Hallo zusammen
Ich weiss, das Thema wurde schon in anderen Threads vielleicht etwas angeschnitten, aber ich habe 2 Themen explizit für Schweizer und möchte hier die Erfahrungen dazu sammeln. Da ich im Kanton ZH wohnhaft bin interessieren mit vor allem die Erfahrungen mit den Zürcher Zulassungsbehörden. Infos aus anderen Kantonen sind aber auch mehr als willkommen.
Wichtig: es geht hier nur um die Schweizer Thematik. Es soll also nicht der tausendste Federbeinthread werden.
Zulassung / Strassenverkehrsamt / Bestätigung:
In der Schweiz muss ein neues Federbein eingetragen werden. Hierzu benötigt man (Merkblatt Kt. ZH)
- eine Bestätigung vom Importeur des Federbeins, dass diese für die jeweilige Maschine zugelassen ist.
- eine schriftliche Bestätigung einer Fachwerkstatt vorhandein sein, dass die Bauteile fachmännisch eingebaut wurden und die jeweiligen technischen Anforderungen eingehalten sind.
Der erste Punkt ist ja nicht gegeben, da Rainer direkt liefert. Aber eine Bestätigung von ihm liegt ja bei. Wird diese problemlos anerkannt? Da ich das Federbein sehr gut selbst einbauen kann und will, würde bei mir die Einbaubestätigung einer Fachwerkstatt komplett fehlen. Wie sieht es da bei den Strassenverkehrsämtern aus. Machen die ein riesen Tamtam draus??
Bestellung / Import / Zollkosten:
Rainer liefert zu fairem Kurs auch in die Schweiz. Da ich aber aus bekannten Gründen (Verfügbarkeit, Abzockergebühren des Schweizer Zolls) auch eine Paketadresse in Grenznähe habe, könnte ich das Federbein auch selbst importieren.
Ich meine aber zu wissen, dass auf Fahrzeugteile die MWST nur rückerstattet oder nicht fällig wird, wenn es offiziell über den Schweizer Zoll abgewickelt wird. Also wenn ich es direkt zu mir liefern lasse wird die MWST abgezogen. Wenn ich es in DE nahe der Grenze abhole und selbst importiere, kann ich die MWST nicht zurückfordern. Richtig?
Beste Grüsse
Phil