Urban GS gestohlen...update 2

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  • Wenn dein Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft mitspielt...

    Spezi ist Eigentümer. Darüber hinaus sollte die Eigentümergemeinschaft bei einem Loch im Boden der Tiefgarage keinen

    Einfluss haben. Wird ja nicht bis zum Grundwasser gebohrt. In seinem Fall wars wohl kein Thema und darüber hinaus eine

    gute Investition. Er mag seine S1000RR sehr.

    <•> Königlich Bayerisch <•>

  • Da bin ich ganz bei Dir ! Auf die Frage in welchem Zustand die Maschine ist, bekomm ich weder von der Polizei noch von der Versicherung ein brauchbare Antwort. Den Polizisten war anzumerken, dass er mehr wusste, wie er mir sagen wollte. Ein sauberer Schnitt wäre mir lieber gewesen als wenn ich jetzt ein Teil zurückbekomme, wo mindestens das Schloss geknackt worden sein muss...und eine Versicherung hat ganz sicher nix zu verschenken. Die versuchen verständlicherweise so günstig wie möglich raus zu kommen.

    jetzt heisst es erst mal abwarten, bis die Maschine beim Freundlichen auf dem Hof steht.

    Drück' die Daumen. Ja, wenn das Fahrzeug nicht mehr auftaucht (sorry) ist meist besser.

    Make life a ride :)

  • An meinem letzten Wohnort (bis letzten Sonntag) war es auch „nur“ ein dicker Bodenanker mit ordentlicher Kette dran und das Motorrad ansonsten unter einer Bikegarage.

    Grenznähe zu Polen war gegeben und in einer Nacht wurden auch sämtliche Gartenhäuschen der Straße aufgemacht und alle Fahrräder geklaut. Richtung verschwundener Motorräder gab es in der Siedlung zum Glück bisher nichts, dennoch hat das ungute Gefühl immer leicht mitgeschwungen. Denke trotzdem, das auch wenn so eine Kette am Ende kein wirkliches Hindernis ist, sollte man solche „Basics” dennoch nutzen, wenn es keine anderen Alternativen gibt.

  • Hallo,

    es gibt ein update zu meiner Dicken:

    Das Motorrad ist wieder zurück aus Pommern bei meinem Freundlichen in Berlin und hat gem. dem Gutachter folgende Schäden:

    • Beiden Spiegel fehlen
    • Der Tank hat eine Delle
    • Ventildeckel sind verkratzt
    • die dreieckige Seitenverkleidung aus Metall fehlen beidseitig
    • Das Schloss ist ausdrücklich nicht geknackt worden. Somit also kein Rahmenschaden.
    • Kennzeichen fehlt.
    • Materialschaden ca. 3-4 tsd Euro zzgl. Arbeit

    Was mich etwas ärgert ist, dass ich VOR der Begutachtung nicht informiert wurde und sich die Versicherung zum weiteren Ablauf auch bedeckt hält. Genauso verhält es sich zu den Hintergründen des Wiederauffindens der Maschine. Da war die polnische Polizei mit einen förmlichen aber zur Sache selbst inhaltsleeren Einschreiben noch am besten. Man hat so das Gefühl, das Fremde ungefragt über mein Eigentum entscheiden und ich dann vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich offiziell von der Versicherung zum Sachstand informiert und das Motorrad dann repariert wird.

    Gruß M.

  • Michael67 10. September 2022 um 11:31

    Hat den Titel des Themas von „Urban GS gestohlen...update“ zu „Urban GS gestohlen...update 2“ geändert.
  • Ungeklärt ist ob der Motor geschändet wurde. Ich wollte ein gestohlenes Fahrzeug nicht wieder zurück. Soll die Versicherung den Haufen verkaufen und mir einen fairen Zeitwert erstatten

  • Hallo,

    es gibt ein update zu meiner Dicken:

    Das Motorrad ist wieder zurück aus Pommern bei meinem Freundlichen in Berlin und hat gem. dem Gutachter folgende Schäden:

    • Beiden Spiegel fehlen
    • Der Tank hat eine Delle
    • Ventildeckel sind verkratzt
    • die dreieckige Seitenverkleidung aus Metall fehlen beidseitig
    • Das Schloss ist ausdrücklich nicht geknackt worden. Somit also kein Rahmenschaden.
    • Kennzeichen fehlt.
    • Materialschaden ca. 3-4 tsd Euro zzgl. Arbeit

    Was mich etwas ärgert ist, dass ich VOR der Begutachtung nicht informiert wurde und sich die Versicherung zum weiteren Ablauf auch bedeckt hält. Genauso verhält es sich zu den Hintergründen des Wiederauffindens der Maschine. Da war die polnische Polizei mit einen förmlichen aber zur Sache selbst inhaltsleeren Einschreiben noch am besten. Man hat so das Gefühl, das Fremde ungefragt über mein Eigentum entscheiden und ich dann vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich offiziell von der Versicherung zum Sachstand informiert und das Motorrad dann repariert wird.

    Gruß M.

    Naja, du bist immer noch der Eigentümer und nicht die Versicherung oder sonst jemand.

    Mich wundert schon, dass hier jemand ungefragt( Besitzstörung ist es wohl nicht, weil du aktuell ja nicht der Besitzer bist) dein Motorrad transportiert, begutachtet, usw.

    Ich würde in diesem Fall: ein ernstes Wort mit dem Freundlichen sprechen, dass immer noch du der Kunde und Eigentümer bist.

    mich mit einem Rechtsanwalt beraten (Rechtschutzversicherung?)

    mir die Versicherungsbedingungen im Kleingedruckten detailliert durchlesen

    mich mit dem Versicherungsmakler beraten ( ggf diesen erinnern, dass immer noch du der zahlende Kunde bist)

  • Wunsch und versicherungstechnische Wirklichkeit klaffen hier auseinander.

    Solange sich die Reparatur wirtschaftlich lohnt und zumutbar ist, wird der entstandene Schaden entsprechend reguliert und das Motorrad durch eine Fachwerkstatt wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

    Persönliche Befindlichkeiten und Gefühle spielen an der Stelle keine Rolle und die Entscheidung trifft nicht der Anspruchssteller, sondern die Versicherung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.

    So läuft das bei Versicherungen.

    Vor dem Hintergrund wäre es in der Tat manchmal besser, dass das Bike verschwunden bleibt.

  • Ungeklärt ist ob der Motor geschändet wurde.

    • Das Schloss ist ausdrücklich nicht geknackt worden. Somit also kein Rahmenschaden.

    Dann auch vermutlich nicht gefahren worden .

    Wer keine Ahnung hat, der sollte wenigstens Verwirrung stiften. :alki-boys

  • Wunsch und versicherungstechnische Wirklichkeit klaffen hier auseinander.

    Solange sich die Reparatur wirtschaftlich lohnt und zumutbar ist, wird der entstandene Schaden entsprechend reguliert und das Motorrad durch eine Fachwerkstatt wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

    Persönliche Befindlichkeiten und Gefühle spielen an der Stelle keine Rolle und die Entscheidung trifft nicht der Anspruchssteller, sondern die Versicherung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.

    So läuft das bei Versicherungen.

    Vor dem Hintergrund wäre es in der Tat manchmal besser, dass das Bike verschwunden bleibt.

    @ nixwiefort: Das Fahrzeug wurde über die Versicherung von einem professionellen Rückholer IN MEINEM AUFTRAG aus Polen zurück zu meinem Freundlichen gebracht. Ich war nur stinkig, dass man mir proaktiv nix sagt und mich der Gutachter ( der im Auftrag der Versicherung handelt) erst nachher über den Sachstand der Begutachtung informiert. Der Mann war am Telefon nicht unrecht aber ich wäre halt gerne dabei gewesen....das hätte ich als Eigentümer als fair angesehen...

    @ Cfox991: Genau so ist es. Aber das Krad ist nun mal wieder da und ich muss das Beste draus machen. Ein kompletter Neustart wäre mir auch lieber gewesen. Verkaufen oder in Zahlung geben unter Angabe der Fahrzeughistorie kann ich sie ja immer noch.

    • Das Schloss ist ausdrücklich nicht geknackt worden. Somit also kein Rahmenschaden.

    Dann auch vermutlich nicht gefahren worden .

    So sehe ich das auch. Den Kilometerstand am Vorabend des Diebstahls weiss ich ziemlich genau...den Rest wird man sehen.

  • Ggf.Rechtsanwalt einschalten!

    Ich bin mir nicht sicher, ob bei einem Diebstahl nicht die Versicherung Eigentümer wird.

    Der RA weiß am besten,welche Ansprücheman hat.

    Die Versicherung ist nicht aud deiner Seite.

    Wird bei Verlust und Auszahlung nicht auch die Mehrwertsteuer abgezogen?

    Wie gesagt, der RA weiß es.

    So würde ich es machen.

  • Also, wurde das Bike innerhalb der 4 Wochen Frist aufgefunden bist Du nach wie vor der Eigentümer. Die Schadenfeststellung wird durch einen von der TK-Versicherung beauftragten Sachverständigen durchgeführt, gibt er die Reparatur frei da der Schaden nicht den Wiederbeschaffungswert übersteigt hast Du zwei Möglichkeiten: entweder Reparatur in der Werkstatt deiner Wahl (sofern du keine Werkstattbindung hast) oder die geldwerte Entschädigung. Ist das Krad länger als 4 Wochen weg geht das Motorrad ins Eigentum des Versicherers über (sofern es überhaupt mal wieder auftaucht) In solchen Fällen wird der WBW anhand Aktenlage ermittelt. In jedem Fall ist es immer wichtig alles zum Bike zu beschreiben, Umbauten etc. am Besten noch mit Bildern untermauern. So läuft die G'schicht.

    Nur ein Biker weiss, warum ein Hund seinen Kopf aus dem Autofenster hält. :cool

  • Ich würde sie einfach beim freundlichen wieder reparieren lassen und dann erst mal fahren. Ich denke Du wirst keinen Unterschied zu vorher merken oder sehen.

    Verkaufen kannst Du sie am Ende immer noch.

    Wer keine Ahnung hat, der sollte wenigstens Verwirrung stiften. :alki-boys