Einfahrkontrolle/Inspektion in freier Werkstatt?

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  • Hallo,

    ich habe eine Frage in die Runde zum Thema Einfahrkontrolle und Inspektion in der Garantiezeit.

    Ist sowas ohne Nachteile in einer freien Werkstatt möglich? Meines Wissens nach sollte das bezüglich Garantie kein Problem sein, wollte aber mal eure Meinung/Erfahrung zu dem Thema hören. Z.B auch das Thema Kulanz seitens BMW, sicher ein Minuspunkt für die freie Werkstatt.

    Mir geht es auch nicht darum ein paar Euro zu sparen, ich bin halt schon seit ein paar Jahren sehr zufrieden mit einer BMW-spezialisierten freien Werkstatt. Mit meiner neuen Racer würde ich vielleicht doch eher in die Vertragswerkstatt um beim Thema Garantie/Kulanz auf der sicheren Seite zu sein.

    Kennt sich jemand mit der rechtlichen Seite aus oder hat Erfahrungen mit dem Thema wie BMW das in der Praxis handhabt?

    Viele Grüße

    Ingo

  • hitman99 25. April 2020 um 19:04

    Hat den Titel des Themas von „Einfahrkontrolle/Inspektion in freier Wekstatt?“ zu „Einfahrkontrolle/Inspektion in freier Werkstatt?“ geändert.
  • hast Du wirklich Garantie oder nur Gewährleistung?

    in Punkto Kulanz wird BMW sicherlich rumzicken wenn du nicht in einer autorisierten Werkstatt regelmäßig den Service hast machen lassen.....

    Gruß Helmut

    Soonham Cycle Fucktory

  • Ich habe wie gesagt eine neue NineT gekauft. Was hat man dann? Garantie oder Gewährleistung? Bin da unerfahren, aber tippe mal auf Garantie von 2 Jahren. Kulanz wird schwierig, leuchtet mir ein.

    Aber wenn die freie Werkstatt alles nach Werksvorgaben macht dürfte es in der Garantiezeit doch keinen Unterschied machen, oder?

  • In den BMW Garantibestimmungen 2017 sind unter "Garatieausschluss" u.a. diese 2 Punkte zu finden:

    Garantieausschluss

    - der Wagen oder seine Teile nicht entsprechend der Vorschriften des Herstellers und mit der erforderlichen Fachkundigkeit und markeneigenen Werkzeugen repariert und gewartet wurden.

    - die Vorschriften zur Behandlung, Wartung und Inspektion des Wagens (siehe Gebrauchsanweisung und Wartungsbuch) nicht berücksichtigt wurden.

    Diese Bestimmungen öffnen m.E. Tür und Tor für den Händler, es zumindest mit entsprechenden Argumenten zu versuchen, einen Garatieanspruch abzuweisen, falls fremdgewartet wurde. Wäre noch zu fragen, wer dann in der Beweispflicht wäre.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Ist ganz einfach, Inspektion nach Herstellervorgabe gemacht=kein Problem in der Zeit der Gewährleistung.

    Das Thema Kulanz ist auch ganz klar, nicht beim BMW Händler gewesen dann keine Kulanz.

    Warum auch Kulanz ist keine Einbahnstraße.

    Wer keine Ahnung hat, der sollte wenigstens Verwirrung stiften. :alki-boys

  • Ist ganz einfach, Inspektion nach Herstellervorgabe gemacht=kein Problem in der Zeit der Gewährleistung.

    Das Thema Kulanz ist auch ganz klar, nicht beim BMW Händler gewesen dann keine Kulanz.

    Warum auch Kulanz ist keine Einbahnstraße.

    Ja, so simpel ist es wohl wirklich. War gedanklich halt am schwanken, gute freie Werkstatt an der Hand, immer zufrieden...

    Aber in den ersten paar Jahren ist BMW sicher die bessere Wahl.

    Danke euch...

  • Ich habe wie gesagt eine neue NineT gekauft. Was hat man dann? Garantie oder Gewährleistung? Bin da unerfahren, aber tippe mal auf Garantie von 2 Jahren. Kulanz wird schwierig, leuchtet mir ein.

