Das Fahrzeug war von der Typenbezeichnung/Motorisierung/Getriebe und der Karosserieform ein hier bekanntes Modell, ist es aber „innerlich“ nicht.
Das dürfte sich doch aber bei einem Motorrad nicht überschneiden, oder? Bei Autos verstehe ich, da Rechtslenker. Bei mir aber wurde das Bike in Deutschland gekauft und dann mit rüber genommen.
aber im Post #1 sagt er doch, dass sein Freund das Fzg. in DE gekauft hat... sollte da dann nicht ein CoC vorhanden sein?
Das dachte ich eben auch. Es sollten ja lediglich die Papiere auf international bzw. Süd Afrika ausgestellt sein. Zurück nach DE sollte es kein Problem geben. Die Rechnung sollte hier natürlich helfen - hat er aber auch.