Pure ohne Soziusrahmen

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  • Tach zusammen,

    ich hab folgendes Problem:

    Ich habe den Unit Garage Auspuff an meiner Pure verbaut und bin bisher immer mit Soziusrahmen gefahren. Böse Zungen hier haben schon gespottet, ich solle ihn doch bitte "freilassen" und nicht mehr "hinter Gitter" verstecken. Und tatsächlich kommt der Gute ohne Soziusrahmen viel besser zur Geltung.

    Nur hab ich jetzt das Problem, dass der hintere Teil der Sitzbank (bei der "Pure" ist die ja zweigeteilt) nichts mehr hat, um sich einzuhaken.

    Ziemlich blöd. Aber ich bin doch bestimmt nicht der einzige mit zweigeteilter Sitzbank, der ohne Soziusrahmen fahren will.

    Wie habt ihr das gelöst?

  • Hee Jungs,

    ich weiß immer noch nicht, warum ihr lacht.

    @MICHA

    Menno...:0plan

    Verarscht ihr mich? :peitsche

    (Na wartet! :kaempfer )

    Oder steh ich schon wieder auf der Leitung und blick's nich? :weia Ich sag ja, Ironie funktioniert schriftlich nicht. (Na ja, sagen wir mal kaum)

    Mir fehlt die Eingebung von oben! :regen

    Gruß

    Der Eulenspiegel :kasper

  • Moin,

    das amüsierende daran mag wohl darin begründet sein, das bei Entfernung des Soziusrahmens mit dem einhergehenden Entfall der Soziusrasten lt. geltender Zulassungsvorgaben dauerhaft kein Soziussitzplatz eingerüstet sein darf.

    Damit erledigt sich dann automatisch die Erfordernis einer Befestigung für den Soziussitz.

    Mit der Solositzbank incl. zugehöriger Heckabdeckung

    20211227_082946.jpg

    lässt sich das meiner bescheidenen Meinung nach auch auf der Pure sehr elegant lösen.

    BlackStar

  • Der Halteriemen für den/die oder das Sozius ist übrigens weiter vorne unter der Solositzbank montiert. Wo ist da die Logik?

    Ich könnte ja ohne Heck Brötchen rumfahren. Brauche den hinteren Teil meiner Sitzbank ja auch nicht mehr. Würde bestimmt auch sehr schick aussehen und der TÜV wäre gaaanz bestimmt damit einverstanden.

    Für mich war das immer "der hintere Teil" meiner Sitzbank. Nicht die "Soziusbank".

    Du schreibst ja selbst:

    ... Damit erledigt sich dann automatisch die Erfordernis einer Befestigung für den Soziussitz.

    Wenn sich die Erfordernis erledigt heißt das doch nicht, dass es verboten ist.

    Die Scrambler hat eine einteilige Bank. Was macht der jetzt? Muss er sie auseinander schneiden ohne Sozius-Rasten? Wo ist der sicherheitsrelevante Unterschied zwischen beiden Sitzbänken? Ich sag ja, die Diskussion mit dem Prüfer führe ich gerne.

    Oder, ich könnte ja Glück haben und in meinem Papieren ist nur der 1-Mann-Betrieb eingetragen, worüber sich die meisten eigentlich beschweren würden.

    Mir ging's hier um eine technische Lösung und nicht um Zulassungsparagrafenschwachsinn. Auch wenn dem bestimmt so sein mag. Zum Glück gibt es aber auch noch TÜV Prüfer, mit den man reden kann.

    Gruß

    Der Eulenspiegel :kasper

    3 Mal editiert, zuletzt von Eulenspiegel (27. Dezember 2021 um 10:01)

  • Wo wir gerade beim Thema TÜV und Zulassung sind:

    Muss ich zuerst zum TÜV, um mir diverse ABEs in den Schein eintragen zu lassen, oder kann ich gleich mit den ABEs zum Landratsamt?

    Tüv- oder Dekra-Gutachten sind ja bei den ABEs immer beigefügt. D.h. ein technisches Gutachten brauche ich eigentlich keines mehr, oder?

    Gruß

    Der Eulenspiegel :kasper

  • ... digital herunterladen kannst (als PDF o.ä.). Und dann auf dem Smartphone abspeichern und mitführen.

    CMIIW Letzteres braucht von der Rennleitung nicht akzeptiert zu werden. Ich meine sie sind sogar angehalten solch digitale Dokumente explizit nicht zu berücksichtigen.

    Allen ist das Denken erlaubt. Vielen bleibt es erspart.

  • @Bernhard

    Dass die mitgeführten ABEs formal ausreichen, weiß ich, danke!

    @all

    Wenn ich aber alle mitführen und unter die Sitzbank packen sollte, passt die Sitzbank wieder nicht aufs Moped :brauen

    Ich hab so viele mit zum Teil 50 Seiten und mehr pro Stück. Da brauch ich ja nen Anhänger.

    Deshalb will ich sie mir alle in den Kfz Schein eintragen lassen. Den hab ich eh immer dabei. Alles kompakt und bündig in der Hosentasche.

    Wenn ich allerdings vorher doch nochmal zum TÜV müsste, um das alles ein 2. Mal technisch begutachten zu lassen, fahre ich lieber mit Anhänger.

    Die finden doch immer was, was ihnen nicht passt. Und das obwohl in der ABE bereits ein anderer TÜV sein Placet dazu gegeben hat. Kann doch eigentlich nicht sein, oder?

    Gruß

    Der Eulenspiegel :kasper

  • Doch ist leider so das gleiche Problem habe ich mit dem AC Schnitzer Kennzeichenhalter mittig bei der Dekra.

