unabhängig von der Befestigung (kleben oder klemmen - sehr geil ist ja auch der Alurahmen der den Preis des Kennzeichens nochmal topt! ) eine ganz clevere Sache.
Unklar bleibt jedoch leider, ob durch das zwar zugelassene selbstleuchtende Kennzeichen dann auch die Kennzeichenbeleuchtung entfällt - scheint erstmal logisch, ist in D aber leider nicht unbedingt so.
Gerade gefunden: 'Die serienmäßige Kennzeichenbeleuchtung kann entsprechend der Genehmigung (ABG) ausgeschaltet oder weiterbetrieben werden' das heißt für mich im Umkehrschluss, sie kann nicht entfallen! (dämlich!)
Hmmm:
'die Bauweise des G-elumic® ermöglicht besonders den Konstrukteuren und Besitzern von Custombikes einen optimalen und reduzierten Einbau, da eine externe Kennzeichenbeleuchtung entfällt'
oder also doch nicht??!!
Andererseits...: will ich denn überhaupt, das mein Kennzeichen sonderlich gut lesbar ist??!!
P.S. Rückfrage bzw. Anfrage hat ergeben, das Teil ist tatsächlich ohne Kennzeichenbeleuchtung zulässig und damit eine Alternative!