Auslieferung verschoben

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  • Zu Deinem ersten Satz:
    "Wer die Frist künftig um mehr als zwei Monate überzieht, muss deshalb zwingend eine Ergänzungsuntersuchung durchführen lassen. Das erfordert einen größeren Aufwand, und kostet daher auch mehr Geld: Der Kunde muss das 1,2-fache der üblichen Gebühr berappen."1)

    Aussage eines GTÜ-Prüfers neulich bei mir: "Blödsinn, aber wir müssen die Gebühr halt kassieren"

    Zu Deinem zweiten Satz:
    Diese Aussage halte ich für Fake-News.

    Leider erlebe ich es in meinem beruflichen Alltag fast permanent, viele denken sich "ach, 2 Monate DARF ich doch überziehen" und bla bla bla und man erlebt die tollsten Ausreden, wieso - weshalb und warum man denn nicht rechtzeitig zur HU vorstellig war.

  • [..] was die Kriminalitätsrate treibt: Drogen, Prostitution, Menschenhandel, illegaler Waffenbesitz, [...]

    Die neue Bundesregierung will ja in Sachen Drogen entkriminalisieren. Na was werden wohl die vielen hessischen Drogenfahnder zukünftig machen um ihrer Arbeitslosigkeit bzw. Bedeutungslosigkeit zu entgehen? Richtig! Sie werden TÜV Plaketten kontrollieren :nicken

    Allen ist das Denken erlaubt. Vielen bleibt es erspart.

  • Nun ist es endlich soweit: Moped und Papiere sind nach ziemlich genau 4 Monaten ab Bestelldatum da.

    Am Samstag bringen wir dann mein Ankaufmoped zum Händler und fahren hoffentlich mit dem Neuen im Transporter wieder heim.

    Ich melde mich dann auch endlich mit einem Foto (okay, auch wenn eine ladenneue UGS nicht besonders spannend ist) in einem Vorstellungsthread.

  • Eine Kabeltrommel, die bei den 0,15A, die z.B. das Optimate 4 zieht, überhitzt, gehört auf den Schrott :) . Ansonsten sollte man bei stärkerer Belastung das Kabel vollständig abtrommeln, damit es keinen Wärmestau gibt. Steht auch in den jeweiligen Bedienungsanleitungen bzw. Sicherheitshinweisen.

  • Für die Saisonkennzeichenfahrer ist vielleicht interessant zu wissen das wenn man z.B. TÜV im Oktober hat, das Fahrzeug dann aber bis März stilgelegt ist, (Saisonkennzeichen 03/10) und man erst im darauffolgenden April zur HU fährt, nicht überzieht, da das Fahrzeug in diesen Monaten nicht zugelassen war. So kann man ohne Mehrkosten und Verwarngeld zu riskieren 6 Monate mehr rausholen.

  • Hallo zusammen,

    heute kam der 2. Anruf. Das Motorrad wurde an die Spedition übergeben und müsste gegen Ende dieser Woche in München eintreffen. Sofern alles gut geht und der Kfz-Brief auch rechtzeitig ankommt, wird es nächste Woche per Hänger zu mir gebracht. Zumindest im Winter ist dieser Service kostenlos. Hut ab, habe ich nicht erwartet. Als Option wurde mir die Überwinterung im Auslieferungslager angeboten. Da wird die Batterie regelmässig geladen. Das würde aber ein Paar Euro pro Monat kosten, die ich gerne gezahlt hätte ... wenn ich nicht so ungeduldig wäre. Nachdem meine Batterie vor der Auslieferung vollgeladen wird, mache ich mir wegen 2 Monaten keine Sorgen. Ich hätte auch OptiMate zum Aufladen da (bisher nie gabraucht, da Kawa immer brav angesprungen ist). Das Problem wäre eher die fehlende Steckdose in der Garage. Ich weiß nicht wie viel Strom Optimate zieht und bin mir nicht sicher, ob die Sicherung der Kabelrolle nicht nach ein Paar Minuten rausfliegt.