    Aber wenn die freie Werkstatt alles nach Werksvorgaben macht dürfte es in der Garantiezeit doch keinen Unterschied machen, oder?

    Gewährleistung ist gesetzlich 2 Jahre, Garantie und Kulanz ist eine freiwillige Sache der Hersteller...

    wobei sich die Gewährleistung immer auf den Zeitpunkt der Auslieferung bezieht...

    das erste 1/2 Jahr muß der Hersteller nachweisen, danach der Kunde...

    https://www.channelpartner.de/a/der-untersch…eistung,2593115

    Gruß Helmut

    Soonham Cycle Fucktory

    Einmal editiert, zuletzt von Soonham (26. April 2020 um 11:11)

  • Das alte Thema, Garantie, Gewährleistung.

    Ducati z.B. Garantie

    In der Garantieerklärung von Ducati heißt es beispielsweise: „Die Garantie erlischt, wenn das Motorrad von anderen repariert oder gewartet wird.

    Um einen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können, muss das Bike übrigens nicht beim Vertragshändler gewartet worden sein.

    Stammt aus DAS MOTORRAD


    Die oft zitierten 6 Monate und dann muss der Kunde beweisen dass der Fehler von Anfang an da war trifft bei BMW nicht zu.

    • BMW hat die Vollständige Beweislastumkehr zugunsten des Kunden.( inzwischen 36 Monate)

    Wer keine Ahnung hat, der sollte wenigstens Verwirrung stiften. :alki-boys

  • Nun, ich sage es mal so: Wenn man 13k+ für eine nineT ausgibt, sollten auch 3 Jahre die Inspektionen in einer Vertragswerkstatt möglich sein.

    Zumal es eh nicht so teuer ist, meine Inspektion nach einem Jahr bei der nineT urban kam keine 300 EUR.

    Natürlich kann man formaljuristisch die Inspektion woanders machen. Aber ich sage es mal so: Es ist keine kluge Entscheidung, dass in den ersten 3 Jahren zu machen. Wenn wirklich mal etwas teurer an Reparatur ist, dann hat man Spass... Und so viel billiger ist es auch nicht, wenn überhaupt.

  • Die Argumentation "wer sich ein teures Motorrad kauft, kann sich auch die Werkstattwartung leisten" wirkt immer leicht hochnäsig. Man kann 13.000€ auch als durchaus mittlere Preislage sehen, verglichen mit gut ausgestatteten Gsen oder anderen Motorrädern, die locker über 20.000€ kosten. Also kein Grund für elitäre Anwandlungen. Anders herum kann nicht jeder so einen Betrag mal eben aus der Portokasse aufbringen, auch wenn hier im Forum der Eindruck entstehen kann, dass die nineT oft als spontane Fuhrparkergänzung bei einer Shoppingtour gelangweilter Privatiers mitgenommen wird. Und zu guter Letzt, gerade wohlhabende Menschen sind in der Regel nicht durch unsinnige Ausgaben zu ihrem Reichtum gekommen. Von daher ist die Fragestellung des Themas durchaus berechtigt. Für die (gegenüber einer freien teurere) Markenwerkstatt spricht die erwähnte Hoffnung auch Kulanz bei späteren Defekten und das im Laufe eines Modellzyklus von der Herstellern immer mal wieder "stille Rückrufe" im Rahmen der Routinewartung durchgeführt werden, im Herstellerjargon "Serienstandsverbesserung". Davon bekommen freie Werkstätten i.d.R. nichts mit. Für die Kulanz muss man beim Wartungsplan bleiben, für eventuelle Serienstandsverbesserungen kann man auch nach längerer Laufleistung mal die Markenwerkstatt für eine Wartung ansteuern. Meist spricht sich so eine Maßnahme ja auch in den Foren herum. Wie seinerzeit beim Knickschutz der Kabelei am Lenkkopf. :)

  • Ich habe aber auch schon die Erfahrung gemacht, dass die freie Werkstatt gar nicht günstiger ist als die Markenwerkstatt.

    Meine Jahresinspektion kam für urban GS kam knapp 270 EUR. Ich glaube nicht, dass ich hier woanders massiv gespart hätte.