Gelbe Nebelscheinwerfer Hella Comet 500

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  • Hallo zusammen,

    ich bin neu im Forum und wie man unschwer an meinem Namen erkennen kann, bin ich Besitzer einer BMW R NineT Urban GS. Vielen von euch wird der Umbau der Urban Gs von Wunderlich bekannt sein, wo in Fahrtrichtung auf der linken Seite, ein größerer Zusatzscheinwerfer/Nebelscheinwerfer mit gelben Glas verbaut ist (Artikelbezeichnung: Zusatzscheinwerfer SixDays Ø155mm). Als Hinweis ist hier aufgeführt, dass der Scheinwerfer im Geltungsbereich der StVO nicht zugelassen ist. Im Forum habe ich leider noch kein passendes Thema zu gelben Nebelscheinwerfern gefunden.

    Dass gelbe Hauptscheinwerfer nicht erlaubt sind, habe ich bereits in Erfahrung gebracht (diesen möchte ich auch original belassen). Verbaut man nur einen Zusatzscheinwerfer, muss dieser wohl direkt unterhalb des Hauptscheinwerfers angebracht werden. Da ich Motorschutzbügel der Firma Wunderlich verbaut habe, wäre es für mich aber auch möglich, zwei Zusatzscheinwerfer symmetrisch unterhalb des Hauptscheinwerfers zu verbauen. Optisch ansprechend finde ich die Hella Comet 500 mit gelben Glas (gerade auch mit den passenden Abdeckungen). Soweit ich bis jetzt informiert bin, dürfen Nebelscheinwerfer gelbes Glas besitzen.

    Hier nun zu meiner Frage: Hat schon jemand zwei gelbe Zusatz-/ Nebelscheinwerfer verbaut und hat eine Eintragung dafür bekommen? :toeff

    Viele Grüße

    Martin

  • Achtung, E-Nummer bedeutet nur dass das Licht zugelassen ist, nicht dass es an jede Stelle und Kombination montiert werden kann.

    Außerdem gelten für ältere Motorräder wie die Airheads vom Walz, andere Gesetze. Fangt schon an mit ABE Zulassung statt EG wie alle R9Ts.

  • Der einzelne Gelbe Scheinwerfer soll echt erlaubt sein?

    ja, eigentlich schon,

    erheinwerfer an den Stürzbügeln wurden in meinen Anfangsjahren (End70er) immer damit verweigert, man könnte mich mit einem Schienenfahrzeug verwechseln. Bei Anbau an BMW-Motorrädern wurde aber nicht diskutiert, da ginge es angeblich nicht anders....

    https://www.bussgeldrechner.org/gelbe-scheinwerfer.html

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    Gruß Helmut

    Soonham Cycle Fucktory

    Einmal editiert, zuletzt von Soonham (1. Januar 2021 um 18:16)

  • Erstmal Danke für eure Beiträge und ein frohes neues Jahr!

    Da scheint Walzwerk einen gelben Nebelscheinwerfer mit E-Nummer zu haben

    Danke für den Hinweis, E-Nummer haben die Hella ebenfalls.

    siehe §52 STVZO, Gelb ja, eine Linie bei mehreren Scheinwerfern, welche gleichzeitig leuchten.

    https://www.fahrzeug-elektrik.de/Egh.htm#A4

    Das würde ja meinem geplanten Anbau entsprechen. Die Frage ist natürlich wie hellgelb definiert ist.

    Den Artikel hatte ich im Vorfeld schon gelesen. War mir aber letztendlich zu sehr auf den PKW bezogen bzw. allgemein. Deshalb dachte ich, dass es hier gut passen würde und vielleicht den einen oder anderen anregt!

  • Ich habe gestern noch mit dem Hersteller Hella telefoniert.

    Generell sind die gelben Scheinwerfer eher für den französischen Markt gedacht und werden von Hella selbst in Deutschland gar nicht zum Verkauf angeboten.

    Die Kennung B bedeutet nach der Auskunft des Mitarbeiters am Telefon, dass der Reflektor gelb beschichtet sein soll, aber nicht das Glas.
    Hier der knifflige Punkt: Bei den Scheinwerfern von Hella ist das Glas gelb.

    Sonstige Kennzeichnungen auf dem Glas der Hella Comet 500:
    E1
    Einbaurichtung
    (SAE-Kennzeichnung für den französischne Markt).

    Ich werde vermutlich einfach mal einen Nebelscheinscheinwerfer kaufen und direkt den TÜV-Mann vor Ort fragen, ob ich zwei davon als Nebelscheinwerfer verbauen kann.