    Wünsche allen eine schöne Woche!

    Alex

    Hallo,

    Du kannst eine neue ninet nicht mit dem optimate laden! Die haben keine Bordsteckdose mehr, nur noch USB..

  • Für die Saisonkennzeichenfahrer ist vielleicht interessant zu wissen das wenn man z.B. TÜV im Oktober hat, das Fahrzeug dann aber bis März stilgelegt ist, (Saisonkennzeichen 03/10) und man erst im darauffolgenden April zur HU fährt, nicht überzieht, da das Fahrzeug in diesen Monaten nicht zugelassen war. So kann man ohne Mehrkosten und Verwarngeld zu riskieren 6 Monate mehr rausholen.

    Ohne eine Grundsatzdiskussion anfangen zu wollen - aber bist du dir da sicher?

    Außerhalb des Saisonzeitraumes kann der "Verstoß wegen abgelaufener HU" nicht geahndet bzw. verfolgt werden - aber ich glaube gehört zu haben, dass das "erhöhte" Prüfungsentgelt dennoch berechnet wird, wenn man zu Saisonbeginn dann vorfährt.

    Wobei die 15-25 Euro höchstwahrscheinlich gerne in Kauf genommen werden - für einige Monat mehr HU. ;)

  • Hallo,

    Du kannst eine neue ninet nicht mit dem optimate laden! Die haben keine Bordsteckdose mehr, nur noch USB

    Ich weiß, daß E5 keine Bordsteckdose mehr hat (warum auch immer), aber man kann doch Plus und Minus woanders anzapfen. Nicht so charmant wie bei den Vorgängern, aber funktionieren wird es schon.

  • Nö, da bin ich ganz Ökonom. Das würde ich jetzt gerne genau wissen um dann im Frühjahr entsprechend selbstbewusst beim TÜV aufzumarschieren wenn es ans Bezahlen geht.

    Also nach kurzer Recherche im Netz (TÜV Nord z.B.)

    Beispiel:

    HU außerhalb Saisonzeitraum (03-10) wäre fällig 11/21, dann darf man regulär und entspannt im März hin.

    HU fällig 10/21 bei Saisonzeitraum 03-10, dann ist diese ja im Saisonzeitraum fällig und man ist im März drüber, also kann und wird bestimmt die höhere Gebühr erhoben werden - wobei es hier natürlich je nach Prüfstelle auch anders gehandhabt werden kann.

    Wenn das nächste mal bei mir jemand von DEKRA etc aufschlägt, frage ich gerne mal direkt nach.

    Einmal editiert, zuletzt von DerFussel (8. Dezember 2021 um 18:36)

  • Ohne eine Grundsatzdiskussion anfangen zu wollen - aber bist du dir da sicher?

    Außerhalb des Saisonzeitraumes kann der "Verstoß wegen abgelaufener HU" nicht geahndet bzw. verfolgt werden - aber ich glaube gehört zu haben, dass das "erhöhte" Prüfungsentgelt dennoch berechnet wird, wenn man zu Saisonbeginn dann vorfährt.

    Wobei die 15-25 Euro höchstwahrscheinlich gerne in Kauf genommen werden - für einige Monat mehr HU. ;)

    Ich kann nur sagen das es bei mir so war.

  • Das kommt darauf an, wann die HU abgelaufen ist. Eine HU, die in der Betriebszeit fällig ist, muss noch vor der Pause gemacht werden. Wer sich z.B. mit im September fälliger HU in die ab Oktober laufende "Winterpause" rettet, kann bei einer Kontrolle nach den entsprechenden Fristen zur Kasse gebeten werden. Man wird sein Fahrzeug wohl nicht so abstellen, dass das Kennzeichen von der Straße sichtbar ist, aber mit Saisonbeginn fährt das Risiko mit. Einen Aufschub durch das Saisonkennzeichen gibt es, wenn die Fälligkeit der HU außerhalb der Betriebszeit liegt (z.b EZ und damit auch nächste HU im November und zwischenzeitlich auf Saisonkennzeichen umgestellt). Dann muss die HU im ersten Monat der Betriebszeit nachgeholt werden. Interessant, und darauf habe ich auf die Schnelle keine Antwort gefunden, ist die Frage, wie das beim Überziehen dieses Monats gehandhabt wird. Ich kann mir vorstellen, dass dann zum Wohle der Staatskasse und damit aller rechtschaffenden Bürger ab der Fälligkeit in der Ruhezeit gerechnet wird. :saint:

