Tirol macht dicht

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  • Da hast mich erwischt... ich war jetzt 4x da und hab keine Ahnung wie die Hütte heißt.

    Was ich sagen kann ist das wenn man reinkommt steht rechts ein großer offner Kamin mit 2 Tischen davor. Rechts davon eine immer offene Tür mit Blick in die Küche.

    Vom Eingang links 5 Tische. Die Toilette ist draußen links um die Ecke in einem kleinen Anbau. :brauen

    Übernachtung bieten die nicht an.

    Tut mir leid das ich nicht wirklich weiterhelfen kann. Viel Spass beim suchen. :freak

    Von Bichlbach komment nach Stanzach irgendwo auf der Rechten Seite...

    "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber zum Verbrechen"

    "Schlechtes Benehmen halten die Leute doch nur deswegen für eine Art Vorrecht, weil keiner ihnen aufs Maul haut.“ Klaus Kinski

    ! FCK GRN !

    Einmal editiert, zuletzt von Radknecht (28. Mai 2020 um 23:47)

  • Ja, mit einer großen Wiese davor :)

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  • Ist aber direkt an der Strecke im Namlostal?

    Aber nur wenn du 95db hast... oder mit der Dose.

    Die spinnen die Össsssis :freak:freak:freak

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  • Die Reichen mit einem akustisch verträglichen Zweitmotorrad auch, z.B. die vielgescholtene GS.


    Im Ernst: ich bin jedes Jahr auf diesen Strecken in Tirol unterwegs und kann die Massnahmen nachvollziehen. Irgendjemand in Europa muss ja mal beginnen, gegen die überlauten Auspufftrickser - BMW eingeschlossen - vorzugehen, damit sich endlich mal was ändert. Unser Herr Bescheuert tut ja nix.


    Mir ist es lieber, die sperren die Krachmacher aus als dass sie alle aussperren. Auch wenn die EU die Sperren wieder kippt, was vernünftig wäre, so ist die Szene zumindest mal aufgeschreckt.

    Sorry Holger, das es einen politischen Willen zur Reduzierung von Motorenlärm gibt kann ich nachvollziehen. Was für mich Musik in den Ohren ist, geht anderen auf den Sack! Wenn aber die Industrie Klappensysteme entwickelt und die Typprüfbehörden diese genehmigen, dann pennt entweder die Behörde und/oder der Gesetzgeber mit unzureichenden technischen Vorschriften. In beiden Fällen ist das Sache der Politik die ihre Hausaufgaben nicht macht. Die Lösung hier zugelassenen Fahrzeug den Betrieb zu verwehren verschaukelt uns als Motorradliebhaber und als Kunden. Da sehe ich dringenden Nachholbedarf in der EU in Sachen Verbraucherschutz, es muss ja nicht gleich so ausarten wie in den USA

    YOU MUST BELIEVE IN STRING

  • Es geht ja nicht mal um Motorräder die schon Zugelassen sind: es gibt genug Motorräder die noch mit oder über 95 dB Zugelassen sind, wie die Liste bei Motorrad zeigt.

    Es wird Motorräder die nach Euro 5 zugelassen sind, die dürfen im Tirol nicht fahren. Noch schlimmer: es scheint ein harter Verbot zu sein, ohne Ausnahmen für Anwohner oder Besucher.

    Interessant wäre für mich: wieso wird nach dem Standgeräusch geschaut, statt den Fahrgeräusch? Der ist doch Interessant!

  • Bin kein Freund von dem Verbot, aber an sonnigen Wochenenden fährst Du in der Ecke bald Rad an Rad (was ja so schon kaum Spaß macht).

    Da müssen wir uns auch nichts vormachen, kaum ein Sonnenstrahl und jeder fährt an den gleichen Platz.

  • Ich verstehe die Bemühungen bezüglich Lärmes, sehe es aber Ralphuzzo - es kann doch nicht sein, dass ein zugelassenes Motorrad auf einer Strecke oder Gebiet nicht gefahren werden darf. Soviel zum Thema Bestandsschutz …. Und warum nur Motorräder und Autos nicht ....

    Da ich Schweizer bin, haben wir den Eintrag unter U.1 gar nicht - darum meine Frage was hat eine aktuelle R nineT mit Standard Endschalldämpfer? Wenn die R nineT Scramber 90db hat, müsste die aktuelle R nineT auch da liegen und wäre darum nicht von der Massnahme betroffen (da unter 95db).

    • Offizieller Beitrag

    Da ja nicht jeder die Lautstärken überschreitet, finde ich solche Maßnahmen, noch vorsichtig ausgedrückt, eine Unverschämtheit.

    Solche Maßnahmen werden in Deutschland wohl nicht lange auf sich warten lassen.

    Hoffentlich wird sich dann nur in Massen gewehrt, den dann ist es ein Unding das die volle KFZ Steuer von uns Motorradfahrern gefordert wird. Bei uns gibt es ja auch schon Strecken die am Wochenende nicht befahren werden dürfen, echt ätzend.:wuetend

    Wenn Du Dich manchmal klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran, Du warst mal das
    schnellste und erfolgreichste Spermium in
    Deiner Gruppe
    .

