STVO: Ab dem 28. April wird es teurer

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  • Siehe https://www.motorradonline.de/ratgeber/versc…dnung-bussgeld/

    Neben den schon bekannten Aufschlägen auf erhöhte Geschwindigkeit fiel mir noch dieser Passus auf, war mir so gar nicht präsent:

    Zitat

    Auch das bei Motorradfahrern so beliebte Parken auf Gehsteigen wird künftig deutlich teurer. Das Bußgeld dafür steigt von bisher 20 auf 55 Euro. Kommt eine Behinderung dazu werden daraus 70 Euro und ein Punkt. So richtig heftig wird’s für Fahrzeuge – und die StVO unterscheidet hier nicht zwischen Autos und Motorrädern –, die länger als eine Stunde auf einem Gehsteig parken. Dann kann das Bußgeld nach der neuen Regelung bald bis zu 100 Euro kosten und es gibt zusätzlich noch einen Punkt in Flensburg. Konkret heißt es dazu im Beschluss des Bundesrats: "Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort", was u. a. bedeutet, dass die lokalen Behörden Motorräder auf Gehsteigen tolerieren können, es aber nicht müssen.

    Eine tolle "Kann, aber muss nicht!" Regelung am Schluss. Die Gemeinde kann nach Kassenlage entscheiden.

    Wobei, ich bin am Grübeln, wann und wo parke ich derzeit im Alltagsbetreib auf dem Gehweg? Eigentlich gar nicht? Abwarten bis zum ersten Ticket..

    R nineT: Ich war einfach nicht in der Lage, ihr aus dem Wege zu geh'n!

  • Hmm, die Motorradfahrer sollen also

    1. zahlen (das auf jeden Fall!), und
    2. mangels verfügbarer Motorradstellplätze die PKW Stellplätze benutzen mit der Konsequenz dass ...:wand

    Allen ist das Denken erlaubt. Vielen bleibt es erspart.

  • Interessant wird vor allem, wir das Filtern künftig gehandhabt wird. Wenn sie's ernst meinen, wird das teuer...

    Filtern?? Versteh ich nun nicht.

    R nineT: Ich war einfach nicht in der Lage, ihr aus dem Wege zu geh'n!

  • Was auch möglich wäre:

    Parken per App. Manche Städte führen das nun peu a peu ein, du fährst auf einen Parkplatz, "löst ein Ticket" über eine App, dein Kennzeichen und Standort sind registriert. Du zahlst auch über die App.

    Ich hab das Zeugs schon mal auf dem Handy installiert, weil die nächste grössere Stadt, Pforzheim, sich an so ein System angeschlossen hat.

    Die Pforzheimer machen das mit "PARK NOW", https://de.park-now.com/parken-mit-app-download/

    Grossartig gebraucht hab ich selbst das aktuell noch nicht, und ich muss gestehen, zweimal versucht, zweimal den Versuch einer Buchung abgebrochen, weil sich ausser einer Anzeige "Bitte warten" und einer Sanduhr nix getan hat.

    Da ist wohl noch Luft nach oben..

    Aber prinzipiell würde sowas den geklauten Parkzettel verhindern.

    Man müsste/sollte/könnte nur zur Sicherheit einen Hinweis ans Fahrzeug machen (im Auto hinter die Scheibe legen), dass das Fahrzeug ein Parkticket via App gezogen hat.

    R nineT: Ich war einfach nicht in der Lage, ihr aus dem Wege zu geh'n!

  • und so gehts in Österreich:rocker

    Zuerst die Vorschriften im Überblick:

    • Motorräder müssen platzsparend am Fahrbahnrand abgestellt werden.
    • Andere Fahrzeuge dürfen nicht am Wegfahren gehindert werden.
    • Gekennzeichnete Parkplätze in PKW-Größe dürfen mit Motorrädern so benützt werden, dass zumindest ein zweites Motorrad diese Parkfläche mitbenützen kann.
    • Das Motorrad muss abgesichert werden. Gegen unbefugte Inbetriebnahme, gegen Wegrollen / Umkippen und gegen Übersehenwerden.
    • Bei Motorrädern mit Fallbenzinförderung muss der Benzinhahn geschlossen werden.
    • In Kurzparkzonen muss weder Parkschein noch Parkuhr angebracht werden.

    beste Grüsse aus Kärnten

  • Muss ich als Motorrad Fahrer eigentlich ein Parkticket ziehen? Ich kann's ja nirgendwo befestigen, ohne Gefahr, dass es geklaut wird.

    Üblicherweise haben die Parkzettel aus den Automaten zwei Abschnitte. Einer gehört ins/ans Fahrzeug, der zweite bleibt als Quittung beim Fahrer und dient ggf. als Beleg für den geklauten (oder vom Armaturenbrett gerutschten) Abschnitt. So die Theorie. In der Praxis werden wohl eher beide Teile zusammen ins Auto geworfen.

  • Üblicherweise haben die Parkzettel aus den Automaten zwei Abschnitte. Einer gehört ins/ans Fahrzeug, der zweite bleibt als Quittung beim Fahrer und dient ggf. als Beleg für den geklauten (oder vom Armaturenbrett gerutschten) Abschnitt. So die Theorie. In der Praxis werden wohl eher beide Teile zusammen ins Auto geworfen.

    Da hast du recht, und wer lesen kann ist klar in Vorteil :bierParkschein.jpg

    Wer keine Ahnung hat, der sollte wenigstens Verwirrung stiften. :alki-boys

  • Vorletzte Woche ham sie mich erwischt. Außerorts in einer 70er Zone (wegen Bushaltestelle am Aussiedlerhof) 11 Sachen zu schnell, kostet 40 €. Es war tagsüber, Blitz war nicht erkennbar, mein Gesicht durch das leicht getönte Helmvisier jedoch umso besser, von vorne und von hinten gleichzeitig fotografiert.


    Das halte ich für ein viel größeres Ärgernis als ein paar Streckensperrungen.


    Holger

    - Boxern seit 1987 -

  • Bin heute geblitzt worden. Mit gut 70 bei vorgeschriebenen 60...

    Aber von vorn :winken

    Vielleicht hattest Du Glück und warst schneller als der Plitz und wurdest nicht von hinten abgelesen.:daumen-hoch

    Gude der Rheingauner :bier


       Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei! :olleshuhn