Einzelabnahme Auspuff - hat jemand Erfahrung?

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  • Wenn der TÜV Prüfer sich deinem Auspuff einen ganzen Tag lang widmet (Papierkram, beide Messungen durchführen, dokumentieren und auswerten; Pauschale für das Vorhalten des Prüfequipments, ....) dann ist das OK. Was denkt ihr denn was die für Stundensätze haben. Wir akzeptieren ja auch 90EUR um innerhalb 20min unseren Bock übern TÜV zu kriegen ...

    Die tatsächliche Dauer der Prüfung habe ich nicht gefragt. Es wird sicherlich auf der Teststrecke alles immer neu aufgebaut werden müssen, dafür haben Sie zu wenig Anfragen (nehme ich an). Das heißt, dass der Aufwand schon enorm ist.

    Der TÜV-Ingenieur hat aber eine Liste, in der die Preise drin stehen. Also bin mir nicht sicher, ob das umgangen werden kann. Ist ja wie der Satz eines Architekten. Denke da ist nun mal kein Spielraum, egal ob er 20 Minuten oder zwei Stunden für die Geräuschmessung benötigt.

    Am Ende hat mich dann der Auspuff mit Eintragung knapp über 1000€ gekostet und ich weiß, ich bin der EINZIGE, der den fährt. Hat ja auch was.

  • Wenn du das für 600 hinbekommst ist es ein Schnäppchen. Ich drücke dir die Daumen

    Gruß

    Rainer

    An deiner positiven Einstellung müssen wir noch arbeiten ;)

    Wie gesagt, ich gebe Feedback....

  • . . . das Messen ist die eine Sache aber die Zulässigkeit noch eine andere :geschockt

    Grundsätzlich darf ein anderer* Auspuff nicht lauter** sein als der bei der Typzulassung des Motorrads festgelegte Pegel von Stand- und Fahrgeräusch.
    In NRW (nur da) gibt es eine Ausnahme: wenn die Leistung um +/- 5% von der Nennleistung abweicht, dürfen es 2 dB(A) mehr sein .:nicken

    Nachweis ist erforderlich.
    Außerdem ist jeweils eine ASU erfolgreich zu bestehen. Da eine geänderte und zulässige Auspuffanlage "normalerweise" immer mit einem Leistungsverlust verbunden ist, kann auf eine Leistungsmessung (ist für ca. 50,-€ zu haben) verzichtet werden - liegt im Ermessen des aaS.

    Das Messen von Fahr- und Standgeräusch kostet beim TÜV Nord in Bottrop (auf dem Brabus Gelände) normalerweise 500,- €

    Gibt man das Motorrad dort ab und kann warten (bis zu ca. 5 Tagen) reduzieren sich die Kosten um die Hälfte. (Stand 2018)
    Dazu kommen dann die Kosten für das Gutachten und das Eintragen beim Straßenverkehrsamt.

    * neu, geändert, Einzelanfertigung etc.

    ** Nachbessern, Nachdämmen o.Ä. ist möglich, erfordert aber eine 2.Messung zu selben Kosten.

    Zur Klarstellung:

    Eine Änderung an der originalen Auspuffanlage führt immer zum Erlöschen der Betriebserlaubnis - trotzdem dürfen die Auspuffanlagen geändert, umgebaut oder modifiziert werden - solange die oben genannten Spielregeln eingehalten werden.
    Für den Einzelfall wird keine E-Nummer oder ähnlich erforderlich - das wird erheblich aufwändiger.

  • . . . das Messen ist die eine Sache aber die Zulässigkeit noch eine andere :geschockt

    Grundsätzlich darf ein anderer* Auspuff nicht lauter** sein als der bei der Typzulassung des Motorrads festgelegte Pegel von Stand- und Fahrgeräusch.

    Also der TÜVler hat dahingehend nichts gesagt.

    Der Sound ist human und nicht zu bissig.

    Denke dass ich die eingetragenen 98db leicht unterschreite --> 94-96 max. kann ich mir vorstellen.

    Ich brauche den Krach nicht...dafür bin ich viel zu oft in Tirol (30 Minuten von mir) und möchte nicht immer gucken, ob ich ned zu laut bin für die ein oder andere Straße.

    Das es ja "nur" der Endschalldämpfer ist und an Krümmer, Kat und Co. keine Veränderung anliegt, sollte das klappen.

    Jeder Harley Bastler bekommt ja auch sein utopischen Umbauten eingetragen.

  • Ob er das gesagt hat oder nicht ist genauso wenig relevant wie ein humaner und nicht bissiger Sound.

    Der in der Typzulassung des Motorrades festgelegte Pegel darf nicht überschritten werden! Unabhängig davon gelten abhängig von Hubraum und Datum der Erstzulassung festgelegte Fahrgeräusch Grenzwerte - diese sind meist identisch mit den Werten der Typ-Prüfung

    Messwerte _autoscaled.jpg

    die Thematik ist ziemlich komplex - zum Einlesen: https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/fr…89/file/F48.pdf

    Ich habe das "Spielchen" hinter mir und bin froh, dass ich trotz intensiver Vorgespräche mit den aaS erfolgreich aber auch mit einem blauen Auge (Kosten) davongekommen bin - es hätte auch anders kommen können - außer Spesen Nichts gewesen.

