Thread, den eigentlich keiner will!

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  • Ich wünsch Dir gute Besserung.

    Alles andere findet sich.

    Gibt bestimmt ne große Rechung für die gegnerische Versicherung.

    Bei mir waren es letztes Jahr über 8.000 € und der andere hat mich "nur" beim zurücksetzen umgedrückt.

    thomas: die Hauptsache du wirst wieder fit:daumen-hoch

    Wer keine Ahnung hat, der sollte wenigstens Verwirrung stiften. :alki-boys

  • Hast Du das Gespräch geführt? Würde ich schon gar nicht machen, lass alles über den Anwalt laufen, die kennen die Kniffe und Tricks der Versicherungen.

  • Ja, das Gespräch habe ich geführt. War die erste Kontaktaufnahme zur Schadensstelle der gegnerischen Versicherung.

    Anlass war eigentlich nur die Mitteilung des Status Quo, also die Bekanntgabe meines Anwalts und dass ich einen Gutachter

    eingeschaltet habe. Da ich aber auch herausfinden wollte, welche Richtung die Versicherung einschlagen will, habe ich einige

    grundsätzliche Fragen gestellt, ohne dabei Details zu diskutieren. Alles andere wird in der Tat der Anwalt erledigen.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Was 'n Shice... Gute Besserung Dir und alles Gute für das Töff!

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  • auf KEINEN Fall einen Ausschluss weiterer Haftung nach einer Schmerzensgeldzahlung akzeptieren.

    Warum? Ich hatte mal eine Unfall im Baumarkt und die haben mich dann fürstlich entlohnt.

    Wenn man das gewünschte Schmerzensgeld bekommt, ist doch so ein Ausschluss ok.???

    Voraussetzung ist natürlich, dass man Folgeschäden ausschließen kann.

  • Moin,

    heute kamen die ersten guten Nachrichten aus der Werkstatt. Nach Vermessung steht fest, der Rahmen ist nicht krumm.

    Und nach Einschätzung des Werkstattmitarbeiters, der die Begutachtung begleitet hat, liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

    Ich hoffe, das Gutachten bestätigt das letztlich. Jedenfalls, ick freu mir!:jubeln

    Habe sogleich schon mal die 30.000èr Inspektion und `nen Satz neue Reifen zur Miterledigung in Auftrag gegeben.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Gute Einstellung. Der Schaden soll anständig ersetzt werden, aber Gier muss nicht sein.

    Zur Regulierung des Sachschadens: Natürlich kann man auf Basis des Guachtens entschädigt werden, aber m.W. dann unter Abzug der MWSt. Das lohnt vielleicht für Bastler bei einem älteren Fahrzeug. Lässt man das in einer Fachwerkstatt machen, wird auch nur der tatsächliche Aufwand, sprich die Werkstattrechnung incl. MWSt bezahlt. Ist die Rechnung höher als der Aufwand, schummeln schon zwei. Ein schärferes Wort dafür wäre "betrügen".

    2 Mal editiert, zuletzt von Kardan06 (21. April 2020 um 17:37)

  • Das Gutachten wird aber eine Wertminderung feststellen ( in Euro ) dieses Geld steht dir zu. Kannst du also einsetzen für deine Inspektion.

    Dieses Geld bekommst du, da du bei einem Weiterverkauf angeben musst das es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. das bedeutet Wertminderung soll dir erstattet werden.

    Aus diesem Grund also immer ein Gutachten.

    Gruss Peter

    P.S.: also nicht Schummeln, die Einstellung finde ich Top

  • Auch wenn Du Dich freust, Dein Moped behalten zu dürfen.

    Ich würde mich an Deiner Stelle eher über eine neue freuen.


    Ich denke, dass ist auch von der finanziellen Seite interessanter.


    Meine 6 Monate alte Brutale hatte laut Gutachten einen Schaden von 16500,-- ./. 500 SB.


    Der Händler wollte mir 8500 für die alte geben, ich habe sie Ihm für 8000,-- überlassen, weil er sich gut gekümmert hat.


    Blieben 24000,-- bei einem Einstand von 22000,--. Ohne Mogelei !

  • Ich würde mich an Deiner Stelle eher über eine neue freuen.

    Nachvollziehbar und überlegenswert. Aber ich fürchte, hier siegt bei mir Sentimentalität über Rationalität.

    Zudem sind mir die Reparaturkosten n.n. bekannt. Ich kann also nicht absehen,

    ob eine solche Rechnung bei mir aufgehen würde

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Ich hab eigentlich an Teile wzB. Ventildeckeldichtung gedacht. Die schreibt der Gutachter garantiert mit drauf.

    Und die willst du beim 30 tausender nochmal kaufen?

    Ach so! Damit hast Du natürlich recht. Es ist vereinbart, dass nur die fälligen Serviceleistungen erbracht werden, die

    nicht in Rahmen der Instandsetzung sowieso erbracht werden. Beispiel: Wenn sich herausstellt, dass

    die Gabelholme ausgetauscht werden müssen, entfällt natürlich der Wechsel des Gabelöls in Rahmen der Inspektion.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Also bei mir(!) wäre es so, dass ich mich auf so einer verunfallten Maschine nicht mehr richtig wohl bzw. sicher fühlen würde.

    Beim flotten Landstraßensurfen hätte ich immer Gedanken daran, was passieren könnte. Würde dauernd testen, ob die Maschine tadellos geradeaus fährt, wenn ich den Lenker loslasse.

    Vielleicht oder wahrscheinlich würde ich dann nach längerer Zeit wieder Vertrauen in das Motorrad bekommen.

    Wer weiß...!?!

    Aber manch anderer geht da vielleicht sorgloser mit um!

    ...meint der Jo.


  • Also wenn ich da an meine Erfahrungen denke... dann lieber das alte, von einer gescheiten Werkstatt überprüfte als ein neues ab Werk. Die sind ja auch nicht immer lupenrein. Beim alten weiss man schon, was man hat.

    Zumindest würde ichj mich auf einem neuen nicht zwangsläufig sicherer fühlen :denk