wohl als Begrenzungslicht einsetzbar(???), "A".

    Er hat _keine_ Kennzeichnung als Nebelscheinwerfer, das wäre ein "B".

    Damit ist die gelbe Scheibe nicht zulässig.

    2. Ein nicht abnehmbares Gitter ist vor dem Scheinwerfer angebracht.

    Dies ist für Scheinwerfer in Deutschland nicht zulässig, auch, da sich Schmutz hinter dem Gitter ansammeln kann, welcher nicht ohne Weiteres beseitigt werden kann.

    Zudem hätte die Typprüfung (für die E-Nr.) mit dem Gitter stattfinden müssen, da sich die Leuchteigenschaften verändern.

    Daher wohl hat Wunderlich die ganzen Gitter, die man bei den GSsen vor den Hauptscheinwerfer schnallen kann, klappbar gestaltet!

    Je nach Modell kann man die für die Teilnahme am Strassenverkehr hoch- oder runterklappen, damit sind sie dann auch zulässig. Mit Gitter: Nur abseits der Strassen.

    Es gibt bei Wunderlich auch Zusatzscheinwerfer mit Gitter, aber ebenfalls klappbar, und zumeist moderne LED Scheinwerfer, die aus Stilgründen hier wohl nicht anwendbar sind.

    Beim TÜV eine Kappe drüberziehen:

    Wird kaum klappen. Dem TÜV könnte es noch egal sein, dem Polizisten nicht.

    Scheinwerfer, die angebracht sind, müssen ohne weiteres zum Einsatz gebracht werden können.

    Also einfach einschalten, bzw. bei Klappscheinwerfern noch aus- oder hochklappen. Opel GT lässt grüssen.

    Wenn erst eine Kappe abgenommen werden muss, ist das nicht zulässig.

    Zudem käme dann wieder das Gitter ins Spiel.

    Die Rallyemützen, die man bei manchen Pkw auf Zusatzscheinwerfern sieht, dürften bei jeder Polizeikontrolle durchfallen.

    Kurzum: Es bleibt schwierig. Vielleicht könnte man sich behelfen, indem man das Gitter ummodelt, die Querstäbe komplett wegnimmt.

    Bleibt noch der gelbe Fernscheinwerfer, der m.E. nicht gelb sein darf.

    Wunderlich befragen.

    Sorry für den ganzen Sermon, sollte nicht soviel werden, ist eben eine komplexe Materie.

    R nineT: Ich war einfach nicht in der Lage, ihr aus dem Wege zu geh'n!

    Einmal editiert, zuletzt von N4000 (21. November 2022 um 16:47)



  • Ein Kumpel meinte am Wochenende, dass man für den TÜV ein "Mützchen" über die Lampe stecken soll und dann ginge der TÜV, habt Ihr da Erfahrungen?

    Merci, Ralf

    ja, das war in den 70/80ern schon so...

    Ralleys wurden modern daher wurde es damals Mode viele viele Schweinwerfer ans Auto zu montieren,


    aber es gab gesetzliche Regelungen. Und es gab "Deckel" für die Scheinwerfer die man im Bereich der StvZo nicht verwenden durfte

    Die Deckel waren aber ursprünglich und die Scheinwerfer währden des Tages vor Zerstörung zu schützen

    Hatte 82 CIBIE-Scheinwerfer am Sturtzbügel der Guzzi, gab immer Streß mit der Rennleitung weil ich die "hängend" montiert hatte...

    Ausnahme war BMW... weil die Rennleitung ja auch BMW fuhr...

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    Gruß Helmut

    Soonham Cycle Fucktory

  • Dann würde es ja Scrmlr heissen!

    Macht nun auch keinen Sinn..

    aber irgendwo muß man heutzutage doch anfangen zu sparen....

    früher wars einfach, man konnte sich einfach ein "e" kaufen... bei der aktuellen Verteuerung kann man doch ein paar Vokale einsparen....

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