    Fertig a.jpg K 75 mit modifizierten (Y-Rohr) nineT Auspuff

  • Wenn hier schon so detailreich diskutiert wird dann würde ich gerne wissen, ob sich dann nicht auch gewisse Möglichkeiten ergeben, wenn man z.B. auf einer E4 Scrambler einen E3 Auspuff fährt ? Ist es denn falsch anzunehmen, dass könnte dann auch irgendwie eingetragen werden ?

  • Da sich das Fahrgeräusch-Messverfahren von E3 zu E4 geändert hat ist es genauso schwierig wie oben geschrieben.

    Vielleicht hat man aber eher Glück beim TÜV.

  • Wenn hier schon so detailreich diskutiert wird dann würde ich gerne wissen, ob sich dann nicht auch gewisse Möglichkeiten ergeben, wenn man z.B. auf einer E4 Scrambler einen E3 Auspuff fährt ? Ist es denn falsch anzunehmen, dass könnte dann auch irgendwie eingetragen werden ?

    Messen, wie oben beschrieben, gibt Klarheit.

    Da die Meßverfahren aber Meßtoleranzen beinhalten, sollte m.E. keine Probleme auftreten.

    Unabhängig davon kann man nachdämmen oder auch die dB- Eater modifizieren (länger machen - siehe Hattech)

    Da sich das Fahrgeräusch-Messverfahren von E3 zu E4 geändert hat ist es genauso schwierig wie oben geschrieben.

    Vielleicht hat man aber eher Glück beim TÜV.

    das Meßverfahren hat sich nicht geändert, aber die einzuhaltenden Grenzwerte

    Einmal editiert, zuletzt von der_fla (8. Oktober 2020 um 23:00)

  • Messen, wie oben beschrieben, gibt Klarheit.

    Da die Meßverfahren aber Meßtoleranzen beinhalten, sollte m.E. keine Probleme auftreten.

    Unabhängig davon kann man nachdämmen oder auch die dB- Eater modifizieren (länger machen - siehe Hattech)

    das Meßverfahren hat sich nicht geändert, aber die einzuhaltenden Grenzwerte

    Doch, das Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung hat sich geändert. Die Grenzwerte natürlich auch.

    https://www.motorradonline.de/ratgeber/euro-…laerungsarbeit/

    Einmal editiert, zuletzt von Heinrich (9. Oktober 2020 um 07:42)

  • Doch, das Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung hat sich geändert. Die Grenzwerte natürlich auch.

    https://www.motorradonline.de/ratgeber/euro-…laerungsarbeit/

    richtig und vollständig lesen - besonders den Nachsatz :taetschel:
    "Messverfahren haben sich gegenüber Euro 3 geändert, es ist aufwendiger, neue Anlagen zu homologieren."
    Vorgehensweise: Prüfstrecke, Abstand der Mikrofone, Anzahl der Messungen etc. haben sich nicht geändert.!
    Mit Einführung der E4 dürfen beispielsweise Klappensteuerungen nicht mehr eine Prüfung erkennen und ein DB Eater darf sich nicht mehr zerstörungsfrei entfernen lassen. Es sind damit einige zusätzliche Hürden für die Hersteller aufgebaut worden.

    Für den Privatmann, der eine Einzelabnahme eines Auspuffes durchführen möchte, hat sich bezüglich Lärm Nichts geändert. Zu beachten sind die vom Erstzulassungsdatum abhängigen Emissionsgrenzwerte

  • mein Kenntnisstand ist:
    das gilt für eine Homologation (ECE bzw. EG Typzulassung) und nicht für die Geräuschmessung im Rahmen einer Einzelabnahme.

    Euro 4 ist zum 1.Januar 2016 in Kraft getreten.

    Die Geräuschmessung meiner K75 ist am 4.7.2018 nach RL 78/1015/EWG durchgeführt worden.

    Diese Richtlinie ist m.W. immer noch gültig:

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:31978L1015

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49.html

  • So ein Fass wollte ich gar nicht aufmachen ;)

    Also ich habe herausgefunden, dass es sich um einen IXIL Hyperlow Auspuff handelt, der etwas von der Halterung modifiziert wurde.

    Normal wird der auf Japan-Bombern verbaut.

    Es gibt eine Homologations-Bescheinigung, aber die hilft ggf. beim TÜV, um nicht gleich abzublocken.

    Und ja.… ich habe überhaupt keine Ahnung. Ich lese nicht 200 Seiten über Vorgaben, Regelungen usw.

    Ich zahle am Schluss was es kostet und fahre dann das, was ich für mich geil finde.

  • Es gibt eine Homologations-Bescheinigung, aber die hilft ggf. beim TÜV, um nicht gleich abzublocken.

    . . . die hilft Dir kein Stück :daumen-runter, weil nur für die aufgeführten Motorräder gültig - ähnlich ABE

  • . . . die hilft Dir kein Stück :daumen-runter, weil nur für die aufgeführten Motorräder gültig - ähnlich ABE

    Mhhhm…. dachte ich mir :(

    Also dann mal sehen, was der März bringt.

  • Sorry ich schreib jetzt mal aus der Praxis. Der Ixil Auspuff ist also homologiert mit E Nummer. Ixil lässt seine Auspuffanlagen in Spanien prüfen. Die für diesen Auspuff hinterlegten Motorräder sind beim spanischen Verkehrsamt hinterlegt und nicht beim KBA in Deutschland. Du bist nicht verpflichtet eine ABE mitzuführen.

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Es muss grundsätzlich immer der ursächliche Zusamnenhang zwischen einem Umbau und einer Unfallursache bewiesen werden. Das wird bei einem illegalen Auspuff keinem Gutachter gelingen

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH