Unit garage Preisauszeichnung

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  • Hallo Biker,

    habe mir bei Unit Garage eine wunderschöne Gepäcktasche (25L) aus Spaltleder für die Gepäckbrücke auf der Scrambler gekauft. Es ist echt ein edles Teil und wenn die Tour mal länger dauert, eine sinnvolle Ergänzung.

    Hinweisen möchte ich allerdings darauf, dass die Preisauszeichnung auf den Seiten von Unit garage etwas irreführend ist. Die angegebenen Preise sind NETTO. Der Hinweis, dass darauf noch die MwSt kommt ist relativ klein gehalten und leicht zu übersehen. Da die Produkte von Unit garage ohnehin nicht den niedrigsten Preis als Alleinstellungsmerkmal haben, überrascht einen dann doch der um 16% höhere Preis.

  • dann mach die doch mal auf die Preisangabenverordnung aufmerksam:

    Wer Verbrauchern Waren oder Leistung anbietet, ist nach der Preisangabenverordnung (PAngV) dazu verpflichtet den sog. Gesamtpreis anzugeben. Dieser Preis ist immer einschließlich der Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteile anzugeben. Sonstige Preisbestandteile sind dabei weitere Kosten, die in die Berechnung der Gesamtpreise einbezogen werden. Grund für die Vorgabe ist, dass ein Verbraucher im Online-Handel Waren oder Leistungen nicht zu dem Netto-Preis erwerben kann. Daher ist der Bruttopreis anzugeben, damit der Verbraucher den Preis deutlich und ohne weitere Rechenschritte erkennen kann. Fehlende oder falsche Darstellung stellt eine Irreführung des Verbrauchers und einen Wettbewerbsverstoß dar.

  • Italienisches Verbraucherrecht mmmhh.

    Wahrscheinlich hast du recht. Soviel zum europäischen Gemeinschaftsrecht :wuetend

  • Das europäische Gemeinschaftsrecht regelt das identisch zum deutlich älteren deutschen Gesetz in Richtlinie 2005/29/EG.

    Ich zitiere:

    Zitat

    (4) Im Falle der Aufforderung zum Kauf gelten folgende Informationen als wesentlich, sofern sie sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergeben:

    ...

    c) der Preis einschließlich aller Steuern und Abgaben oder in den Fällen, in denen der Preis aufgrund der Beschaffenheit des Produkts vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Zustellkosten oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzliche Kosten anfallen können;

    genau dafür haben wir die EU ja und gerade auf dem Gebiet funktioniert das echt gut. Was einzelne Händler daraus machen und ob die sich an geltendes Recht halten steht natürlich auf einem anderen Blatt.

    (PS.: bevor sich jemand beschwert: mir ist klar, dass eine Richtline unter normalen Umständen keine Direktwirkung entfalten kann. Ich gehe aber einfach mal davon aus, dass sie von den Staaten umgesetzt wurde.)

    Ergänzung: ob Unit Garage damit gegen EU (oder nationales) Recht verstoßen bin ich mir trotzdem nicht sicher. Im deutschen Recht handelt es sich bei einem Preis im Schaufenster (oder auf der Homepage) um eine invitatio ad offerendum und damit um das was in der Richtlinie als Aufforderung zum Kauf genannt wird und damit der Regelung unterliegt.

    Eventuell regelt das italienische Recht aber das „Auffordern zum Kauf“ anders und sieht das erst wenn man auf der Seite mit dem „jetzt kostenpflichtig bestellen“ Button ist (und dort passt der Preis dann vermutlich). Da müsste sich jemand mit mehr Ahnung noch mal dazu äußern.

    Allerdings könnte das auch ein deutscher Shop sein. Soweit ich das weiß müsste der Händler einen deutschen Shop ab einem gewissen Jahresumsatz in Deutschland anbieten. Macht mich darauf aber bitte nicht fest, ich bin da offen für Korrekturen. Ich habe schlicht keine Lust das zu recherchieren ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Retikulum (1. Oktober 2020 um 17:40)