R nineT Scrambler 17" Dilemma

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  • Moin,

    für ein klein wenig mehr Fahrdynamik beim Kurvenschwingen möchte ich gerne die schlauchlos zu betreibenden Option 719 Classic Räder in der Scrambler einsetzen.

    Im Rahmen einer Fahrzeugneubestellung wird dabei zwangsweise die Tieferlegung zugeordnet, was ich wegen der damit einhergehenden, geringeren Federwege nicht möchte.

    Bleibt nur der Weg über eine Änderungsabnahme des 17" Radsatzes im ansonsten unveränderten Scramblerfahrwerk.

    Bevor ich nun diese nicht unerhebliche Investition tätige, möchte ich hier mal anfragen, ob schon jemand diesen Weg erfolgreich (positive Umbauabnahme) beschritten hat.

    BlackStar

    2 Mal editiert, zuletzt von BlackStar (2. August 2021 um 16:24)

  • Moin,

    die Räder bekomme ich ja auch für die Scrambler konfiguriert, die Fahrwerkskomponenten werden allerdings zwangsweise auf Pure umgestrickt (Gabelbrücken, Feder-/Dämpferelemente), was ich wegen der geringeren Federwege eben nicht will. Selbst wenn die Scrambler in der Konfiguration noch den schöneren Auspuff und die für mich langstreckentauglichere Sitzbank mitbringt.

    BlackStar

  • Für die Scrambler gibts doch die schlauchlosen Kreuzspeichenräder, die passen direkt. Dass das Moped mit einem 17 Zoll Rad tiefer kommt als mit einem 19 Zoll Rad sollte ja klar sein.
    Geht es Dir um schlauchlos oder um 17 Zoll?

  • unser Eulenspiegel hat es doch andersherum gemacht, aus einer Pure eine Scrambler mit 19" gebaut.

    War glaube ich nicht so einfach...er kann bestimmt ein paar Tipps geben, auch wenn es der umgekehrte Fall ist.... :0plan

  • Rein technisch ist eine Umrüstung kein Problem. Ich habe in meine Scrambler ein 17" Vorderrad für die Rennstrecke montiert gehabt. Es fährt gut, etwas agiler, aber ansonsten keine Probleme. Das ABS System hat auch keine Probleme gemacht. Bei der Rückrüstung auf 19" hat es aber mehrere Fahrzyklen gebraucht, um sich zu adaptieren.

    Eingetragen habe ich es nicht. Ich habe mal beim lokalen TÜV nachgefragt, der hat aber abgelehnt, da ich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW vorlegen konnte und er würde auch keine Hochgeschwindigkeitstestfahrt machen. Eine Anfrage bei BMW ergab sinngemäß, das wurde nicht getestet, daher kann auch keine Bescheinigung ausgestellt werden.

    Aus meiner Sicht spricht nichts gegen eine Eintragung. Auf der Rennstrecke bin ich mit ca. 200km/h unterwegs gewesen und es gab keine Probleme. Man muss aber einen Prüfer finden, der gewillt ist sich das Thema anzusehen und ggf. ein Probefahrt macht.

    Schönen Gruß

    Udo

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  • Tach zusammen!

    Ja, ich habe es umgekehrt gemacht. Eine "Pure" auf 19'' umgerüstet.

    Ist aber eine völlig andere Angelegenheit. Hier ist das Problem, dass zu wenig Platz zum Einfedern ist. Das ist ja bei der Variante 19'' auf 17'' nicht der Fall.

    Das scheint mir eher ein Problem mit den Behörden in Sachen Genehmigung zu sein. Wenn BMW sich weigert, eine Unbedenklichkeitserklärung auszustellen, sehe ich schwarz.

    ... Selbst wenn die Scrambler in der Konfiguration noch den schöneren Auspuff und die für mich langstreckentauglichere Sitzbank mitbringt.

