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  • Ich habe zwar noch nie gesehen, dass sich jemand an dem Ding festgehalten hat, aber wenn das ein "Haltegriff" sein soll, müssen schon die Hände durchpassen. Eine allzu straffe Ausführung verbietet sich da. Aber es gibt ja bei Nichtgefallen Alternativen. Die einfachste wäre, den Gurt abzuschrauben. Das ist natürlich nicht erlaubt und man riskiert im Falle einer Kontrolle ein Bußgeld. Ganz ordentliche Kontrolleure können auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis verweisen und die Weiterfahrt untersagen. Unabhängig von einer rechtlichen Bewertung der Verhältnismäßigkeit ist es daher sinnvoll, den Gurt und die beiden Schrauben unter der Sitzbank mitzuführen, damit man den ordnungsgemäßen Zustand noch vor Ort herstellen kann. Die nineT darf ja wahlweise mit entsprechendem Ausrüstungsstand als Ein- oder Zweisitzer betrieben werden und wie schnell vergisst man beim Umbau so einen Haltegurt :saint: . Der Gurt sollte auf jeden Fall montiert sein, wenn man jemanden auf dem Sozius mitnimmt, sonst kommen in Fall des Falles womöglich noch Haftungsfragen auf den Fahrer/Halter zu. Unabhängig davon, wo sich der Beifahrer tatsächlich festhält.

    Alternativ darf ein Motorrad mit Haltegriffen, z.B. in Verbindung mit einem Gepäckträger, ausgerüstet sein. Oder man macht gleich eine Solomaschine daraus und verzichtet auf den zweiten Sitzplatz. Mit allem, was dann noch zu beachten ist. Z.B. das hier heiß diskutierte Thema "Soziusfußrasten". :)

  • Wenn eine Sitzgelegenheit für einen Sozius vorhanden ist, müssen Soziusfußrasten montiert sein.

    Ist das wirklich so? Ich habe eine Racer, daher keine Fußrasten. Habe mir aber mal den Soziussitz nachgekauft um da im Urlaub eine Gepäckrolle drauf zu schnallen. Ist das dann illegal? :weia

    Ich meine es ist ja eigentlich logisch, dass ohne die Fußrasten kein Sozius mitfahren wird.

  • Ist das wirklich so? Ich habe eine Racer, daher keine Fußrasten. Habe mir aber mal den Soziussitz nachgekauft um da im Urlaub eine Gepäckrolle drauf zu schnallen. Ist das dann illegal? :weia

    Ich meine es ist ja eigentlich logisch, dass ohne die Fußrasten kein Sozius mitfahren wird.

    Ja. Sitz ohne Rasten ist nicht zulässig.

  • Deswegen schrieb ich "unabhängig von einer rechtlichen Bewertung". Selbst wenn sich im Nachhinein heraustellt, dass der Beamte irrte, bleibt man bei einem beharrlichen Zeitgenossen erstmal stehen und kann sich dann später freuen, Recht zu bekommen, weil die Maßnahme rechtswidrig war. Ob das dann auch zu einer irgendwie gearteten Entschädigung für materielle Nachteile führt, ist nochmal ein anderes Thema und für den versauten Tag gibt es nichts. Der Spitzfindigkeit deiner Argumentation muss auch erstmal ein Richter in seiner Auslegung der Gesetzeslage folgen. ;)


  • Klemm den Riemen einfach unter den Sitz, bei Bedarf holt den wieder hoch...

    von wegen BE erloschen wenn der Halteriemen weg is... darfst nur halt nur Niemanden mitnehmen wenn der sich nicht ordentlich festhalten kann

    Gruß Helmut

    Soonham Cycle Fucktory

  • Vielleicht ist der Schlabberriemen auch authentisch -> heritage ? :0plan

    Ist es nicht der Verkehrssicherheit abträglich, wenn der Sozius / die Sozia sich am Riemen festhält?

    (Nicht was Ihr denkt. bah. :nein Gemeint ist der Haltgriff des Motorrades)

  • ich habe mal vor vielen Jahren dem meckernden TÜV Ingenieur vorgeschlagen Heim zu fahren, den Riemen dran zu schrauben und wiederzukommen damit er mir auf einer Runde ums Dorf zeigen kann wie er sich an dem Riemen festhält. Dann war gut.

  • Abschrauben und gut ist. Bei einer Kontrolle einfach sagen das er sich während der heutigen Ausfahrt vom Moped getrennt hat. Nach dem Moto „Was der DB Eater kann, kann der Halteriemen schon lange. „

    Wer später bremst war vorher zu langsam.