SW Motech Spiegelverbreitung / Verlängerung

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  • Hi Leute,

    ich hab mir folgende Verbreiterung der Spiegel gekauft.

    SW Motech: https://sw-motech.com/bike/BMW…ngerung/4052572036709.htm

    Allerdings vibrieren die Spiegel ganz schön krass.Hab zwar ne deutlich bessere Sicht, aber sobald der Motor an ist und Fahrbetrieb angesagt ist, bringen die nichts mehr, wegen der Vibrationen.

    Ist das bei euch auch so? Hab ich was falsch gemacht? Liegt's vielleicht daran, dass ich keine flüssige Schraubensicherung reingemacht habe ins Gewinde oder mit zu viel Drehmoment angezogen habe? https://www.louis.de/artikel/l…bensicherung-5ml/10004020

    Kann mich gerade nicht daran erinnern, ob die Serienmontage der Spiegel auch so vibriert hat, ich meine aber nein.

    Viele Grüße und danke für's Feedback.

  • Hallo Danielo,

    ich möchte mir auch die Spiegelverbreiterung holen. Schwankte noch zwischen SW Motech und Wunderlich. Jetzt ist es klar, ich hole sie mir von Wunderlich. Das Blech von SWMotech scheint sehr dünn zu sein, deswegen diese Vibrationen. Die von Wunderlich sind stärker und nicht ganz so lang. An der vergessenen Schraubensicherung und dem evt. zu fest angezogenen Drehmoment liegt es nicht.

    Gruß Markus

  • Sicht wird generell unterschätzt?! Also ich persönlich empfinde es als hilfreich, wenn ich in den Spiegeln nicht nur meine Schultern/Oberarme sehe....Dann kommen Lenkerendspiegel ins Spiel?! Ja geht auch... In Schönheit sterben?! Ja, geht auch...

    BMW R Nine T BJ. 2015

  • Hi Leute,

    ich hab mir folgende Verbreiterung der Spiegel gekauft.

    SW Motech: https://sw-motech.com/bike/BMW…ngerung/4052572036709.htm

    Allerdings vibrieren die Spiegel ganz schön krass.Hab zwar ne deutlich bessere Sicht, aber sobald der Motor an ist und Fahrbetrieb angesagt ist, bringen die nichts mehr, wegen der Vibrationen.

    ganz klart dass die vibrieren, auf einem 4Zyl. würden die passen... nimm die die dbxxx dran hat...

    Gruß Helmut

    Soonham Cycle Fucktory

  • SW-Motech meint gerade, dass ich die Ware, die ich schon mal am Motorrad montiert habe, nicht mehr zurückschicken darf. Sprich von meinem Widerruf Gebrauch machen kann.

    Bin jetzt nicht mit den AGBs vertraut, aber stimmt das so?


    Zur Äußerung zu den Vibrationen hieß es, kann nicht sein. Unsere Teile haben ja ABE.

  • Wie soll man den Wissen ob's funkionrt wenn man es nicht anbaut? Bei Luois ist so etwas kein Problem.

    "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber zum Verbrechen"

    "Schlechtes Benehmen halten die Leute doch nur deswegen für eine Art Vorrecht, weil keiner ihnen aufs Maul haut.“ Klaus Kinski

    ! FCK GRN !

  • Wie kann man nur solche Grausligen Sachen verbauen Sorry👎

    Also für mich und einige anderen auch, steht wohl der „Nutzen „ vor „Design/Optik“ und die Sicht nach hinten ist schon bescheiden und ich bin Weißgott nicht breit ! Aber jetzt ist die Sicht akzeptabel. Vielleicht kommen noch Lenkerendenspiegel dann ist‘s noch besser vermut ich mal.

  • SW-Motech meint gerade, dass ich die Ware, die ich schon mal am Motorrad montiert habe, nicht mehr zurückschicken darf. Sprich von meinem Widerruf Gebrauch machen kann.

    Bin jetzt nicht mit den AGBs vertraut, aber stimmt das so?


    Zur Äußerung zu den Vibrationen hieß es, kann nicht sein. Unsere Teile haben ja ABE.

    Musst Du die AGB von SW-Motech mal lesen. Die hast Fu ja irgendwo bei Deiner Bestellung per Mail oder online bekommen bzw lesen können. Und nur weil das bei Louis anders ist, muss es bei SW-Motech nicht genauso sein.

    Gruß aus HB

    .JP.

  • SW-Motech meint gerade, dass ich die Ware, die ich schon mal am Motorrad montiert habe, nicht mehr zurückschicken darf. Sprich von meinem Widerruf Gebrauch machen kann.

    Bin jetzt nicht mit den AGBs vertraut, aber stimmt das so?


    Zur Äußerung zu den Vibrationen hieß es, kann nicht sein. Unsere Teile haben ja ABE.

    Hi Danielo,

    lass dir nicht son sch....ß schreiben. Es gilt die gesetzliche Regelung und danach erst ihre AGB´s. Du kannst die Ware Testen und auch verbauen. Und diese wieder zurück schicken und dein Geld zurück fordern. Da es ein Bauart bedingter Mangel ist und die Spiegel nicht richtig zu nutzen sind, kannst du beim zurücksenden noch ein Zettel reinpacken, das du bei nicht Erhalt deines Kaufpreises gerne einen Anwalt hinzuziehst der deine Verbraucherinteresse vertritt. ( Ein Sachmangel liegt vor, wenn sie nicht die vereinbarte Eigenschaft vorweist oder sie für die gewöhnliche Verwendung nicht geeignet ist.) Du kannst 14 Tage dein Kaufvertrag Wiedergerufen. Das Wort Wiederuf des Kaufvertrages solltest du mit deinen anderen Angaben nutzen. 1. Wiederuf deines Kaufvertrages 2. Hinweis auf den Sachmangel Nur zu Info: Beide Punkte sind unabhängig von einander und haben nichts mit einander zu tun.

