Siehe https://www.motorradonline.de/ratgeber/versc…dnung-bussgeld/
Neben den schon bekannten Aufschlägen auf erhöhte Geschwindigkeit fiel mir noch dieser Passus auf, war mir so gar nicht präsent:
ZitatAuch das bei Motorradfahrern so beliebte Parken auf Gehsteigen wird künftig deutlich teurer. Das Bußgeld dafür steigt von bisher 20 auf 55 Euro. Kommt eine Behinderung dazu werden daraus 70 Euro und ein Punkt. So richtig heftig wird’s für Fahrzeuge – und die StVO unterscheidet hier nicht zwischen Autos und Motorrädern –, die länger als eine Stunde auf einem Gehsteig parken. Dann kann das Bußgeld nach der neuen Regelung bald bis zu 100 Euro kosten und es gibt zusätzlich noch einen Punkt in Flensburg. Konkret heißt es dazu im Beschluss des Bundesrats: "Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort", was u. a. bedeutet, dass die lokalen Behörden Motorräder auf Gehsteigen tolerieren können, es aber nicht müssen.
Eine tolle "Kann, aber muss nicht!" Regelung am Schluss. Die Gemeinde kann nach Kassenlage entscheiden.
Wobei, ich bin am Grübeln, wann und wo parke ich derzeit im Alltagsbetreib auf dem Gehweg? Eigentlich gar nicht? Abwarten bis zum ersten Ticket..