    BlackStar

    Das halte ich ja für ein Gerücht. Die Pure-Sitzbank ist die definitiv bequemere. Nicht nur, weil sie zweigeteilt ist.

    Aber offenbar empfindest du es anders. Was hast du denn für ein Hinterteil? :brauen

    Gruß

    Der Eulenspiegel :kasper

  • Moin,

    der Fahrzeughersteller war ja meine erste Anlaufstelle.

    Wie erwartet, mit der Rückmeldung, dass der Einsatz originaler BMW 3,5" und 5,5" breiten 17-Zöller in der Scrambler einer Einzelabnahme bedürfen, da die Verwendung mit den hohen Fahrwerkskomponenten nicht homologiert wurde.

    Aktuell warte ich noch auf eine Antwort bezüglich der geprüften Bauteilegleichheit über die R nineT Modellfamilie.

    Bei meinen HDs ist das alles viel unproblematischer, da die Modelle innerhalb ihrer jeweiligen Modellfamilie, z.B. FXS (Softail) mit 16", 17" oder 21" Vorderrad ausgestattet sind. Da habe ich in der Vergangenheit unter Verweis auf eben diese geprüfte Bauteilegleichheit für sämtliche abweichenden Dimensionen problemlos eine positive Umbauabnahme erhalten.

    Und im Hinblick auf das 70 mm Höherlegungskit der Firma Benders für die u.a. Scrambler bei gleichem Standrohrdurchmesser wie Serie, werden die 25,4 mm, die eine Scrambler bei Einsatz eines 17" Rades vorn tiefer kommt, ebenfalls keine Instabilitäten hervorrufen.

    Eulenspiegel

    ein schmales :winken

    Eine Pure dazuzustellen hatte ich der einfacheren Umsetzbarkeit anfangs in Erwägung gezogen. Ich favorisiere aber neben den genannten (persönlichen) Vorteilen/Vorlieben die für mich ergonomisch günstigere Lenkerhöhe, die ich nicht noch umfänglich (Adapter und Leitungen) wieder herbeiführen muss. Und der Sitz der Pure ist für mich definitiv zu weich. Das hätte ich von der sichtlich größer angelegten Sitzfläche so nicht erwartet.

    BlackStar

  • Hallo Peter,

    ein Teilevergleich ist sicherlich hilfreich aber das Ergebnis wird das Gleiche sein: Du wirst um eine Einzelabstimmung nicht herum kommen.

    Letztendlich braucht man einen TüV-Prüfer mit Sachverstand und der bereit ist sich das Thema anzusehen.

    Viel Erfolg

    Udo

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  • Moin,

    alles steht und fällt mit der Zugänglichkeit von BMW.

    Der zuständige TÜV Sachverständige erklärt die Eintragung der 17 Zoll Felgen per Einzelabnahme grundsätzlich für möglich.

    Bedingung hierfür ist eine Bestätigung seitens BMW über den (wahlweise) serienmäßigen Verbau dieser Räder in der R NineT Scrambler.

    Ob BMW das hinbekommt?

    BlackStar

  • Reicht da nicht ein Blick in den Konfigurator bzw. Verkaufsprospekt? Schau doch mal ins CoC, ob da die Alternativbereifung nicht schon aufgeführt ist. Ein Papier ohne den Hinweis auf die Kombination mit der Tieferlegung wird es wohl von BMW nicht geben.

  • Moin,

    nein, der Konfigurator reicht dem Sachverständigen leider nicht. Es ist zwingend eine Bestätigung von BMW erforderlich.

    In der EU-Übereinstimmungsbescheinigung werden abweichend unter 9.1 nur die M+S Reifen für die 19"/17" Standardausführung vermerkt.

    Die tiefergelegte 17" Variante wird sich auch in der Typbezeichnung zur 19" Variante (Typ A) unterscheiden.

