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  • Hier könnt Ihr nachlesen, was in der Sache Licht und Reflektoren so erlaubt ist.

    Von wegen seitliche Reflektoren in rot, oder kleiner, oder gar nicht, oder geklebte Reflektierfolie. oder oder......

    Motorrad und dessen Beleuchtung: Was ist laut Gesetz erlaubt?

    https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleu…euchten_erlaubt

    Gude der Rheingauner :bier


       Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei! :olleshuhn

  • Alles schon mal durchgekaut, analysiert und auch umgesetzt: Überlegung zu seitlichen Reflektoren im Einklang mit der Betriebserlaubnis des Motorrads

    Was hier über diese Thema so alles geschrieben und vermutet wird ist doch :blablatyp.

    Fakt ist leider, was in meinem geposteten Link aufgeführt ist und nur das ist Gesetz. :viking

    Gude der Rheingauner :bier


       Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei! :olleshuhn

  • Wer hat denn schon mal wegen fehlenden Reflektoren eine Mängekkarte bekommen?

    Ich fahre seit 5 Jahren ohne, war schon in 2 Kontrollen und beim TÜV. Hat niemanden interessiert

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Wer hat denn schon mal wegen fehlenden Reflektoren eine Mängekkarte bekommen?

    Ich fahre seit 5 Jahren ohne, war schon in 2 Kontrollen und beim TÜV. Hat niemanden interessiert

    Gruß

    Rainer

    Rainer, Du hast ja Recht. Ich bin auch schon mit nicht zugelassenen Reflektoren gefahren und war damit auch schon bei der HU.

    Wenn es aber von den "Grünen Männern" oder bei der HU haue gibt, darf sich keiner beschweren.

    Gude der Rheingauner :bier


       Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei! :olleshuhn

  • Nein ich werde mich niemals beschweren, bzw. das wird überhaupt nicht nötig sein, weil es niemanden interessiert .

    Die Dinger sehen 💩 aus, also mach ich sie ab, bevor ich Augenkrebs bekomme und mich jeden Tag drüber ärgern muss. Sollte ich dann in 25 Jahren einmal erwischt werden, dann zahl ich halt die Strafe

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Wie hoch wäre eigentlich so eine "Strafe"?

    Die seitlichen Reflektoren sind eigentlich eine Regelung der UNCE. Somit sind die seitliche Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen Reflektoren entspricht das Fahrzeug einem genehmigten Typ.

    Strenggenommen fährst du ein Fahrzeug ohne BE.

    Bei Kontrollen an Brennpunkten gibt es normalerweise eine Mängelkarte und 15€.

    Bei einem Unfall könnte ein gewiefter Geschädigter §19 ABS. 2 StZVO anbringen, wonach die Betriebserlaubnis erloschen ist.

    Soweit die Theorie.

    Wer später bremst war vorher zu langsam.

  • Was hier über diese Thema so alles geschrieben und vermutet wird ist doch :blablatyp.

    Fakt ist leider, was in meinem geposteten Link aufgeführt ist und nur das ist Gesetz. :viking

    Nicht ganz richtig, dafür trittst du reichlich überheblich auf. Das ist nichts weiter als eine nette journalistische Arbeit, die durchaus fehlerbehaftet sein kann. Wer es genau wissen will, muss schon Gesetze, Verordnungen etc. durcharbeiten, verstehen und, auch das gehört zur Juristerei, richtig im Sinne von Gerichtsfest interpretieren. Das ist der Verein, der hinter dem Link steht.:

    https://www.bussgeldkatalog.org/ueber-uns/

    Seitlich hinten angebrachte rote Reflektoren gibt es auch im Serienmotorradbau bei Maschinen, die damit die EU Homologation geschafft haben. Z.B. bei Triumph (zusätzlich zu den gelben vorn) oder Kawasaki (Z900, nur rote hinten).