Tirol macht dicht

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  • Ich bleibe dabei: die Tiroler Lösung ist bezüglich Wirksamkeit, einfacher Kontrolle und Wirtschaftlichkeit kaum zu toppen!

    Da muss ich irgendwie zustimmen. Alle anderen Vorschläge sind deutlich komplizierter, teurer oder schwieriger technisch umzusetzen. Auch wenn es in Tirol viele "unschuldige" trifft, die ihr Motorrad untertourig fahren und eben nicht Teil des Problems sind, so kann man ja schlecht nach Fahrstil filtern. Die Apelle haben ja anscheinend nichts genutzt.

  • es droht dann eine amtliche Geräuschmessung beim TÜV - dazu wird das Fahrzeug sofort eingezogen, um Manipulationen bis zur Messung zu verhindern (Kosten > 1000,-€ )

    Einziehung heißt, das es an den Staat fällt, dazu fehlt in diesem Land aber glücklicherweise einiges.

    Maximal wird es sichergestellt oder bei Widerspruch beschlagnahmt ( was dann ein Richter bestätigen muß ), da braucht es schon belastbare Gründe. Und es ist schon vorgekommen, das Fahrzeuge wieder herausgegeben werden mußten. Wird dann von einem Sachverständigen ein Gutachten angefertigt, kann das tatsächlich leicht an die 1000 Euro ausmachen. Bestätigt sich der Verdacht allerdings nicht gerichtsfest, gehen die Kosten zu Lasten der Staatskasse und der Halter kann versuchen, Schadenersatz zu bekommen ( schwierig ). Insgesamt wird es eher selten zu solch einer Sicherstellung kommen, da sind auch die Behörden mittlerweile vorsichtiger als früher.

  • Einziehung heißt, das es an den Staat fällt, dazu fehlt in diesem Land aber glücklicherweise einiges.

    Maximal wird es sichergestellt oder bei Widerspruch beschlagnahmt ( was dann ein Richter bestätigen muß ), da braucht es schon belastbare Gründe. Und es ist schon vorgekommen, das Fahrzeuge wieder herausgegeben werden mußten. Wird dann von einem Sachverständigen ein Gutachten angefertigt, kann das tatsächlich leicht an die 1000 Euro ausmachen. Bestätigt sich der Verdacht allerdings nicht gerichtsfest, gehen die Kosten zu Lasten der Staatskasse und der Halter kann versuchen, Schadenersatz zu bekommen ( schwierig ). Insgesamt wird es eher selten zu solch einer Sicherstellung kommen, da sind auch die Behörden mittlerweile vorsichtiger als früher.

    dann nenne es "sichergestellt" - das sollte wegen der Erläuterung klar gewesen sein.

    die zu erwartenden Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für das "Sicherstellen" (Abschleppen), den Transport zum Gutachter,

    das Schallgutachten: ab 500,- und eventuell weiterer Sachverständigen-Kosten zum Nachweis von Manipulationen.

    Geldbuße, Bearbeitungskosten und Folgekosten falls es zu einer Verhandlung kommt

    das Alles natürlich nur dann, wenn der Verdacht bestätigt wird.

    Anmerkung zur Häufigkeit
    Ich traue mir mit meinen bescheidenen Kenntnissen ein sicheres Erkennen von manipulierten Fahrzeugen zu. Das gilt erst recht für geschultes Personal der Polizei! :blumen

    PS: im letzten Jahr hat die Polizei Recklinghausen an einem bekannten Motorradtreff eine "folgenlose" Messaktion zwecks Aufklärung durchgeführt. Es hat 20 Freiwillige gegeben - davon wären 5 "reif" gewesen

  • Alfred nun mach mal nicht die Leute bange. Die Geräuschmessung kann der TÜV durchführen. Das kostet keinesfalls € 500. und einen Gutachter braucht man auch nicht, wenn alles legal ist. Die Kosten für das abschleppen und die Messung muss dann die Behörde bezahlen. Inclusive der Kosten und Entschädigung für die Fahrer , welche durch die Stilllegung entstanden sind.

    Sollte es bei einem nicht manipulierten Fahrzeug trotzdem zu laut sein, holt man sich die Kosten beim Hersteller zurück, denn der hat einem ja ein Fahrzeug mit zugesicherten Lautstärken verkauft. Also bleibt schön alle entspannt und genießt Eure R9T

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Alfred nun mach mal nicht die Leute bange. Die Geräuschmessung kann der TÜV durchführen. Das kostet keinesfalls € 500. und einen Gutachter braucht man auch nicht, wenn alles legal ist. Die Kosten für das abschleppen und die Messung muss dann die Behörde bezahlen. Inclusive der Kosten und Entschädigung für die Fahrer , welche durch die Stilllegung entstanden sind.

