Aus eigener Erfahrung: Es ist erlaubt, wenn ein selbstleuchtendes Kennzeichen verwendet wird !
Auch aus eigener Erfahrung: Wenn es nicht selbst leuchtet, bekommt man eine Strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauch
Blöde Frage: Wie verhält es sich bei Verwendung einer ebenfalls gebogenen Kennzeichenleuchte, welche die gebogene Fläche ausleuchtet?