  • Könnte einer der Experten für EU Recht mal erklären, worauf sich eine Klage gegen diese Maßnahme begründen sollte? Gefühlte Ungerechtigkeit reicht sicher nicht. Ich bin gespannt, ob BMW tätig wird, oder als Lösung vorschlägt, ein neues Motorrad zu kaufen :). +3 dB bedeutet eine Verdopplung der Schallintensität, 10 dB eine Verdopplung der empfundenen Lautstärke. So groß sind die Unterschiede zwischen den Modellen doch nicht. für das Standgeräusch gibt es keine Grenzwerte, die werden vom Hersteller ermittelt und als Vergleichsgröße für einfache Überprüfungen des Zustands der Abgasanlage eingetragen. Das Messen des Fahrgeräuschs ist für mobile Kontrollen zu aufwändig. Bisher war es im Interesse der Fahrzeugbesitzer, eiin möglichst hohes Standgeräusch in den Papieren stehen zu haben. Das gibt Raum für Verschleiß und technische Änderungen;), wird jetzt aber zum Bumerang. Es sollte möglich sein, mit einer kleinen Softwareänderung herstellerseitig eine gesichtswahrende und eintragungsfähige Neufeststellung des Standgeräuschs zu machen. Bei der E3 nineT (U.1 98 dB) gäbe es zudem im Ersatzteilkatalog die geräuschmindernden Schalldämpfereinsätze. Fehlt nur ein Gutachten zum Eintrag eines niedrigeren Standgeräuschs.

    Im ersten Moment dachte ich beim Lesen der Nachricht, dann nehme ich ich eben die alte RS. Die blubbert ja angenehm sonor und deutlich leiser vor sich hin. Da steht aber "102P"nach Meßmethoden von 1982 im Schein. Weiß jemand, was das im Vergleich zur heutigen Angabe bedeutet? Ich werde mal BMW zur Frage einer Änderung des Geräuschwerts anschreiben und vielleicht die Tiroler zur Behandlung der alten Schätzchen. Ich fürchte, das Beispiel wird Schule machen und kann mich Horsts Dank an die Krawallbrüder nur anschließen.

  • Da braucht man sich keine Sorgen machen. Die Euro 4 R ninet hat, U.1 = 89 db (A), U.2 = 3875 rpm also einen Urlaub in Tirol steht nichts im Wege.

    Gruß Andreas

  • Ja, die Kollegen mit Euro 3 r9t sollen die alte Kisten weg werfen und was neues kaufen.

  • Seltsam - Scrambler E4: U1 = 90.

    Sollte die Ur-NineT tatsächlich sooo viel lauter sein? +8 dB - schwer vorstellbar - zumindest bei gleichem Messverfahren :denk

    ... +10 db Pegeländerung wäre ne Verdoppelung der Lautstärke....("Lautheit"). Schon krass... :aaaaah

    Höre dir jeden Ratschlag aufmerksam an, aber befolge keinen - auch diesen nicht! :altersack

  • Ich verstehe die Bemühungen bezüglich Lärmes, sehe es aber Ralphuzzo - es kann doch nicht sein, dass ein zugelassenes Motorrad auf einer Strecke oder Gebiet nicht gefahren werden darf. Soviel zum Thema Bestandsschutz …. Und warum nur Motorräder und Autos nicht ....

    Da ich Schweizer bin, haben wir den Eintrag unter U.1 gar nicht - darum meine Frage was hat eine aktuelle R nineT mit Standard Endschalldämpfer? Wenn die R nineT Scramber 90db hat, müsste die aktuelle R nineT auch da liegen und wäre darum nicht von der Massnahme betroffen (da unter 95db).

    Hallo Michael,

    mich würde auch mal interessieren wie das bei den Schweizer Motorrad-Fahrern im Falle einer Kontrolle gehandhabt wird,

    weil wie gesagt, im Fahrzeugausweis ist das Standgeräusch nicht vermerkt. Wird das dann aus einer Datenbank gezogen?

    Ich komme aus Deutschland und bin in die Schweiz eingewandert, habe meine nineT also "mitgebracht" in die Schweiz.

    Somit hatte ich vorher eine deutsche Zulassung, und da ist tatsächlich 98 db (A) im Schein eingetragen.

    Habe eine R nineT classic E3, Bj. 2014. Auspuff Serie, also die Doppeltröte von Akrapovic.

    Ich vermute mal das die E4 Modelle einen etwas geringeren Eintrag in den Papieren haben, obwohl sie subjektiv nicht leiser sind...

    pasted-from-clipboard.png

    Im allgemeinen finde ich es auch schon ein starkes Stück einen Teil der offiziell zugelassenen KFZ einiger Verkehrsteilnehmer (Steuerzahler) einfach auszugrenzen. Da wird eindeutig mit zweierlei Mass gemessen, und für das Rechtsempfinden eines normaldenkenden Menschen ist das nicht nachzuvollziehen. Wie es fachlich Juristisch mit diesem Verbot aussieht, kann ich nicht beurteilen.

    Bleibt abzuwarten ob es Bestand hat.

    4 Mal editiert, zuletzt von Woodchip (29. Mai 2020 um 12:39)