    Sollte es bei einem nicht manipulierten Fahrzeug trotzdem zu laut sein, holt man sich die Kosten beim Hersteller zurück, denn der hat einem ja ein Fahrzeug mit zugesicherten Lautstärken verkauft. Also bleibt schön alle entspannt und genießt Eure R9T

    Gruß

    Rainer

    wie (fast) immer Schnellschuss ohne Hintergrund :heil

    zur Geräuschmessung:
    es wird immer - nach bestätigtem Verdacht bei einer lokalen Kontrolle durch die Polizei - eine vollständige Geräuschmessung (Stand-und Fahrgeräusch) auf einem zugelassenen Testgelände durch einen dafür zugelassenen Gutachter durchgeführt (weil nur die ist vor Gericht uneingeschränkt verwertbar).

    Wer es nicht glaubt:

    • Nachfrage bei einer Polizeidienstelle zum Prozedere (kostet nichts)
    • Aktueller Preis für eine vollständige Geräuschmessung beim TÜV (in Bottrop auf den Brabus Gelände) 500,-€
      ohne gutachterliche Ermittlung der Ursache bei Grenzwertüberschreitung

    Kosten vom Hersteller zurückholen ist blanker Unsinn!

    Für den techn. Zustand ist immer der Halter verantwortlich - unabhängig von einer Plakette etc.

    Die nineT hat einen Absorptionstopf der mit der Zeit Wolle verliert und dementsprechend auch lauter wird. Das Nachdämmen liegt in der Verantwortung des Fahrers (nicht beim Hersteller)

    Unabhängig davon:
    aus diesem Grund wird kaum ein Motorrad aus dem Verkehr gezogen - es erfolgt nur eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung

    Anders sieht es aus wenn beispielsweise:

    • dB Eater entfernt oder gekürzt werden
    • Auspuffklappe manipuliert wird
    • Vorschalldämpfer manipuliert wird
    • Krümmer manipuliert wird

    die Manipulationen müssen von außen nicht erkennbar sein - begründeter Verdacht (durch örtliche Standgeräuschmessung) reicht aus.

  • All das findet bei nicht manipulierten Fahrzeugen in der Praxis aber doch überhaupt nicht statt

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Richtig, es geht nur um völlig legale, nicht manipulierte Motorräder, und nicht um das was der Alfred hier an Ängsten aufbaut

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Genau Jürgen. Dabei sind sie doch selber Motorradfahrer, und das verstehe ich dann nicht

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Das haben die "Sesselpupser" doch nicht selbst erstellt, sondern gegen etwas Steuergeld als Studie in private Hände gegeben. Und an dieser Stelle der Hinweis, dass ich keine neue Diskussion will, die ernsthaft eh nur geführt werden könnte, wenn man die 247 Seiten gelesen und verstanden hätte. Ich habe mir die Mühe nicht gemacht, sondern nur eine Rosine aus dem Inhaltsverzeichnis gepickt. :saint:

  • Auszug aus dem Vorwort:

    Zitat
    Zusätzlich zur Messung der Vorbeifahrt nach Vorschrift war es Kernpunkt des Forschungsvorhabens, die Belastung aufzuzeigen, welche Anwohnerinnen und Anwohner in realen Fahrsituationen durch eben diese Fahrzeuge erfahren können. Hierzu wurden sogenannte „Worst-Case“-Vorbeifahrten aufgezeichnet. Ziel war es hierbei, möglichst belästigende Vorbeifahrten mit hohen Geräuschpegeln zu erzielen. So wurde davon ausgegangen, dass der Fahrer des Fahrzeuges bewusst eine möglichst hohe Geräuscherzeugung provozieren möchte und den Geräuschpegel der Vorbeifahrt insbesondere auch durch negatives Fahrverhalten beeinflussen möchte. Typische Fahrmanöver mit hohen Geräuschpegeln sind hierbei etwa der Ampelstart, hohe Vorbeifahrtgeschwindigkeiten oder das Herunterschalten in einen niedrigeren Gang bei hohen Drehzahlen. Für die Fahrzeuge mit manuell schaltbarer Abgasklappe bzw. aktiver Soundunterstützung wurden für die Worst-Case-Vorbeifahrten Modi mit möglichst hohen Geräuschpegeln eingestellt (wie z.B. Sportmodus mit offener Abgasklappe).

    Das heißt dann wohl dass die BMW besser hochdreht als die Harley, und deshalb "lästiger" sein kann wenn der Fahrer es unbedingt will.