Extra kurzes Heck

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  • Ich würde das Moped mit dem Heck in Richtung Garagenwand stellen. Dann sieht man es nicht.

    Mit anderen Worten ist nicht meins.

    Wie sieht es bei dem kurzen Heck mit Blinckern aus und den Abstand von 300 mm zum hinteren Ende?

    Du hast nun zwei Möglichkeiten

    • einen Loop hinten Anschrauben damit du auf die 300mm kommst
    • einen Kotflügel incl. Blinkerhalterung

    Ich würde ein pasendes Blech biegen um das Loch hinten abzudecken. Dort würde ich das Rück/Bremslicht verbauen. Das Blech würde Z-förmig auslegen und auf höhe der Sitbank etwas nach hinten laufen lassen. Dann würde ich die Sitbank passend umpolstern lassen um einen schönen Abschluss zu bekommen.

    Hatten hier nicht User so einen Blechkotflügel mit Rohrhalterung verbaut? An der Rohrhalterung könnte man dann die Blinker befestigen.

    Wer später bremst war vorher zu langsam.

  • Ja, ESD wird es wohl der hohe HP Corse GP07, Blinker wollt ich kleine 3in1 Kellermann seitlich unter den Sitz machen und das Kennzeichen an den Kardan.

    Was hat es mit den 300mm auf sich?

  • Die hintere Grenze des Hecks (auch Blinker) dürfen einen maximalen Abstand von 300mm nach hinten (Länge über alles) haben.

  • okay danke für die Info. Wie ist das denn beim "Wunderbob" da ist es doch auch nicht gegeben oder?

  • okay danke für die Info. Wie ist das denn beim "Wunderbob" da ist es doch auch nicht gegeben oder?

    nur weil etwas so gemacht ist, heisst es ja nicht, dass es auch erlaubt ist...!

    Die Idee an der Sache betrifft aber vermutlich primär die Sichtbarkeit aus schrägen Winkeln....

    Wenn dein Heck also kurz ist und die Blinker auf der gleichen Höhe wie das Heck und damit von hinten unter allen Winkeln sichtbar sind, ist das vermutlich kein Thema, - auch wenn dein Motorrad mit Hinterreifen um einiges länger ist.

    Wo kein Kläger da kein Richter! - Strenggenommen legal ist es aber wohl trotzdem nicht!

  • nur weil etwas so gemacht ist, heisst es ja nicht, dass es auch erlaubt ist...!

    Die Idee an der Sache betrifft aber vermutlich primär die Sichtbarkeit aus schrägen Winkeln....

    Wenn dein Heck also kurz ist und die Blinker auf der gleichen Höhe wie das Heck und damit von hinten unter allen Winkeln sichtbar sind, ist das vermutlich kein Thema, - auch wenn dein Motorrad mit Hinterreifen um einiges länger ist.

    Wo kein Kläger da kein Richter! - Strenggenommen legal ist es aber wohl trotzdem nicht!

    ...so isses, bei der Harley bin ich bei 360 (Rahmen gekürzt und vorher nicht gemessen) und hatte noch nie Probleme beim TÜV.....wer weis was passiert, wenn mal was passiert, dann wird geschaut ob das was mit dem Ereignis zu tun hat :lehrer .....denke ich würde es nicht mehr machen............ab ist halt ab :peinlich

  • Ja, ESD wird es wohl der hohe HP Corse GP07, Blinker wollt ich kleine 3in1 Kellermann seitlich unter den Sitz machen und das Kennzeichen an den Kardan.

    Was hat es mit den 300mm auf sich?

    very simple: die Blinker dürfen maximal 30cm vom Fahrzeugende entfernt sein.

    Miss einfach mal 30cm vom Ende deines Schlappens nach vorne und Du wirst merken, dass das ungefähr die Mitte des Hinterrades ist ... bei Dir also ne Luftnummer!

  • Bin etwas weiter, hab die 3-1 von Rizoma direkt am Heck verbaut Abstand nach hinten 480mm. (Verkabelung ist im Abschlussblech verlegt und wird mit einem Stecker unterm Sitz einfach eingesteckt). Die Blechabdeckung ist in einer kleinen Tasche versteckt, auch die Verschraubung des Sattels (auf dem Foto noch der alte Sattel, hab einen gebrauchten ein wenig gekürzt und neu satteln lassen) ist in der Tasche . Die Tasche ist noch beim Sattler in Arbeit. Ich hab eine Gutachten geschrieben und lass es beim TÜV eintragen. Die Blinker haben einen ausreichenden Abstand zueinander (r/l) und sind aus jeder Perspektive einsehbar. Mit dem Verweis auf "Unbedenklichkeit", wird eine Eintragung argumentiert. Anbei ein paar Bilder (Teile sind beim Pulvern). Wenn alles zusammengebaut ist stelle ich wieder ein Bild ein. Das Gutachten kann ich nach der Eintragung gerne auf Anfrage teilen.

    image 2.pngimage.png

    image 3.png

  • Ich wollte meine auch so wie die Wonderbob umbauen. Habe lange mit Wunderlich telefoniert. Die Antwort ist einfach, ist ein reines Showbike uns so nicht Stvo gerecht. (das Heck betreffend). Der Abstand Rücklicht und ende Hinterreifen muss eingehalten werden. Dazu müsste ich den Nummernschildhalter kombiniert mit den Blinkern und Rücklicht hinten anschrauben.

  • Ich bin auch gespannt ob du das so eingetragen kriegts...

    Eine mögliche Lösung wäre doch die Blinker auf dem hinteren Kotflügel anzubringen, schon darüber nachgedacht?

  • Moin,

    die Bedenken entstammen wohl dem Gedanken "was nicht sein darf, kann auch nicht sein" :0plan

    Die Vorschrift mit den 30 cm vom Schlusspunkt des Motorrades stammen aus der Betrachtung, das sich zwischen den Blinkern eine Radabdeckung aufbaut.

    Da beim Umbau von Michael die Blinker aus jeder erdenklichen Position zweifelsfrei einsichtig sind, dürfte diese Tatsache/Argumentation jeden Sachverständigen überzeugen.

    BlackStar