R nineT Scrambler 17" Dilemma

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  • Wenn dein Prüfer nicht mitspielt: Frage ihn warum. Was ihm technisch nicht passt, was er als gefährlich erachtet. Wenn er nur nach Bescheinigungen, Gutachten usw. arbeiten kann , ist er ja schließlich kein Prüfer

    :ablachen :bier :daumen-hoch - damit hast du sicherlich Recht, ob es allerdings einer Eintragung zuträglich ist, ihm das unter die Nase zu reiben sei mal dahingestellt.

  • Dann sollte man den Prüfer wechseln , denn die verlangen eine ziemliche Stange Geld für solche Eintragungen

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege:

    Wenn ich die Scrambler mit Tieferlegung und 17/17 kaufe, dann ist auch das Heck ein Stück tiefergelegt (vermutlich Federbein der Pure) und das Motorrad bleibt insgesamt von der Geometrie abgesehen eben von der Tieferlegung unverändert.

    Baue ich aber in die 19/17 Variante ein 17“ Vorderrad ein, dann ist das Motorrad nur vorne tiefergelegt und die Geometrie verändert sich. Ob das im echten Leben Nachteile bei der NineT hat sei mal dahin gestellt, aber es kann Probleme geben.

    Ich weiß dass hier am Ort eine Fahrschule die Gabel ihres Fahrschulmoppeds durchgestreckt hat (ohne hinten etwas anzupassen), damit auch kleine Schüler auf den Boden kommen. Daraufhin hat es eine Fahrschülerin bei der Autobahnfahrt zerlegt und der Gutachter hat das aufs veränderte Fahrwerk zurückgeführt.

    Also es kann Probleme geben und deshalb wird der Prüfer das nicht bereitwillig eintragen.

  • Moin,

    ich bin der Ansicht, wenn mich die Hauptstelle an einen Kraftradexperten verweist, der in einer abweichenden Prüfstation seinen Stammsitz hat, wird das schon jemand sein, der entsprechende fachliche Kompetenzen und Fähigkeiten/Kenntnissen besitzt, um sich dieser Thematik annehmen zu können.

    Da der Fahrzeughersteller nicht willens ist, mir direkt eine Kopie der angesprochenen EU-Betriebserlaubnis als Arbeitsgrundlage für den Sachverständigen zur Verfügung zu stellen, ist dieser nun genötigt, diese in dem Wust der verfügbaren Unterlagen zu suchen. Kostet Zeit und somit (letztlich unnötigerweise) mein Geld, da Beratungszeit in dem erforderlichen Umfang beim TÜV nicht gratis ist.

    Fakt ist jedoch, dass es in der Vergangenheit in Bezug auf Umbauabnahmen eine Menge schwarzer Schafe bei den Prüforganisationen gegeben hat und daher mittlerweile sehr viel Wert darauf gelegt wird, in der erforderlichen Niederschrift/(Foto)Dokumentation eine hieb- und stichfeste Arbeitsgrundlage nachweisen zu können.

    Was für mich nur zu gut nachvollziehbar ist, da letztlich der Job des entsprechenden Sachverständigen daran hängt.

    Gerade auch im Bundesland Hessen sind diese Arbeitsgrundlagen unumgänglich, sonst gibt es Ärger mit der dort eingerichteten Bündelungsbehörde, die den Vorgang nachgängig prüft und den Ämtern für eine Eintragung in die Papiere freigibt oder eben nicht.

    Wäre es keine BMW, sondern eine Harley, würde ich meinem Vertragshändler die Fahrzeugpapiere (in sehr seltenen Ausnahmefällen auch das umgerüstete Fahrzeug selbst zur Inaugenscheinnahme) und diesen Änderungswunsch zu Erledigung durch seinen Prüfsachverständigen übergeben:

    Bitte folgende Rad-/Reifenkombination nachtragen lassen:

    ***zu 22, 15.1: auch genehmigt: 120/70 ZR17 auf orig. BMW Felge 3631 9445 144, MT 3,5x17 H2 M/C; 15.2: auch genehmigt: 180/55 ZR17 auf orig. BMW Felge 3631 9445 145 MT 5,5x17 H2 M/C***

    Nach dem nächsten Rundumschlag von Sonderabnahmen durch den versierten Prüfsachverständigen würde ich dann meine Papiere mit sauberer Dokumentation und ebenso sauberer Kostennote zurückbekommen.

