Urban GS gestohlen...update 2

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  • Hallo,

    in der Nacht von Sonntag auf Montag wurde mir meine Urban GS E4 Bj 2019 / 18900 km in Potsdam von Privat Parkplatz weg gestohlen. :weinen Die Maschine war abgesperrt und mit dem PKW so eingeparkt, dass man das Teil nur raustragen konnte, was dann auch wohl so passiert sein muss..

    Bei der Polizei war ich und der Versicherung hab ich den Diebstahl gemeldet.

    Jetzt meine Frage in die Runde: Die Maschine ist TK versichert und es wird wohl der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt. Ich hab schon öfter gehört, dass die Versicherung bzw. ein Gutachter eine ganz andere Meinung vom Wiederbeschaffungswert hat als der Eigentümer. Hat da jemand Erfahrungswerte, wie läuft sowas ab, auf was muss ich achten ?

    Danke und Gruß M.

  • Hi,

    ich hatte vor 4 Jahren einen Unfall mit einer 18 Monaten 7000 km alten Triumpf Tiger ( ich war nicht schuld )

    laß die erstmal rechnen, ich habe den Anschaffungspreis quasi wiederbekommen, es wurde Listenpreis

    genommen, und die in der Aktion kostenfreien Alukoffer draufgerechnet, so gesehen konnte ich nicht meckern

    Vielleicht passts auch bei Dir !!

    Gruß Frank

  • Na wenn viel Zubehör dran war, wirds wohl nicht ganz rausgehen.

    Die werden halt die üblichen Plattformen (Mobile.de ect.) nach Vergleichbarem abgleichen und sich

    an DAT Schwake orientieren.

    Demjenigen welcher die 9T gemopst hat, wünschen wir im Hinblick auf seine Gesundheit alles Gute.

    Vor allem Karzinome in allen lebenswichtigen Organen.

    <•> Königlich Bayerisch <•>

  • Hallo,

    in der Nacht von Sonntag auf Montag wurde mir meine Urban GS E4 Bj 2019 / 18900 km in Potsdam von Privat Parkplatz weg gestohlen. :weinen Die Maschine war abgesperrt und mit dem PKW so eingeparkt, dass man das Teil nur raustragen konnte, was dann auch wohl so passiert sein muss..

    Bei der Polizei war ich und der Versicherung hab ich den Diebstahl gemeldet.

    Jetzt meine Frage in die Runde: Die Maschine ist TK versichert und es wird wohl der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt. Ich hab schon öfter gehört, dass die Versicherung bzw. ein Gutachter eine ganz andere Meinung vom Wiederbeschaffungswert hat als der Eigentümer. Hat da jemand Erfahrungswerte, wie läuft sowas ab, auf was muss ich achten ?

    Danke und Gruß M.

    dem Gutachter alles angeben, was an Sonderzubehör etc. Verbaut war.

    Beim Wiederbeschaffungswert nur Referenzpreise von Händlerangeboten akzeptieren, widersprechen, wenn der Gutachter irgendwelche ungeprüften Privatangebote referenziert.

  • Danke für Eure Hinweise und die allerherzlichsten Verwünschungen für Lolek und Bolek. :capone

    An dem Motorrad war "nur "

    - eine VMT Lenker Erhöhung

    - eine Fussrastentieferlegung

    - ein SP Connect Handyhalter

    - und ein USB Anschluss am Lenker verbaut.

    Mal schauen, was die Versicherung sagt. Das werde ich dann hier reinstellen.

    Danke.

  • Hast Du wenigstens Bilder gemacht, so lange Du die Maschine gehabt hast?

    Eventuell läßt der Gutachter die Bilder auf sich einwirken, bei seiner Preisfindung. :daumen-hoch

    Gude der Rheingauner :bier


       Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei! :olleshuhn

  • Ordentliche Sch***!!!

    Ich drücke die Daumen bzgl. der Versicherungsarie und bin mir sicher, dass bei weitem nicht alle Versicherer nur Gauner sind und das die Geschichte somit fair geregelt wird.

    Nochmals toi toi toi für dich und einige Wünsche, die man hier besser nicht schreibt, in Richtung der Diebe!

  • Ich bin überrascht, dass die Versicherung den Wiederbeschaffungswert ersetzen soll. Das kenne ich von der Hausrat- aber nicht von der Fahrzeugversicherung.

    Meines Wissens nach ersetzen sie nur den zum Zeitpunkt tatsächlich entstandenen Schaden und das wäre dann der Zeitwert.

    Oftmals gibt es noch einen gewissen Zeitwertzusatz in Abhängigkeit vom Alter des Fahrzeugs.

    Das ist in den AGBs der TK normalerweise genau beschrieben, schau da mal rein.

  • Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungswert kenne ich nur aus der Vollkasko bei Oldtimern, dafür gibt es dann aber auch einen extra / teuren Tarif.

    Un saludo, Hans-Jürgen

    Es gibt keinen grösseren Luxus, als nur das tun zu können, zu dem man Lust hat !!

  • Der Wiederbeschaffungswert ist nicht identisch mit dem Wiederherstellungswert!