  • Das Motorrad wurde an die Spedition übergeben und müsste gegen Ende dieser Woche in München eintreffen. Sofern alles gut geht und der Kfz-Brief auch rechtzeitig ankommt, wird es nächste Woche per Hänger zu mir gebracht.

    Mir wäre es wurscht, was für ein Jahr im Fahrzeugbrief steht. Ich würde das Mopped jetzt nehmen und fahren. Sicher ist das Wetter nicht ideal, aber es finden sich immer Tage, wo man fahren kann. Zumindest in Niedersachsen ist das meist glättemäßig kein Problem. Und bei drei Grad und Trockenheit: Macht doch Spaß, und das ohne jegliche Insekten ;)

    Damit ist auf eine HU im Winter kein Problem. Voraussetzung ist natürlich ein Saisonkennzeichen.

    Ein neues Bike vor der Tür und mangels Zulassung nicht fahren dürfen: Ich würde irre… :mega

  • Leider erlebe ich es in meinem beruflichen Alltag fast permanent, viele denken sich "ach, 2 Monate DARF ich doch überziehen" und bla bla bla und man erlebt die tollsten Ausreden, wieso - weshalb und warum man denn nicht rechtzeitig zur HU vorstellig war.

    Die 2 Monate hole ich mir auch, mindestens.
    Ich finde das 2-jährige Intervallsystem als viel zu kurz, und bin davon überzeugt das es mehr dem Taschenfüllen der Prüforganisationen dient als der Verkehrssicherheit.
    Kein Wunder bei dem Lobbyeismus, folgt der Gesetzgeber doch immer den Empfehlungen der Organisation die davon leben.
    Eine Ausrede, oder gar eine Nachfrage Frage des Prüfers, gab es im übrigen bisher noch nie.

  • Die 2 Monate hole ich mir auch, mindestens.
    Ich finde das 2-jährige Intervallsystem als viel zu kurz, und bin davon überzeugt das es mehr dem Taschenfüllen der Prüforganisationen dient als der Verkehrssicherheit.
    Kein Wunder bei dem Lobbyeismus, folgt der Gesetzgeber doch immer den Empfehlungen der Organisation die davon leben.
    Eine Ausrede, oder gar eine Nachfrage Frage des Prüfers, gab es im übrigen bisher noch nie.

    Es ist eben nicht jeder so "vorbildlich" und hält die Fahrzeuge in Schuss, wie wir nineT Fahrer ;)

  • So, es ist soweit. Meine im Juli bestellte Scrambler wurde produziert und steht in Berlin. Mein Händler meint er bekommt sie geliefert wenn er sie abruft. Wird nicht mehr automatisch gemacht. Allerdings hab ich jetzt gerade keine Eile...

    Zumindest ist sie mal gebaut :brauen

  • So, es ist soweit. Meine im Juli bestellte Scrambler wurde produziert und steht in Berlin. Mein Händler meint er bekommt sie geliefert wenn er sie abruft. Wird nicht mehr automatisch gemacht. Allerdings hab ich jetzt gerade keine Eile...

    Zumindest ist sie mal gebaut :brauen

    Hey, worauf wartest Du? Spätestens Anfang Januar hätte ich die Scrambler angemeldet zuhause, und sobald es trocken ist beginnt das Einfahren.

    Und wenn sie doch dreckig wird, dann geht immer noch das hier:

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