    Leider, leider sind die versierten Prüfsachverständigen in keinem Thema so tief bewandert/verankert, wie bei den Fahrzeugen von HD.

    Da muss die Eintragungsfähigkeit bei meinem Vorhaben schon im Vorfeld absolut gesichert sein, bevor ich ~2500 € für die favorisierte Rad-/Reifenkombination in die Hand nehme

    BlackStar

  • Baue ich aber in die 19/17 Variante ein 17“ Vorderrad ein, dann ist das Motorrad nur vorne tiefergelegt und die Geometrie verändert sich. Ob das im echten Leben Nachteile bei der NineT hat sei mal dahin gestellt, aber es kann Probleme geben.

    Moin,

    Gleiches ergibt sich, wenn ich in ein 17"/17" Fahrwerk ein Federbein nachrüste, das fix oder einstellbar länger ist, als das serienmäßige.

    Dürfte somit vernachlässigbar sein.

    BlackStar

  • Ja das Federbein ist aber geprüft. Ich zweifle nicht an, dass die NineT so funktioniert, sehe nur die Beweggründe der Prüfer das nicht einzutragen.

    Mir wäre das alles zu teuer und zu viel Aufwand!

  • Eine Scrambler auf 17 Zoll vorne umzubauen ist fahrtechnisch überhaupt kein Problem. Der Prüfer soll das dann auch prüfen, heißt er fährt das Motorrad ausgiebig und erteilt erst dann seinen Segen. Das ist ja schließlich der Job eines Prüf-Ingenieurs. Er wurde dafür ausgebildet um nach Paragraph 21 dieses zu vollziehen. Bis zu 2 Zoll Unterschied stellen kein Problem da. Wir bauen ja auch nach oben sprich 21 Zoll um, und verwenden dort Unsiversal Gabeln von Öhlins oder den der F800 GS, auch ohne Gutachten und daher muss es eben durch einen Prüfer getestet werden. Wenn der etwas zu beanstanden hat, wird’s halt geändert bis er zufrieden ist. Das ist alles völlig rechtssicher.

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Übrigens steht auch in der Betriebsanleitung (Seite 150/151) der Scrambler der Hinweis auf die 17" Vorderräder in Verbindung mit der Tieferlegung. Hier ein Ausschnitt für die "R nineT Scrambler 0L71 EUR" :

    pasted-from-clipboard.png

    pasted-from-clipboard.png

    PS: Schade, dass eine "wahlweise" Eintragung nicht möglich ist. Verstehe auch nicht warum es nicht geht. Bei meiner HPN oder auch bei meinem Auto sind verschieden Reifengrößen eingetragen.

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  • Moin,

    als aufmerksamer Leser der Betriebsanleitung (nicht nur zur Überbrückung der Wartezeit) habe ich das mit Sicherheit mehrmals wahrgenommen. Leider hat sich das bei mir aber nicht nachhaltig verinnerlicht :0plan

    Vielen Dank für diesen Hinweis! Werde ich auf jeden Fall mit in das Gespräch mit dem TÜVer nehmen :geht-klar

    BlackStar

  • Da muss die Eintragungsfähigkeit bei meinem Vorhaben schon im Vorfeld absolut gesichert sein

    . . . das gilt aber grundsätzlich für jeden eintragungspflichtigen Umbau ! :kuss

    erst zum Sachverständigen (Maßnahme im Detail abklären) und dann der Umbau

    Ausnahme: man wundert sich gerne und schimpft anschließend auf das Unvermögen Anderer :cool