Lenker Klemmung ohne Spiegelgewinde

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  • HALLO LEUTE!!

    Jetzt holt doch bitte tief Luft und atmet mal durch. Ihr habt ja zum Teil schon Schnappatmung.

    Ein gut gemeinter Rat von mir.

    Setzt Euch auf Eure Böcke und fahrt gemütlich, am Besten mit offenem Visier,

    wegen der frischen Luft und Abkühlung, durch die Gegend. Ihr glaubt nicht wie gut das tut.

    Habt Spass und freud Euch, dass es Euch so gut geht und Ihr anscheinend keine anderen Sorgen habt. :toeff

    Euer Rheingauner. :bier

    Gude der Rheingauner :bier


       Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei! :olleshuhn

  • Alter und wenn er die Teile kauft und für 100€ weiterverkauft, dann ist das absolut sein gutes Recht.
    Es gibt da keine "Marken- und Wettbewerbsrechte" - was laberst du? Er kann für seinen Service doch verlangen was er will.

  • Und welchen Tatbestand des § 5 UWG soll Rainer Deiner Meinung nach erfüllt haben? Wird ja immer abstruser. :weia

    PS: du kannst nicht erst solche geschäftsschädigenden Schwachsinnsbehauptungen aufstellen, sie hier stehen lassen und dann sagen "wir diskutieren das an anderer Stelle weiter". Die Richtigstellung solcher Vorwürfe muss direkt unter den Behauptungen stattfinden.

  • Das ist eben nicht "nur ein kleiner Post" der auf die Goldwaage gelegt wird. Du suggerierst, dass Rainer gegen Gesetze bzw Wettbewerbsrecht verstößt, indem er eine BMW Ersatzteil mit seiner Händlerpauschale weiterverkauft und nennst dazu noch den § 5 UWG verstößt. Das hast du hier

    Er hat als Händler aufklärungspflichten und kann nicht jedes BMW-Originalteil zu Fantasiepreisen auf seiner Webseite bewerben. Nur weil er keinen Hersteller zu den Original-Klemmen schreibt, heißt es noch lange nicht,

    dass er nicht gewisse Marken- und Wettbewerbsrechte berücksichtigen müßte.

    hier

    Ja, kann er.

    Aber trotzdem gibt es ein Marken- und Wettbewerbsrecht.

    Zum Beispiel §5 UWG.

    Der Rainer vermarktet hier nunmal seine Sachen als Gewerbetreibender und nicht als Privatperson.

    und ganz besonders hier

    Für mich hat dies einen faden beigeschmackt und riecht nach unlauterem Wettbewerb.

    Wäre ich Mitbewerber oder BMW, würde ich ihn für den Verkauf abmahnen.

    gemacht.

    Und das mit § 5 UWG machen wir beide jetzt einfach zusammen. Man muss kein Anwalt sein, um ein Gesetz lesen und verstehen zu können.
    Der § 5 UWG ist in 4 Absätze aufgeteilt.
    Rainer hat nicht mit einem nicht vorhandenen Preisnachlasses geworben (Abs. 4), er hat nicht vergleichend geworben (Abs. 3) und es besteht keine Verwechslungsgefahr mit einem Mitbewerber (BMW bietet das gleiche Produkt an und das hat er auch so eindeutig dargestellt) (Abs. 2)

    Wir konzentrieren uns also auf die Fälle des Abs. 1 Nr. 1-7.
    Nr. 1: Täuschung über die Eigenschaften, oder einer der in § 5 Abs 1. S. 2 Nr. 1 UWG aufgeführten Punkte des Produktes? Ich kann da nichts entdecken.
    Nr. 2: Täsuchung über besonderen Verkaufsanlass oder besonderen Preisvorteil? Behauptet er "günstiger als bei BMW"? Nein tut er nicht. Also liegt auch kein solcher Fall vor
    Nr. 3: Täuschung über einen der Fälle, bspw Behauptung jemand zu sein, der er nicht ist. Nein, eindeutig steht oben auf der Seite "Raisch"
    Nr. 4: Aussagen über Sponsoring oder einen der Fälle der Nr. 4? Nein, sowas liegt nicht vor
    Nr. 5: Aussage, dass man dieses Teil benötigt? Einfach nur nein.
    Nr. 6: Aussage zu einem Verhaltenskodex? Wäre eventuell so wenn er gesagt hätte "wir sind immer billiger als BMW" oder "garantiert niedrigster Preis" - kann ich nirgends entdecken, also auch nein.
    NR. 7: Täuschung über Gewährleistungsrechte? Sicher nicht.

    Also haben wir mit ganz normalem Sachverstand und dem Leseverständnis eines Schülers diesen § gelesen und festgestellt, dass das abstrus ist.

    Deine Aussagen sind außerdem geeignet Rainer bzw. dessen Firma in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Das hab ich komisch formuliert? Lies mal das. Jetzt kombinieren wir das noch mit § 823 Absatz 2 BGB.

  • Bin leider kein Rechtsanwalt für Markenrecht, somit kann ich auch nicht beurteilen...

    Dann würde ich die Füße mal still halten und mit deinem Halb(Un)wissen hier nicht so rumbrüllen. Lies dich mal in das Thema " Freie Marktwirtschaft" ein. Da gibt es etwas, das nennt sich "freie Preisbildung".

    Wenn du nicht verkaufst, ist der Preis zu hoch. Solange du verkaufst, ist alles bene.

    Und: hochgekocht hast du das Thema.

  • Verstehe nicht, worüber man sich aufregt. Rainer schreibt in der Artikelbeschreibung „die Adapter sind schwarz eloxiert und im Nachgang word das BMW Logo nochmal nachgefräst.“

    Alles richtig, alles zuteffend. Und was sind schon 8 oder 9 Euro Aufpreis ggü. dem BMW-Standardteil für das eingefräste Logo ? Ich finde das eher günstig und ein feines Angebot.

    - Boxern seit 1987 -

  • Mensch Kinners :weia

    Ein Händler hat einen EK und kalkuliert daraus einen VK, in der Regel unter Berücksichtigung seiner Kosten, dessen, was er zum leben braucht und auch den Marktverhältnissen. Angenommen, die Custom-Schellen kann man günstiger herstellen lassen als die Gusschellen bei BMW kaufen- was folgt daraus? :brauen

    Worin ein Problem bestehen soll, Teile bei einem Händler einzukaufen und weiterzuverkaufen, erschließt sich mir auch nicht. Was sollte bitte daran verwerflich sein? BMW liefert sicher nicht größere Mengen an Teilen an Händler in dem Glauben, die würde der Händler alle an sein privates Mopped schrauben :ablachen

    Noch nie waren Märkte (die meisten zumindest, Versicherungen etc. mal außen vor) so transparent wie heute und noch nie war es so leicht, Dinge optisch zu begrapschen und den Preis zu erfahren. Jeder entscheidet, was ihm was wert ist und wie lange er suchen will, um's eventuell irgendwo günstiger zu bekommen. Versandkosten und Lieferzeiten sollten allerdings mit eingerechnet werden. :brauen

  • Thunderhawk 19. Juli 2021 um 19:52

    Hat das Thema geschlossen.