- Offizieller Beitrag
Heute Morgen schnell zur GTÜ den Schnitzer Kennzeichenhalter eintragen lassen.
Halbe Stunde gewartet trotz Termin, Eintragungsdauer 5 Minuten, bezahlt 63,-€!
Kein schlechter Stundenlohn.
Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!
Heute Morgen schnell zur GTÜ den Schnitzer Kennzeichenhalter eintragen lassen.
Halbe Stunde gewartet trotz Termin, Eintragungsdauer 5 Minuten, bezahlt 63,-€!
Kein schlechter Stundenlohn.
Warum lässt du den Kennzeichträger eintragen? Da gibt es doch, ausserd den Massen und den Winkeln keine Vorschriften.
Ich habe bei der Dekra für 4 Eintragungen 88,-- bezahlt. Der inscheneur hatte, incl. Geschreibsel 20 min Arbeit.
Hmmm, ich habe mir bei GTÜ in Hamburg meinen Schnitzerlenker für meine Racer eintragen lassen. Kostenpunkt: 39 EUR. Offensichtlich gibt es grosse regionale Unterschiede...
Sechskantharry: tolles Bike hast Du Dir da zusammengebaut!
23,- € für die Prüfung und 40,- € Gebühr für eine halbe Stunde Parkplatznutzung.
Naja, eigentlich gehört der hintere Rückstrahler in die Fahrzeugmitte und nicht unter das seitliche Kennzeichen. Von daher ergibt sich trotz Abnahme ein Diskussionspotenzial in der nächsten Kontrolle durch die Rennleitung …
Naja, eigentlich gehört der hintere Rückstrahler in die Fahrzeugmitte und nicht unter das seitliche Kennzeichen. Von daher ergibt sich trotz Abnahme ein Diskussionspotenzial in der nächsten Kontrolle durch die Rennleitung …
Sehe Ich genauso..
Sehen die das so eng ?
Gruß
Rainer
Also beim Schnitzer Halter ist nur ein Teilegutachten, also denke ich das man mit dem Eintragen nichts verkehrt macht.
Bei Schnitzer wird der Rückstrahler Original auch unter dem Kennzeichen montiert.
Schaun wir mal, dann Diskutieren wir eben mal, kann ich ab.
Goetz, danke!
Sehen die das so eng ?
Gruß
Rainer
Normalerweise denke ich nicht, kommt aber drauf an wenn wo wann…
Aus der StVZO §53 (4):
Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. (Keine Angabe zur Position, aber Unterkante mindestens 250mm Höhe)
Aus der StVZO §53 (4):
Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. (Keine Angabe zur Position, aber Unterkante mindestens 250mm Höhe)
Ich meine iwo gelesen zu haben, dass Rückstrahler symmetrisch angeordnet sein müssen - indirekt heisst das für mich, dass wenn es nur einer ist, dieser eher mittig sitzen muss, aber das ist beim Rücklicht ja auch nicht unbedingt so, oder doch?!
Diskussoion hin oder her, ich hab ihn auch nicht mittig und wenn ich angehalten werde, (was zu Glück nicht vorkommt) dann hab ich vermutlich andere Probleme als die Position des Rückstrahlers!
Naja, eigentlich gehört der hintere Rückstrahler in die Fahrzeugmitte und nicht unter das seitliche Kennzeichen.
1:1 hat der DEKRA Mitarbeiter sich bei mir auch geäußert, dann hat er ihn mit eingetragen...
wenn ich angehalten werde, (was zu Glück nicht vorkommt) dann hab ich vermutlich andere Probleme als die Position des Rückstrahlers!
Kommt ganz darauf an wo ....
Seit wann kann die DEKRA/TÜV etwas in den Fahrzeugschein eintragen? Vor einem Jahr musste ich, mit der DEKRA Abnahmebescheinigung, zum eintragen noch zur Zulassungsstelle.
Aus der StVZO §53 (4):
Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. (Keine Angabe zur Position, aber Unterkante mindestens 250mm Höhe)
(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1 000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein.
Seit wann kann die DEKRA/TÜV etwas in den Fahrzeugschein eintragen? Vor einem Jahr musste ich, mit der DEKRA Abnahmebescheinigung, zum eintragen noch zur Zulassungsstelle.
Moin,
ich gehe mal davon aus, dass er eine Umbauabnahmebescheinigung erhalten hat, die die Anmerkung "Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist zurückgestellt bis zur nächsten Befassung der Papiere".
Da die TÜV Hoheit für Umbauabnahmen glücklicherweise seit einiger Zeit dahin ist, darf das jede Prüforganisation vornehmen. Vorausgesetzt, sie hat die entsprechenden Mitarbeiter dafür schulen lassen.
BlackStar
Genau so ist es!
..Rückstrahler mittig… ein Beispiel
Moin,
wo ist das Problem? Der findet unter der Sitzkante oder über der Fenderkante Platz. Und wenn einer bei der Kontrolle auf die Vorschriften beharrt, gibt es für die Position und Einsichtigkeit der Blinker gleich die nächste Mängelrüge.
BlackStar
Sehen die das so eng ?
regional sicher unterschiedlich danke Patrick
Irgendwie wird hier auf hohem Niveau rumdiskutiert, ist es nicht jedem selbst überlassen ?