    Es gibt keine ABE, ist aber so in Ordnung laut Schnitzer und ein bestimmter Prüfer dort will das partout nicht akzeptieren.

    :0plan

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen." ( Zitat Walter Röhrl )

  • Der TÜV oder eine andere anerkannte Überachungorganisation nimmt keine Eintragungen in den Fahrzeugpapieren vor.

    Entweder schleppt man die ABE´s in welcher Form auch immer mit, oder man lässt vom TÜV o.ä. eine Änderungsabnahme

    gem. StVZO 19.3/4 durchführen. Mit dem Nachweis kann man dann zur Zulassungstelle gehen und die Eintragungen vornehmen

    lassen.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Ich kenne keine ABE, deren relevanter Teil 50 Seiten umfasst. Wohl aber einige, die als Anhang eine entsprechend lange Modellliste hat. Es wäre eine Überlegung wert, daraus nur die Seite mit dem eigenen Motorrad zu kopieren und bei passender Verkleinerung der Seiten passt dann alles auf eine DIN A4 Seite. Von denen wiederum einige gefaltet unter die Sitzbank. Eine Zulassungsbescheinigung mit 6-8 Zusatzblättern trägt auch ganz ordentlich auf. Und das in der Jackentasche.

    Eine ABE ist auch kein Freifahrtschein, gelten viele doch nur bei ansonsten serienmäßiger Fahrzeugausstattung. Was bei 50 ABE kaum der Fall sein dürfte :) .

    Eine ABE gelten auch nur in Verbindung mit einer Einbauabnahme. Befreien also vom Gang zur Zulassungs-, nicht aber zur Prüfstelle.

    Wer die Scrambler ohne Soziusrahmen fahren will, wird von BMW nicht allein gelassen. Der Kunde hat die Wahl zwischen mehreren Einzelsitzen als Zubehör. Oder montiert eine zusätzliche Verriegelung, die den Fahrersitz ohne Soziusteil hält (#6).

    Fahrersitz - BMW K23 (R nineT Scrambler) R nineT Scrambler (0J31, 0J33) (0J31) - BMW Ersatzteile - leebmann24.de

    Einmal editiert, zuletzt von Kardan06 (27. Dezember 2021 um 13:20)

  • Der TÜV oder eine andere anerkannte Überachungorganisation nimmt keine Eintragungen in den Fahrzeugpapieren vor.

    Entweder schleppt man die ABE´s in welcher Form auch immer mit, oder man lässt vom TÜV o.ä. eine Änderungsabnahme

    gem. StVZO 19.3/4 durchführen. Mit dem Nachweis kann man dann zur Zulassungstelle gehen und die Eintragungen vornehmen

    lassen.

    Überaus richtig, aber der Volksmund sagt es so :saint::freak

    Entweder spricht man von einer ordnungsgemäßen Änderung nach §19 Abs. 3 STVZO oder von einem Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 STVZO in meinem Fall durch den TÜV Nord!

  • ??? wieso ABE und TÜV und Zulassung?

    wenn der Heckrahmen weg is, dann sind die Fußrasten weg und dann kann eh nur eine Person fahren...

    sind die 9T´s nicht zum rumbasteln erfunden worden :)

    Gruß Helmut

    Soonham Cycle Fucktory

    Einmal editiert, zuletzt von Soonham (27. Dezember 2021 um 20:35)

  • Sag das nicht, es werden ja auch genug Leute auf der Mofa oder dem Fahrradgepäckträger mitgenommen. Wäre bei der nineT wegen der mangelnden Tragfähigkeit des Hecks ohne den Soziusrahmen möglicherweise ein kurzes und bei der anschließenden Reparatur teures Vergnügen. Und Rumbasteln ist ja nicht gleichbedeutend mit halbherzigem Rumpfuschen.

  • Mit den ABEs musst du nix machen Till. Das ist ja das gute an ner ABE, damit sind die angeschraubten Teile gültig und zulässig. Pack dir die Dokumente unter die Sitzbank oder schau mal ob du sie vom Anbieter/Hersteller der Teile digital herunterladen kannst (als PDF o.ä.). Und dann auf dem Smartphone abspeichern und mitführen.

    Hallo Bernhard,

    ganz so pauschal stimmt das anscheinend nicht.

    Ich wurde vom Prüfer darauf hingewiesen, dass in einigen ABEs der Nachweis des ordnungsgemäßen Anbaus enthalten ist. Nachdem ich seit Jahrzehnten mit selbst angeschraubten Federbeinen an der Laverda quasi illegal unterwegs war :)

    Naja, die 4 Schrauben habe ich damals gerade noch geschafft mit dem erforderlichen Drehmoment anzuziehen.

    Hab dann bei der R9T nachgeschaut (Federbein ABE):

    pasted-from-clipboard.png

    Er hatte die Eintragung damals mit einem Schmunzeln im Rahmen einer anderen Abnahme ohne Zusatzkosten vorgenommen. Deutsche Gründlichkeit halt.

    Eintragung heißt hier das Prüf-/Abnahmeprotokoll, mit dem man bei der Zulassungstelle ( viel Spaß beim Warten) die Papiere ändern lassen kann. Das erspare ich mir.

    Der Rennleitung hat die ABE alleine bisher immer genügt.

    Einfach und praktisch geht in D nicht.

    „Bevor ich mich darüber aufrege, ist es mir lieber egal.“ (nach einem von mir sehr geschätzten Kollegen)

    PS: Es gibt Ausnahmen.