Euro 4 Auspuff an Euro 3 Motorrad ?

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  • Hallo in die Runde,

    Ich hab da mal eine Frage,ist es möglich einen Euro 4 Endschalldämpfer an ein Euro 3 Motorrad legal zu montieren oder benötigt man eine Einzelabnahme vom TÜV:0plan, oder gibt der TÜV zu dieser Kombination generell kein OK.:denk

    Ich bin gespannt auf eure Antworten und Erfahrungen.:winken

    Dank und Gruß buster

  • kurz: kein technisches Problem und frag einfach nicht, die Antworten fallen genau entgegengesetzt aus und Du bist kein Stück weiter. Schlussendlich interessiert es niemanden beim TÜV (außer Du fragst dort nach) , weil er es halt nicht erkennen wird. Ist ein Originalteil und kein Zubehör.

    Baue ihn dran, sag ist Original und werde glücklich damit...

    Bikergruss

  • Moin,

    wie sieht es andersrum aus? (Euro 3 Anlage an ein Bike mit Euro 4) Ich habe eine neue nine t und noch ne Anlage von Massmoto (Polierte 2in2 Hot Rod) mit Euro 3.

    Nicht erlaubt. Die werden Lautstärkemessung durchführen, die natürlich dann viel zu laut sein wird und im schlimmsten Fall, wenn der Polizist dir an den Karren pissen will, wird dein Motorrad an Ort und Stelle stillgelegt.

  • Hallo,

    In erster Linie geht es um Zubehöranlagen welche es nicht für die Euro 3 ninet gibt,z.B die Doppelanlage unter dem Heck von BOS oder auch die Pure Craft High von Hattech, die meines Wissens nur eine ABE für die Euro 4 Modelle haben.:daumen-runter

    Ich hoffe jemand von euch hat schon mal versucht eine Euro 4 Anlage eintragen zulassen auf einem Euro 3 Motorrad, und hat einige Tips für mich.:heil

    Dank und Gruß buster

  • Nicht erlaubt. Die werden Lautstärkemessung durchführen, die natürlich dann viel zu laut sein wird und im schlimmsten Fall, wenn der Polizist dir an den Karren pissen will, wird dein Motorrad an Ort und Stelle stillgelegt.

    Der Polizist kann gar nix stillegen, bei einem nicht zulässigen Auspuff, das kann nur die Straßenverkehrsbehörde. Maximal die weiterfahrt untersagen und das FZ sicherstellen. Stillegen und sicherstellen ist ein riesiger Unterschied.

    https://kradblatt.de/rechtstipp-auspuff-konfiszieren/

    Einmal editiert, zuletzt von HWolf (25. September 2018 um 09:36)

  • Der Polizist kann gar nix stillegen, bei einem nicht zulässigen Auspuff, das kann nur die Straßenverkehrsbehörde. Maximal die weiterfahrt untersagen und das FZ sicherstellen. Stillegen und sicherstellen ist ein riesiger Unterschied.

    https://kradblatt.de/rechtstipp-auspuff-konfiszieren/

    Ja das habe ich auch gemeint :daumen-hoch habe mich falsch ausgedrückt :weia