Zusatzscheinwerfer vs. Tagfahrlicht vs. Positionsbeleuchtung

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  • Hallo zusammen,

    ich spiele mit dem Gedanken mir Zusatzscheinwerfer ans Bike zu schrauben. Diese sollen hauptsächlich bei Fahrten am Tage zum Einsatz kommen. Ich hatte vorhin bei Polo die SW-Motech Evo Nebelscheinwerfer bestellt, weil die Gelegenheit günstig war. 😊

    Die haben ja aber auch noch die Evo Fernscheinwerfer. Dass ich mit beiden am Tage bei normales Bedingungen eingeschaltet nicht fahren darf, ist mir klar. Welche wäre denn aber für meinen Zweck besser geeignet? Ich möchte gut gesehen werden, ohne aber andere zu blenden. Daher ist meine Wahl auf die Nebelscheinwerfer gefallen... Aber womöglich täusche ich mich da auch.

    Zweite Sache ist der elektrische Anschluss. Ich scheue mich ehrlich gesagt etwas die Leitung zum Relais mit einem Stromdieb an meinen Kabelbaum zu klemmen! 🙈

    Wie habt ihr das gemacht?

    Gerne würde ich auch auf den Zusatzschalter am lenker verzichten! Evtl. baue ich ihn woanders hin... Mal sehen.

    Hier der Link zu den Funzeln: https://sw-motech.com/Produkte/Siche…52572055595.htm

    Ciao, Chris

  • Kellermann 1000pl gibt es mit einem Lichtring in weiss oder orange! Vlt eine Option! Hatte ich auch mal vorne und durchweg positive Rückmeldungen was das gesehen werden angeht.

  • WL 😎

    Und wo montiert? Am kühler wäre an meiner UGS ja Platz. Aber für meinen Geschmack könnten die etwas weiter auseinander sein.

    Falls ich doch noch einen Schurzbügel verbaue, wären die Attos dafür zu mickrig, finde ich.

    Bliebe noch unter dem Lenker. Bin aber nicht sicher, ob ich mich damit anfreunden kann... 🤔

    Und elektrisch am Standlicht angeschlossen? Dann leuchtet es ja immer - auch bei Dunkelheit, was nicht zulässig ist, oder?

    Hab umlackiert. Da würden Sturzbügel mit Scheinwerfern womöglich gar nicht sooo verkehrt aussehen.

    Ciao, Chris

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  • zeh-a 3. März 2020 um 11:29

    Hat den Titel des Themas von „SW-Motech Zusatzscheinwerfer“ zu „Zusatzscheinwerfer vs. Tagfahrlicht vs. Positionsbeleuchtung“ geändert.
  • Die Atto sind ja klar als Positionsbeleuchtung beschrieben. Offensichtlich ist das nicht gleichbedeutend mit Tagfahrlichtern, denn diese müssen ja bei eingeschaltetem Abblendlicht ausgeschaltet sein. Wie verhält es sich mit Positionsleuchten? Dürfen die dauerhaft eingeschaltet sein? Also auch bei Dunkelheit? 🤔

  • Aber das PL darf doch im Dunklen nicht leuchten, oder?

    Ich denke, es darf. Mittlerweile ist ja auch die Blinker-Positionsleuchten-Kombination erlaubt. D.h., solange nicht geblinkt wird, sind die Dinger an, auch im Dunklen. Habe auch im WWW keinen Hinweis gefunden, dass sie im Dunklen aus sein müssen.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Soweit ich weis ist es kein Problem, dass das Positionslicht auch nachts leuchtet. Lediglich das Thema “Deaktivierung Standlicht” spielt eine Rolle.

    Bin kein Experte, hatte das Thema aber in einem anderen Forum wegen meinem alten Motorrad. Hatte an der alten Maschine die Kellermann Bullet 1000 PL montiert.

  • Ich hab zu (weißen) Positionsleuchten eigentlich gar nichts im Netz gefunden...!?

    Unter dem Suchbegriff erhalte ich auch überwiegend Treffer zu "Begrenzungsleuchten". Bin davon ausgegangen, dass das zwei Begriffe für die

    selbe Sache sind.:denk

    Hier ein Treffer älteren Datums zu Positionslichter.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Unter dem Suchbegriff erhalte ich auch überwiegend Treffer zu "Begrenzungsleuchten". Bin davon ausgegangen, dass das zwei Begriffe für die

    selbe Sache sind.:denk

    Hier ein Treffer älteren Datums zu Positionslichter.

    Den Artikel hatte ich vorhin schon gelesen. Darin wird eigentlich davon ausgegangen, dass das PL/BL mit im Blinker integriert ist. Es wird ja geschrieben, dass die hellere Lichtquelle beim Blinken gedimmt oder abgeschaltet werden muss. Das ist natürlich nicht ganz so einfach zu realisieren. Allerdings ist bei mir zwischen Blinker und PL/BL ein Abstand von gut 30cm. Keine Ahnung, ob das dann immernoch gilt. Scheint tatsächlich eine Grauzone zu sein... 🤷🏻‍♂️

  • Ist richtig , Standlicht muss aus , hat mir der Tüver damals auch bestätigt. Hat mir das auch irgendwo schriftlich gezeigt. Müsste suchen.

    Viele moderne Bikes haben auch Positionslicht. Der Kellermann geht beim Blinken in den Blinkmodus und schaltet danach wieder auf Positionslicht. Damit man den Blinkvorgang klar sehen kann muss das Positionslicht gedämmt werden denke ich.

    Frag doch einfach mal bei Kellermann direkt an, die Antworten sehr schnell und sind kompetent.

  • Aus TÜV-Tipps für Anbauteile:

    Begrenzungsleuchten/Standlicht

    - nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig

    - Anzahl: 1, nach EG auch 2

    - in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer

    - in der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis 1500mm

    Aus den Angaben zur Anzahl lässt sich m.E. ableiten, dass bei Montage von zwei zusätzlichen Begrenzungsleuchten

    das Standlicht deaktiviert werden muss. Sonst wären es in Summe unzulässigerweise drei Begrenzungsleuchten.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Aber dürfen die dann auch im Dunklen weiter leuchten? Weil dann sind es ja drei Lichtquellen. Und anhand dieser muss zweifelsfrei die Art des Fahrzeuges bestimmt werden können. Also ob ein- oder mehrspurig...

  • RICHTLINIE 2009/67/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009

    Befriffsbestimmung:

    5.11. „Begrenzungsleuchte“

    eine Leuchte, die dazu dient, das Vorhandensein des Fahrzeugs nach vorn anzuzeigen

    BESONDERE ANBAUVORSCHRIFTEN

    6.5. Begrenzungsleuchten

    6.5.1. Anzahl: eine oder zwei.

    6.5.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.

    6.5.3. Anordnung

    6.5.3.1. In der Breite:

    Eine unabhängige Begrenzungsleuchte darf über oder unter oder neben einer anderen vorderen Leuchte angebaut sein. Sind die Leuchten übereinander angeordnet, so muss der Bezugspunkt der Begrenzungsleuchte auf der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen; sind die Leuchten nebeneinander angeordnet, müssen ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.

    Eine mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaute Begrenzungsleuchte muss so angeordnet sein, dass ihr Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt.

    Zwei Begrenzungsleuchten, von denen die eine oder beide mit einer anderen vorderen Leuchte ineinander gebaut sind, müssen so angeordnet sein, dass ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.

    6.5.3.2. In der Höhe: mindestens 350 mm und höchstens 1 200 mm über dem Boden.

    6.5.3.3. In Längsrichtung: vorn am Fahrzeug.

    6.5.4. Geometrische Sichtbarkeit

    Horizontalwinkel: 80° nach rechts und nach links im Falle einer einzigen Begrenzungsleuchte; 80° nach außen und 45° nach innen im Falle zweier Begrenzungsleuchten.

    Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten.

    Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert werden, wenn die Leuchte in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.

    6.5.5. Ausrichtung: nach vorn.

    Die Leuchte darf die Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung mitvollziehen.

    6.5.6. Zusammenbau mit jeder anderen vorderen Leuchte ist zulässig.

    6.5.7. Ineinanderbau mit jeder anderen vorderen Leuchte ist zulässig.

    6.5.8. Elektrische Schaltung: keine besonderen Vorschriften.

    6.5.9. Einschaltkontrolle: vorgeschrieben.

    Grüne nichtblinkende Kontrollleuchte; auf diese Einschaltkontrolle kann verzichtet werden, wenn die Beleuchtung der Instrumententafel nur gleichzeitig mit der Begrenzungsleuchte ein- oder ausgeschaltet werden kann

    6.5.10. Sonstige Vorschriften: keine.

    Weitere Konkretisierungen oder eine Beschreibung, wie die Forderung nach einem eindeutigen "Signalbild" umzusetzten ist,habe ich nicht gefunden. Ebensowenig einen Hinweis darauf, dass sie im Dunklen nicht leuchten dürfen. Ich gehe davon aus, dass es explizit erwähnt

    wäre, wenn es so wäre. Ich komme also zu dem Schluss, dass sie dürfen. Falls Du etwas Konkreteres finden / erfahren solltest,

    lasse es uns wissen.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Super, Thomas! Ich habe die letzten beiden Tage viel recherchiert. Das ist aber definitiv das Konkreteste! 👍🏼

    Mal was Anderes: die die Serien Standlichtlampe hat 5W. Die beiden Attos zusammen 2W. Was denkt ihr - wird da ne Fehlermeldung erzeugt oder ist die Leistungsaufnahme groß genug, dass die eben nicht erscheint? Wie ist eure Einschätzung?