Ist das erlaubt?

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  • das ist eine GS Spritzschutz stimmt? hast du schon mal einen R1200GS Fahrer mit gebogener Kennzeichen unterwegs gesehen? ich nicht :freak

    montier eine Alu Platte auf den Spritzschut, kennzeichen drauf und gut ist :0plan

    "Schwebe wie ein Schmetterling :hanfi , stich wie eine Biene." :sir-bee

  • Gefährliches Halbwissen:denk,aber ich Glaube das in dem Moment wo ein runder Kennzeichenhalter eingetragen ist, ist es erlaubt. Meistens ist es nur so, dass man den nicht eingetragen bekommt, vielleicht bei einem Import aus den USA beispielsweise wo der bereits montiert war:0plan!? An Autos ist es z.B. bei geklebten erlaubt die dann der Form der Karosserie folgen, oder:0plan?

  • Auch hier sollte §10 Abs. 7 FZO maßgeblich sein:

    "Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."

    Die RICHTLINIE 2009/62/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES sagt sinngemäß das Gleiche.

    Solange diese Forderung erfüllt wird, dürfte ein gebogenes Kennzeichen kein Problem sein.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Ich hab nichts gefunden was ein gebogenes Kennzeichen verbietet. Vorne am Auto ist es auch gebogen. Und wie Tom schreibt, lesbar ist es allemal.

    Ich dachte ich bekomme hier ein klares und begründetes NEIN.

    Ich frag mal beim TÜV nach und berichte dann was der Mann im Kittel zu sagen hat.

    Lässt man das Kennzeichen flach, sieht es sehr bescheiden aus.

    SiegNatur

    Einmal editiert, zuletzt von bundyt (1. August 2020 um 19:24)

  • Also sehr viele PKW Frontkennzeichen folgen heutzutage der gebogenen Kontur der Stoßstange. Und das sind neue Standardmodelle. :0plan

  • Ich kann dich beruhigen: Gebogene Kennzeichen sind generell verboten, weil: Das Kennzeichen im Winkel von 30⁰ max nur nach oben versetzt sein darf!!!! Aufbiegen oder sonstige Verformungen fällt unter die krasse Bezeichnung der Urkundenfälschung / - Unterdrückung! Wenn dir der runde Eierbecher gefällt, bau ihn so an, wundere dich aber nicht wenn du damit angehalten und angezeigt wirst. Das ist dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern gibt ne tolle Strafanzeige. Du solltest dich aus dem Lümmelalter raus sein um so nen Pap vorzuzeigen? Dieses Verhalten dringt förmlich nach anbringen von Frontkennzeichen an Mopeds und das trifft dann dummerweise "Alle" !!!!!!

  • Ist mir zu kindisch da weiter zu formulieren, jeder soll seinen Scheibenkleister so weiterfahren oder zum nächsten Polizeirevier gehen und sich Rat holen, da wird du dann gehelft!!!Das Forum ist dafür wohl ungeeignet, oder??

  • Eingeschnappt, weil ich Dir widerspreche?

    Schon alleine diese Aussage

    Das Kennzeichen im Winkel von 30⁰ max nur nach oben versetzt sein darf!!!!

    ist falsch! Und ein verbogenes, aber gem. Vorschriften erkennbares Kennzeichen soll Urkundenfälschung sein?

    Bin natürlich keine Experte für Verkehrsrecht oder sonst ein Recht, ich finde aber, das ist sehr weit hergeholt

    und ich wäre auf die Argumentation dafür gespannt.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Rechne doch bitte mal.

    Was passiert mit einem 2,30 großem Fahrer der 34 kg wiegt. Und nur rückwärts fährt.

    Und spielt die Sehkraft des Beamten eine Rolle ?

    Was passiert wenn er nur 64 cm groß ist, dafür aber drei Augen hat.

  • Aufbiegen oder sonstige Verformungen fällt unter die krasse Bezeichnung der Urkundenfälschung / - Unterdrückung! Wenn dir der runde Eierbecher gefällt, bau ihn so an, wundere dich aber nicht wenn du damit angehalten und angezeigt wirst. Das ist dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern gibt ne tolle Strafanzeige.

    Das wird, wenn überhaupt, m.M.n. eher Kennzeichenmißbrauch sein.

    Nur weil Du nicht unter Verfolgungswahn leidest, heißt das nicht, daß Du nicht verfolgt wirst !