    Der Wiederbeschaffungswert wird regelmäßig im Fall eines Totalschadens reguliert (ggf. unter Anrechnung vom Restwert) bei KH und KASKO-Schäden.

    Der Wiederherstellungswert hat in der Tat Bedeutung, sofern Exoten (Oldtimer ...) versichert werden, dann aber mit einem speziellen Tarif.

    „Auflehnung ist das heiligste aller Rechte und die notwendigste aller Pflichten.“

    -Marquis de la Fayette-

  • Der Wiederbeschaffungswert ist nicht identisch mit dem Wiederherstellungswert!

    Der Wiederbeschaffungswert wird regelmäßig im Fall eines Totalschadens reguliert (ggf. unter Anrechnung vom Restwert) bei KH und KASKO-Schäden.

    Der Wiederherstellungswert hat in der Tat Bedeutung, sofern Exoten (Oldtimer ...) versichert werden, dann aber mit einem speziellen Tarif.

    Also ich hab mal im Vertrag nachgeschaut: ( Quelle HUK 24 Vertragsunterlagen)

    Bildschirmfoto 2022-08-10 um 20.38.13.png


    Heisst für mich: Es wird der Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert ersetzt. Der Restwert ist aber in diesem Fall NULL weil eben Totalverlust. Richtig ?

    Gruß M.

  • Ein Fahndung Foto wäre schon nicht schlecht, denn viele Augen sehen bekanntlich mehr als zwei.

    Tut mir Leid um den Verlust, (milde) dehnen sollen sie alle Finger brechen, wenn man Sie findet. (meine Meinung)

    Grundsätzlich hast du natürlich recht. Aber es ist oder war eine allerwelts UGS in Weiss mit roter Originalsitzbank und Garmischer Kennzeichen. (Erstwohnsitz) Vom Ort des Diebstahls sind es 10 Minuten auf die A10 und von dort sind die gem. Aussage der Polizei in einer guten Stunde in Frankfurt.. ... Die gestohlenen Motorräder werden auf der anderen Flussseite in einem Hinterhof i.d.R. zerlegt und die Teile weiter verschoben. Wenn man bei einer Razzia später noch den Rahmen mit der Nummer findet, ist das schon viel.

    M.

  • Ich bin überrascht, dass die Versicherung den Wiederbeschaffungswert ersetzen soll. Das kenne ich von der Hausrat- aber nicht von der Fahrzeugversicherung.

    Meines Wissens nach ersetzen sie nur den zum Zeitpunkt tatsächlich entstandenen Schaden und das wäre dann der Zeitwert.....

    Sollte das bei deiner Versicherung so sein, solltest du über einen Wechsel nachdenken. Üblich ist, bei Kaskoschäden den Wiederbeschaffungswert als Regulierungsbasis heranzuziehen. Ein Beispiel.

    Wiederbeschaffungswert
    Wiederbeschaffungswert: Wann er ermittelt wird √ Was Sie bei Unfall, Diebstahl und Totalschaden beachten müssen √ Wie die Allianz Sie unterstützen kann
    www.allianz.de
  • Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungswert kenne ich nur aus der Vollkasko bei Oldtimern, dafür gibt es dann aber auch einen extra / teuren Tarif.

    Habe meinen alten Briten bei der ADAC Klassik versichert, dort ist Wiederbeschaffungswert Standard.

    Und gar nicht mal so teuer.

    Nur so zur Info.

    (Off Topic - off).

    <•> Königlich Bayerisch <•>

  • Also ich hab mal im Vertrag nachgeschaut: ( Quelle HUK 24 Vertragsunterlagen)

    Bildschirmfoto 2022-08-10 um 20.38.13.png


    Heisst für mich: Es wird der Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert ersetzt. Der Restwert ist aber in diesem Fall NULL weil eben Totalverlust. Richtig ?

    Gruß M.

    Richtig!

    „Auflehnung ist das heiligste aller Rechte und die notwendigste aller Pflichten.“

    -Marquis de la Fayette-

  • Sollte das bei deiner Versicherung so sein, solltest du über einen Wechsel nachdenken. Üblich ist, bei Kaskoschäden den Wiederbeschaffungswert als Regulierungsbasis heranzuziehen. Ein Beispiel.

    https://www.allianz.de/auto/kfz-versi…schaffungswert/

    • Der Wiederbeschaffungswert eines Kfz ist eine wichtige Berechnungs­größe im Schadenfall – vor allem bei der Einschätzung, ob sich eine teure Reparatur nach einem Unfallschaden noch lohnt.
    • Er beziffert die Summe, die Sie auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein Auto zahlen müssten, dessen Merkmale denen Ihres Wagens ent­sprechen. Marke, Modell und Ausstattung, Baujahr, Kilometer­leistung und Zustand müssen gleichwertig zu Ihrem Unfallfahrzeug sein.

    Laut deinem Link ist das ist dann nichts anderes, als der Zeitwert, nur netter ausgedrückt.

    Es wird der Wert zum Zeitpunkt des Schadenfalls bestimmt und nur der wird ersetzt.

    Also hat man leider Gottes einen finanziellen Verlust realisiert.