    Die Abhängigkeit bzgl. Tieferlegung ist unerheblich. Da kommt glücklicherweise der Sachverstand des Prüfingenieurs zum tragen. Es liegt einzig und allein an dem Stück Papier, wo nachzulesen und für das Prüfzeugnis einzuscannen ist, dass die Kombi 17"/17" mit der zugehörigen Bereifung alternativ zur 19"/17" Standardausführung serienmäßig für die R NineT Scrambler ab Werk verbaut wird.

    BlackStar

  • Hm ... es gibt von Pirelli eine Reifenfreigabe für die 17"/17" Variante.

    Ausserdem wurde im Prospekt auch die 17/17" Variante aufgeführt. Ich hatte mir schon mal eine PPT mit Argumenten zusammenkopiert. Die such ich nochmal raus.

    Vielleicht hilft das.

    Wenn man die 19" und 17" Freigabe vergleicht, steht bei der bis 2020 bei beiden: e1*168/2013*00009***

    bis 2020:

    https://www.pirelli.com/tyres/de-de/mo…oad-optin-popup

    ab 2020:

    https://www.pirelli.com/tyres/de-de/mo…oad-optin-popup

    edit: hab noch die Freigaben von Metzeler für 17 und 19" angehängt.

  • Moin,

    hab ja eine 2021er Euro5, da hängt der Nummer der EG-Typbescheinigung noch eine *01 an.

    Für die Dokumentation der Umbauabnahme hat das leider mit dem Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil II auf den Punkt übereinzustimmen.

    Aber ich werde die Pirelli Freigabe bei der nächsten Besprechung dem Sachverständigen einmal präsentieren, vielen Dank dafür.

    BlackStar

  • Da würde ich nicht wenig einsetzen und dagegen wetten.

    Moin,

    gratuliere, Du hast gewonnen :heil

    Das Haus BMW verweist darauf, dass der TÜV Sachverständige Einsicht in die entsprechende EU-Betriebserlaubnis nehmen kann, wo er einerseits den wahlweisen Verbau der 17" Rad-/Reifenkombination für die Scrambler Variante bestätigt findet, andererseits im gleichen Zige auf die damit einhergehenden Abhängigkeiten, sprich Tieferlegung, hingewiesen wird.

    Dieses mit ein paar Zeilen in ein anliegengebundenes Papier zu bringen, dazu sieht sich BMW nicht veranlasst.

    Mal schauen, wie der Sachverständige darauf reagiert...

    BlackStar

  • Hallo Black Star. Es kommt sehr auf den Prüfer, das Bundesland und die Prüforganistion an. Bei mir vor Ort wäre eine Eintragung nach Paragraph 21 kein Problem. Okay wir sind eine Firma und machen ständig Radgrößen Veränderungen und genießen daher sicherlich Vertrauensvorschuss

    Gruß

    Rainer

    https://www.classicbike-raisch.de/bmw-r9t/

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Rainer, hast du evtl. auch einen ABS-Sensorring mit anderer Aufteilung für das 17" Rad? Damit die gleiche Anzahl der Signale pro zurückgelegter Entfernung erzeugt wird. Somit würde beim Wechseln zwischen 17 und 19 Zoll die Anlernzeit deutlich kürzer ausfallen.

    Evtl. würde ich auch dein Angebot annehmen. Das Ziel wäre aber die 17 und 19 Zoll als wahlweise einzutragen. Am Besten auch die Kombi mit 19" vorne und 180/55 hinten. Das bin ich schon auf der Rennstrecke gefahren und funktioniert auch ohne Probleme.

    Schönen Gruß

    Udo

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  • Hallo Udo. Nein hab keinen ABS Ring. Eine wahlweise Eintragung ist leider nicht möglich in Deutschland .

    Black Star. Wenn dein Prüfer nicht mitspielt: Frage ihn warum. Was ihm technisch nicht passt, was er als gefährlich erachtet. Wenn er nur nach Bescheinigungen, Gutachten usw. arbeiten kann , ist er ja schließlich kein Prüfer

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH