Seitlicher Kennzeichenhalter Wunderlich

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  • Hallo,

    Frage an alle, welche den seitlichen Kennzeichenhalter von Wunderlich montiert haben:

    Wie muss ich das Kennzeichen darauf montieren, dass es rechtskonform ist? ABE ist ja grds. dabei und beinhaltet auch die Spielregeln.

    Mein freundlicher Ingenieur beim TÜV war jedoch der Meinung, dass ich da machen kann was ich will, ich werde den 30 Grad (?) Sichtwinkel auf das Kennzeichen nicht hinbekommen. Ich sollte das Kennzeichen zum einen soweit nach außen vom Rad weg montieren wie möglich und zum anderen Distanzhülsen zwischen Halter und Kennzeichen anbringen. Ihm ist es ja egal aber als gut gemeinter Rat vor der nächsten Polizeikontrolle, da es den Kollegen dort nicht egal sein wird.

    Schon jemand Erfahrungen damit oder ggf. mit dem gleichen „Problem“?

    Danke vorab!

  • Ein seitlicher KZ. braucht keine ABE. Er muss nur den gesetzlichen Vorschriften entsprechen

    Unser Kennzeichen Halter erfüllt diese Vorschriften

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Moin,

    Werbung in eigener Sache hilft dem Fragesteller nicht wirklich weiter :0plan

    Meist geht die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften mit einem, nennen wir es mal 'wenig zufriedenstellendem' Erscheinungsbild einher; im Volksmund mit 'hässlich' umschrieben.

    Nicht umsonst bezeichnet Ihr Eure vorschriftenerfüllende Verlängerung mit 'ugly' und bildet sie gar nicht erst ab, oder :denk

    Hier mal der Auszug aus der betreffenden Produktbeschreibung:

    ..."Außerdem sind im Lieferumfang Verlängerungen "Ugly Extentions" enthalten. Diese kann man optional montieren. Mit diesen Extentions, bringt man das Kennzeichen in eine StVO-konforme Position (man ist also legal unterwegs, da der Einsicht Winkel von 30° gegeben ist)."...

    Wobei in dieser Beschreibung das 'kann' zwingend durch 'muss' ersetzt werden sollte, weil es irreführend ist, da ohne diese ugly extensions ein Position des Kennzeichens zur Erfüllung der Vorschriften nicht gegeben ist.

    @TE

    30 Grad? :

    Das Kennzeichen muss in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein, so der Tenor der Vorschrift.

    BlackStar

  • Hallo,

    danke für das Angebot, ich bin mit meinem Halter sehr zufrieden.

    Mir ist die Vorschrift soweit bekannt, die Frage geht schon gezielt auf den Wunderlich Kennzeichenhalter und der Meinung meines TÜV Prüfers.

    Daher bin ich interessiert an euren Erfahrungen mit diesem Kennzeichenhalter in Kombi mit TÜV oder sogar Polizei…

    Habe keine Lust auf Distanzhülsen. Werde mir mal überlegen müssen, wie ich mit meinen heimischen Bordmitteln den Winkel bzgl. Sichtbarkeit messen kann.

  • 30° ist einfach:

    geh' gerade z.B. 4 Schritte nach hinten und dann 2 Schritte nach links (kannst auch mit dem Meterstab machen)
    Doppelt so weit nach hinten wie nach links entspricht 30°.

    Ist das Kennzeichen aus dieser Position noch gut (vollständig?) zu sehen und zu lesen dann sollte es passen.

    Eventuell eine 2te Person dazu holen. die Sichtbarkeit muss ja im normal belasteten Zustand passen, also wenn einer draufsitzt und die Karre gerade steht.

    Am besten auch noch tief in die Hocke gehen, man muss das Kennzeichen aus allen Höhen im Bereich 30° nach oben und 5° nach unten sehen können.

    Einmal editiert, zuletzt von franco66 (12. Juni 2021 um 09:22)

  • Hallo Black Star. Wir verkaufen die meisten Produkte ins Ausland, und dort sind solche Dinge kaum reglementiert. Daher steht es in Deutschland doch jedem frei, illegal und elegant oder legal und ugly durch die Welt zu Kurven

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Da fragt sich der mündelsichere Kleinsparer auf der Suche nach einem seitlichen Kennzeichenhalter, warum Wunderlich den Aufwand für eine ABE betreibt oder z.B. Schnitzer sein Teil prüfen lässt und ein Gutachten für eine Änderungsabnahme mitliefert, ohne die der Anbau zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, wenn man die Teile auch einfach so unters Volk streuen und anbauen kann. Bei Schnitzer scheint das Kennzeichen auch an der Seite weit hinten montiert zu sein. Gut für die Sichtbarkeit, aber wohl von Interessenten als eher uncool oder "ugly" empfunden.

    https://acschnitzer.shop/WebRoot/Store2…eitlich_TGA.pdf

    Fußgängerschutz und Motorrad stehen bauartbedingt eh in einem Spannungsverhältnis, aber solche Teile können auch gut an antiken Streitwagen die Nabensichel ersetzen. Fußgängerschutz war in Zeiten der alten Kuchenbleche übrigens ein beliebtes Argument für kleinere Motorradkennzeichen. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Kardan06 (12. Juni 2021 um 11:22)

  • Kardan06


    Ich fahre auch das AC- Schnitzer und bin jetzt doch etwas verunsichert. Du hast schon gelesen, was auf dem Briefkopf steht und wer das Gutachten unterschrieben hat? TÜV Austria. Das dürfte jedem deutschen Prüfer schnurzpiep egal sein.

    Gruß

    Der Eulenspiegel :kasper

  • Die Prüforganisation muss beim KBA akkreditiert sein. Gutachten des TÜV Austria gelten daher auch in Deutschland und müssen nicht doppelt erstellt werden.

    http://blog.supersport.de/teilegutachten…chland-gueltig/

    Schnitzer und Remus (Firmensitz Österreich) sind eng verbandelt, neben den im Link genannten Gründen wurde das Gutachten vielleicht deshalb in Österreich gemacht.

  • Aha, wusste ich nicht. Dann bin ich ja beruhigt, denn unter 5. "Prüfgrundlagen und Ergebnisse" heißt es nämlich:

    "Anbringung des amtlichen Kennzeichens

    Die Anforderungen an §10 FZV, sowie der Richtlinie 2009/62/EG werden erfüllt. Fahrzeuge die nach VO(EU) 168/2013 genehmigt sind genügen den Anforderungen der VO (EU) 44/2014 Anhang XIV."

    Also ist so eine ABE demnach schon hilfreich.

    Gruß

    Der Eulenspiegel :kasper

  • Hallo Black Star. Wir verkaufen die meisten Produkte ins Ausland, und dort sind solche Dinge kaum reglementiert. Daher steht es in Deutschland doch jedem frei, illegal und elegant oder legal und ugly durch die Welt zu Kurven

    Gruß

    Rainer

    Moin,

    aber damit widersprichst Du doch absolut Deiner Aussage

    Zitat: ..."Er muss nur den gesetzlichen Vorschriften entsprechen

    Unser Kennzeichen Halter erfüllt diese Vorschriften"...

    aus Beitrag 2 :weia

    Es sei denn, Du hättest gleich dabei geschrieben, dass Euer seitlicher Kennzeichenhalter bei korrekter Montage genau so Scheixxe aussieht, wie alle anderen vorschriftsmäßigen seitlichen Kennzeichenhalter :lachen

    Denn genau das ist das Thema: gesetzteskonforme Sichtbarkeit der Kennzeichentafel :nicken

    BlackStar

  • Ich habe die Tage den Wunderlich Kennzeichenhalter zusammen mit weiteren Änderungen beim TÜV eintragen lassen.

    Der Prüfer hatte keine Einwände bezüglich der Winkel.

  • Ich habe die Tage den Wunderlich Kennzeichenhalter zusammen mit weiteren Änderungen beim TÜV eintragen lassen.

    Der Prüfer hatte keine Einwände bezüglich der Winkel.

    Und du hast das Kennzeichen normal ohne Distanzhülsen angebaut? Welche Position zum Reifen hast du am Halter gewählt?

    Danke vorab!

    EDIT: ggf. hast du ein oder zwei Bilder vom Kennzeichen (vorne und hinten) greifbar???

  • Hallo,

    danke für das Angebot, ich bin mit meinem Halter sehr zufrieden.

    Mir ist die Vorschrift soweit bekannt, die Frage geht schon gezielt auf den Wunderlich Kennzeichenhalter und der Meinung meines TÜV Prüfers.

    Daher bin ich interessiert an euren Erfahrungen mit diesem Kennzeichenhalter in Kombi mit TÜV oder sogar Polizei…

    Habe keine Lust auf Distanzhülsen. Werde mir mal überlegen müssen, wie ich mit meinen heimischen Bordmitteln den Winkel bzgl. Sichtbarkeit messen kann.

    Ich hab auch bei einer größeren TÜV Aktion den Kennzeichenhalter mit eintragen lassen. Überhaupt keine Probleme/Einwände.

  • ich fahre nun schon das dritte Jahr mit meinem seitlichen Kennzeichenhalter von Wunderlich an meiner nineT. Der Abstand zum Rad beträgt bei mir ca. 2cm ... Distanzhülsen oder irgendetwas anderes habe ich nicht verbaut.

    Ich kam nie in eine Polizeikontrolle ... dazu kann ich also nichts sagen.

    Als ich beim TÜV war, bemerkte der Prüfer verwundert, dass das seitliche Kennzeichen rechts wäre und dass das so nicht erlaubt wäre. Ich hab ihm dann die ABE in die Hand gedrückt und er wunderte sich, wie man dafür eine ABE erhalten könne. Er hat mich gefragt, ob er noch Fotos machen kann, da er das noch so nie gesehen hätte :mega eine neue TÜV-Plakette habe ich dank ABE anstandslos bekommen.

  • Und du hast das Kennzeichen normal ohne Distanzhülsen angebaut? Welche Position zum Reifen hast du am Halter gewählt?

    Danke vorab!

    EDIT: ggf. hast du ein oder zwei Bilder vom Kennzeichen (vorne und hinten) greifbar???

    Ich hatte den Halter wie in der ABE beschrieben verbaut.

    Um den Abstand zur Felge einhalten zu können, musste ich den kleinen schwarzen Adapter mit den Langlöchern in der äußersten Postion und zusätzlich das Kennzeichen auf dem silbernen Träger außermittig montieren.

    Und weil es mir besser gefällt, habe ich das Kennzeichen in der obersten Position befestigt welche die Kennzeichenbeleuchtung so hergibt.

    Das Langloch am Bremssattel habe ich ebenfalls in Endpostion, so dass das Kenzeichen relativ steil steht.

  • ich fahre nun schon das dritte Jahr mit meinem seitlichen Kennzeichenhalter von Wunderlich an meiner nineT. Der Abstand zum Rad beträgt bei mir ca. 2cm ... Distanzhülsen oder irgendetwas anderes habe ich nicht verbaut.

    Ich kam nie in eine Polizeikontrolle ... dazu kann ich also nichts sagen.

    Als ich beim TÜV war, bemerkte der Prüfer verwundert, dass das seitliche Kennzeichen rechts wäre und dass das so nicht erlaubt wäre. Ich hab ihm dann die ABE in die Hand gedrückt und er wunderte sich, wie man dafür eine ABE erhalten könne. Er hat mich gefragt, ob er noch Fotos machen kann, da er das noch so nie gesehen hätte :mega eine neue TÜV-Plakette habe ich dank ABE anstandslos bekommen.

    Aus 30 jähriger Erfahrung sage ich dir das die Prüfer auch nicht alles wissen. Grob kann ich aber sagen das die alten Prüfer mehr Erfahrung haben was geht und was nicht. Die Jungen Prüfer die frisch von der Ing. Schule kommen müssen auch noch dazu lernen.

  • Aus 30 jähriger Erfahrung sage ich dir das die Prüfer auch nicht alles wissen. Grob kann ich aber sagen das die alten Prüfer mehr Erfahrung haben was geht und was nicht. Die Jungen Prüfer die frisch von der Ing. Schule kommen müssen auch noch dazu lernen.

    der Prüfer war Mitte 50 ... Aber auch in diesem Alter lernt man nie aus

  • off Topic:

    bei meinem Schnitzer-Heckteil is mir jetzt das Kennzeichen samt Rücklicht abgebrochen..

    35.000km hats gehalten, bin kein Gelände gefahren, aber zwei mal Toskana, sind ähnliche Buckelpisten.. Kroatien, Montenegro und Bosnien haben Traumstraßen dagegen..

    Gruß Helmut

    Soonham Cycle Fucktory