Reifenfreigaben ab 2020

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  • Für mich ja, haben wir doch schon etliche Male diskutiert.

    Ich möchte in Schräglage mehr Grip sprich Latsch zur Verfügung haben.

    Die etwas geringere Handlichkeit wird über das Fahrwerk ausgeglichen und schon ist der Drops gelutscht.

  • Reifenhersteller haben professionelle Fahrer und Teststrecken. Der TÜV nicht !!
    Was also soll überprüft werden, wenn es schon geprüft wurde. Zu prüfen Ob nun auch noch Anbauteile passen würden ist ein fadenscheiniges Argument.

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Das Problem ist Folgendes, die Tests werden mit serienmäßigen Motorrädern gefahren. Wer an seinem Motorrad eine geänderte Reifengröße fahren möchte, hat oft auch andere Dinge geändert, z.B. Hinterradabdeckung mit ABE.

    Breiterer Hinterreifen mit Freigabe + Hinterradabdeckung mit ABE —> passt nicht mehr und schleift. :0plan

    Und deshalb steht ja auch in der Freigabe das sie nur für das serienmäßige Fahrzeug zählt und in der ABE natürlich auch.....Kombination miteinander müssen eingetragen werden.

  • Ist doch ganz egal was für ein Reifen ich fahre. Wenn 180 eingetragen sind und ich 190 fahren möchte und es vom Hersteller für den 190 eine Freigabe für mein Motorrad gibt (mal vom Schutzblech ab) dann sollte es so ok sein. Ich kenne jetzt nur 2 Tüv Leute und von denen ist keiner in der Lage auf der Renne eine Schnelle Runde zu drehen, geschweige den das die irgentwie eine Ahnung vom Unterschied im Fahrverhalten von 180 auf 190 haben.

    Bestens Beispiel war mein Besuch mit meiner VFR zur HU letztes Jahr.

    Da wurde doch ernsthaft gefragt was das den für Zubehörblinker an dem Motorrad wären? Ich sage das ist Serienmäßig seitens Honda so verbaut. Der Ingenieur daraufhin: Das kann nicht sein die Tagfahrlichter sind auf jeden Fall nachträglich angebracht und auf keinen Fall sind die ab Werk in den Spiegel drin!!!

    Hab ihm dann gesagt er soll mal im Internet gugen...

    Und solche Herren wollen oder sollen dann Reifen testen... :lachen

    "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber zum Verbrechen"

    "Schlechtes Benehmen halten die Leute doch nur deswegen für eine Art Vorrecht, weil keiner ihnen aufs Maul haut.“ Klaus Kinski

    ! FCK GRN !

  • Naja, der Tüv braucht ja auch keine Ahnung von Reifen und deren Nutzung zu haben, dafür gibt es die Produkthaftung. Der Tüv prüft doch lediglich den technischen Part, d.H. korrekter Einbau, Kontaktpunkte und Funktion. Dies wird Hauptsächlich mit einer Sichtprüfung erledigt.
    Ich denke, da gefühlt fast jeder an seinem Motorrad schraubt, auch ohne Ausbildung, ist das gar nicht so schlecht. In anderen Ländern ohne Tüv, passieren erheblich mehr Unfälle wegen technischer Fehler.
    Ich finde die neue Regelung vertretbar.

    Ich sage was andere nur denken...

  • ...schon seriös...die Beiträge...

    ...bin am Überlegen, ob ich nen Beitrag starte...sollen Marienkäfer 5 oder 6 Punkte haben...:/

    Einmal editiert, zuletzt von saarsteiner (20. Januar 2020 um 12:58)

  • ..blind..oder nur panisch..?

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