Einzelabnahme Auspuff - hat jemand Erfahrung?

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  • Und jetzt stell dir vor, da hängt so ein beschissener Endtopf dran, der zwar eine Genehmigung hat, aber für ein anderes Moped und ist nicht eingetragen. Da wirst du deines Lebens nicht mehr froh.

    Das mag sicher so sein wen der Auspuff oder Teile davon nach hinten weg fliegen und dadurch einen Unfall verursacht wird. Solltest du einen Auffahrunfall verursachen sollte der Auspuff egal sein, da für den Unfall nicht relevant. Es muss ein Zusammenhang zwischen Tuning und Unfall bestehen.

    Wer später bremst war vorher zu langsam.

  • Die Betriebserlaubnis ist getrennt von dem Vesicherungsschutz zu betrachten. Dazu gibt es reichlich höchstrichterliche Urteile

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Die Betriebserlaubnis ist getrennt von dem Vesicherungsschutz zu betrachten. Dazu gibt es reichlich höchstrichterliche Urteile

    Gruß

    Rainer

    . . . das zeigt einmal wieder, dass Du gerne maßlos übertreibt :daumen-runter

    höchstrichterlich wäre in diesem Fall der Bundesgerichtshof :winken

    https://www.klamm.de/schlaufuchs/wa…land-21937.html

    Unabhängig davon erlischt mit Verlust der Betriebserlaubnis der Versicherungsschutz nicht - es werden, weil es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, lediglich ein Bußgeld oder auch Punkte fällig. Das gilt auch für das Nichtmitführen einer ABE! - dementsprechend ist Deine Aussage in #47: "Du bist nicht verpflichtet eine ABE mitzuführen" auch unrichtig :daumen-runter.

    https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-betriebserlaubnis/

  • Hallo Alfred

    Viele Auspuffhersteller liefern seit Jahren keine ABE mehr mit, weil sie durch die E Nummer

    überflüssig ist. EU Recht sticht nationales Recht

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Hallo Alfred

    Viele Auspuffhersteller liefern seit Jahren keine ABE mehr mit, weil sie durch die E Nummer

    überflüssig ist. EU Recht sticht nationales Recht

    Gruß

    Rainer

    . . . trotzdem bezieht sich die E-Nummer am Auspuff auf einen exakt definierten Verwendungsbereich (Fabrikat, Typ des Fahrzeugs).

    Verlässt man diesen Verwendungsbereich ist eine Einzelabnahme erforderlich. Bei dieser muss der Nachweis erbracht werden (s.o), dass die für das Fahrzeug geltenden Grenzwerte eingehalten werden.

    Es ist also wegen der aktuellen Lärmdiskussion angeraten, immer den entsprechenden Nachweis mitzuführen!
    Die Polizei kann die Zugehörigkeit der E-Nummer zum Fahrzeug vor Ort überprüfen.

    Ein zu lauter Auspuff (egal ob Zubehör oder modifiziertes Original) kann bei Kontrolle des Standgeräusches schnell teuer werden.
    Es bleibt nicht bei einem Bußgeld sondern dass Fahrzeug kann vor Orts stillgelegt bzw. auch zur Beweissicherung eingezogen werden und muss wieder vorgeführt werden.

    Da kommen schnell 1000,- € Euro zusammen.

    Aus der Praxis:

    Die Polizei hat vor einigen Wochen beim "Vogel" in Marl eine Standgeräuschmessung auf freiwilliger Basis und ohne drohende Konsequenzen durchgeführt. Es wurden 20 Messungen durchgeführt - 3 Fahrer hätten mit Kosten in der genannten Größenordnung rechnen müssen (auch ohne höchstrichterlichen Beschluss). :winken

  • Trotzdem gilt EU Recht, und der Fahrer braucht keine schriftliche ABE mitführen. Der Polizist kann vor Ort überhaupt nicht die Legalität anhand der E Nummer des Auspuffs kontrollieren, es sei denn die Homoligation wurde in Deutschland erteilt. Weil das aber in unserem Lande so teuer ist, macht das kein Auspuffhersteller.

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • beim KBA gibt es im Zentralen Register einen geschützeten Bereich für Behörden (Polizei), Softwareanbieter und Genehmigungsinhaber (TÜV GTU etc)

    Mit Hilfe dieses Register lassen sich alle E-Nummern und auch sämtliche amtlichen Daten aus Typegenehmigungen abrufen (nicht nur die, die durch das KBA vergeben worden sind).

    Anruf genügt :winken

    https://www.kba.de/SharedDocs/Ext….html?nn=669128

    sofern man die entsprechende Berechtigung hat :geht-klar

    zur Übersicht:

    https://www.kba.de/DE/Typgenehmig…igung_node.html

  • Ganz genau so ist es. Der TÜV´ler der zu uns ins Haus kommt prüft bei der HU (weil er auch so ein 1000%iger ist) an Fahrzeugen mit Eintragungen sogar ob die Genehmigungsnummern noch gültig sind. Die können jederzeit wiederrufen worden sein. Habe ich in 27 Jahren zwar erst 1 mal erlebt, dass an einem Zubehörspoiler die Genehmigung wiederrufen wurde, aber nach Rücksprache mit dem Kunden, musste das Teil ab, sonst hätte es keinen TÜV gegeben. Natürlich hätte er auch drauf pfeiffen können und sonst wo noch mal vor fahren können, wo es keinen interresiert. Aber es ist jeder Zeit für Personen die berechtigt sind prüfbar.

    . . . in Rheda-Wiedenbrück ist das aber anders - es gibt sogar reichlich höchstrichterliche Beschlüsse! :taetschel

    E-Nummer reicht immer für Jedes und Alles, weil die Gültigkeit außer der E1 (Deutschland) hier niemand kontrollieren kann und auch der zutreffende Anwendungsbereich durch den Fahrzeughalter nicht nachzuweisen ist!

    oder habe ich da etwas falsch verstanden und total verdreht :denk