    Gruß

    Wenn ich Du wäre, wäre ich lieber Ich.:pilot

  • Das man eingebaute Ware zurückschicken kann, war vielleicht mal. Das geht natürlich nicht mehr. Wie stellst du dir das vor ? Mal einen Schalldämpfer oder Windschild bestellen, montieren und testen, bei nichtgefallen zurück:wuetend

    Und wenn ein Sachmangel vorliegt, wird es beim Hersteller reklamiert :blablatyp

    Frag mal Deinen BMW Händler, ob er Dir einen Akra zum testen gibt :lachen

  • Klugscheißen ist ja so gaaaar nicht mein Ding... :pfeifenaber wie kann man sich denn bitte wundern, dass das nicht vibriert?? Das liegt ja jetzt mal echt in der Natur der Sache :weia

    Externer Inhalt sw-motech.com
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  • Muss nicht mehr vibrieren wenn die zwischengebauten Teile steifer wären.

    Gruß

    Gerry aka "RedRascal"

    :winken

    "Ich bin einzigartig. Jedenfalls hofft das die ganze Welt!"

  • Das man eingebaute Ware zurückschicken kann, war vielleicht mal. Das geht natürlich nicht mehr. Wie stellst du dir das vor ? Mal einen Schalldämpfer oder Windschild bestellen, montieren und testen, bei nichtgefallen zurück:wuetend

    Und wenn ein Sachmangel vorliegt, wird es beim Hersteller reklamiert :blablatyp

    Frag mal Deinen BMW Händler, ob er Dir einen Akra zum testen gibt :lachen

    Hi FranzBrantwein,

    ich habe wirklich keine lust mich mit Forum-Mitglieder in eine vertiefte Diskusion einzulassen, die sich mit solchen wie oben von Danielo beschriebenen Sachverhalten nicht auskennen. Ich möchte nur noch anmerken, das dein Sachverhalt (Auspuff) wieder ein anderer ist. Gleichwohl gilt auch für diesen das 14 Tägige Rückgaberecht für Online bestellte Ware. Ein Lippenstift kannst du auch nicht wieder benutzt umtauschen. Es gilt die Unversehrtheit der Ware zu beachten. Und man Reklamiert nicht beim Hersteller, sondern die ersten 6 Monate bei dem Händler. Ich gehe mal davon aus, dass dein Lächeln und Smilys ein wenig über deine Unkenntnisse hinwegtäuschen sollen. Sei dir verziehen!!!:bier, nicht jeder kann alles Wissen.

    Es sollte für Danielo lediglich eine Hilfestellung sein, welche Möglichkeiten er hat. Wenn die Halter unversehrt sind kann er sie 14 Tage lang zurück geben. Wenn die Verlängerung dazu führt das seine Rückspiegel unbrauchbar werden liegt ein Sachmangel vor und er hat ein Rückgaberecht oder ein Anrecht auf Nachbesserung

    Ich werde jetzt nicht mehr zu dem Thema schreiben, weil ich denke es ist alles gesagt. Dir Franz und allen anderen Bikern eine gute Saison ohne Umtausch und Reklamation und Hals und Beinbruch.

    Wenn ich Du wäre, wäre ich lieber Ich.:pilot

  • Du kannst die Ware Testen und auch verbauen. Und diese wieder zurück schicken und dein Geld zurück fordern. -

    Stimmt nicht - mindestens Wertminderung

    Und man Reklamiert nicht beim Hersteller, sondern die ersten 6 Monate bei dem Händler.

    stimmt nicht - reklamiert wird immer beim Händler - in der Pflicht ist immer der Hersteller

    Wenn die Halter unversehrt sind kann er sie 14 Tage lang zurück geben.

    stimmt

    EU-Kommission: Kein Widerrufsrecht mehr für benutzte Ware

    Wesentliche Änderung beim Widerrufsrecht

    Benutzte Ware wird vom Widerrufsrecht ausgenommen

    Im Gegenzug soll die Liste der Produkte ergänzt werden, die vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. Ein neuer Buchstabe n soll der Liste der Ausnahmen in Artikel 16 der VRRL angehangen werden:

    “(n) the supply of goods that the consumer has handled, during the right of withdrawal period, other than what is necessary to establish the nature, characteristics and functioning of the goods.”

    Ware, die der Verbraucher also über das Testen hinaus genutzt hat, soll zukünftig vollständig vom Widerrufsrecht ausgenommen sein.

    Das bedeutet letztlich, dass das Prinzip “Alles oder Nichts” eingeführt wird. Also entweder erhält der Verbraucher seinen Kaufpreis vollständig erstattet oder er bekommt gar nichts und muss auch die übermäßig genutzte Ware behalten.

    ist ein schwieriges Thema, und letzendlich noch nicht rechtssicher geklärt.

    Es gibt Urteile, die das aber so bestätigen.

    Was mich stört, ist, das hier geschrieben wird, schick halt einfach zurück, auch wenn es montiert war.

    Und ein guter Händler findet immer ein lösung, sofern der Kunde nichts unmögliches verlangt

  • Beim Rücksenden innerhalb der 14Tage-Frist den Sachmangel benennen und als Ersatzbestellung die Art. Nr.: SVL.00.505.10600/B anbieten

    Gruß Helmut

    Soonham Cycle Fucktory