von hinten "geblitzt", habt ihr damit Erfahrungen?

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  • Hallo Leute,

    zum Wochenende erhielt ich Post vom Landkreis, Vorwurf :wuetendaußerorts 71 Km/h statt der vorgeschriebenen 50 Km/h. Die Dicke und ich sind nur von hinten "geblitzt" worden, per Lasermessung.

    Welche Erfahrungen habt ihr mit solchen Vorwürfen und wie sind diese ausgegangen?:0plan

    Vielen Dank für eure Beiträge!

    Gruß

    Michael

  • Die Ösis wollen 30 Euronen für 9kmh. Angeblich von hinten gemessen. Belege keine vorgelegt, aber die Drohung bei nicht bezahlen würde der Betrag erheblich steigen. Also einfach gezahlt.

    Wegelagerer. Ich verrechne das mit Frankreich letztes Jahr, da sind wir auf der Autobahn innerhalb von 100km 3 mal von vorne - erheblich zu schnell - geblitzt worden. Da kam nie was.

    Gruß Micha

  • Lasermessung von hinten ist mir völlig neu.

    Von vorn ist ok, dann wird man aber auch sofort

    durch die Rennleitung gestoppt.

    Feste oder mobile Blitzer können sowohl von vorn und

    gleichzeitig von hinten blitzen und erfassen.

    Ich glaube die Raubritter müssen den Nachweis erbringen

    das Du gefahren bist. Einfach mal beim Rechtsanwalt erkundigen.

    Horst

  • Laser von hinten? Wie soll das gehen?

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Verdreh hier nicht die Tatsachen, Du bist derjenige der gerne spitze Gegenstände hinten reinsteckt!

  • Ich würde mal sagen wenn es eine Feste Blitze war dann bist du von vorne gemessen worden und von hinten geblitzt.

    Macht ja auch Sinn.

    Bei mobilen Blitzer wird von vorne geblitzt und von hinten aufgeschrieben wenn der Stadt Bedienstete nicht gerade pennt.

    Meistens Innerorts.


    Dann gibt es noch die mobilen die von vorne blitzen und vorher von der Seite messen, meistens auf der Autobahn anzutreffen.

    Auf Facebook hat mal einer geschrieben das die neuen Säulen Blitzer daran zu erkennen sind das die von hinten blitzen

    die 4 Fenster haben. Völliger quatsch durfte ich leider schon feststellen.

    Alle Aussagen betreffen den Ruhrpott.

    Gruß der Holgie :swetter EX nineT Driver:toeff

  • Ein Punkt kann sehr ärgerlich sein, falls dieser überhaupt bei diesem Verstoß vergeben wird. Falls ja, dann einfach mal nach Foto fragen, höflich sein und den Hinweis, Du wärest bisher immer gesetzeskonform gewesen und kannst Dich nicht erinnern. Anwalt brauchst Du nicht. In der Regel wird das Verfahren evtl. sogar ohne Antwort eingestellt. Alles was Du zusätzlich erfindest und erzählst wird gegen Dich ausgelegt und dann könnten die Freunde ein Fahrtenbuch fordern .... also eher Ball flach halten und hoffen ein einsichtiger Beamter sagt die Sache ist es aus Kosten/Nutzen Gesichtspunkten nicht wert. Falls kein Punkt droht einfach zahlen ....

  • In der Schweiz ist so was leider schon seit vielen Jahren gang und gebe. :daumen-runter

    Da gibt es fest installierte Blitzer, speziell für Mopeds, die Blitzen nur von hinten.

    Gemessen wird ganz normal und geblitzt halt erst wenn man am Blitzer vorbei ist.

    Da könntest Du höchstens noch, wenn Du es im letzten Moment noch merkst, den Hintern heben

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    wenn das Vögelchen kommt... :denk

  • Gibt es ei Bild auf dem du zu erkennen bist? Laser kenn ich eigentlich nur so das direkt vor Ort zu zahlen ist.

    Kein Bild mit Gesicht - drauf geschissen.

    Wenn ich nen Knöllchen, ohne Punkte, bekomme zahle ich ohne zu murren. Alles andere macht nur Arbeit, ärgern und schlechte Laune.

  • Gibt es ei Bild auf dem du zu erkennen bist? Laser kenn ich eigentlich nur so das direkt vor Ort zu zahlen ist.

    Kein Bild mit Gesicht - drauf geschissen.

    Beim Lasern gibt es kein Bild. Man wird ja nur mit der Laserpistole ins Visier genommen. Als Grundlage für ein Knöllchen

    reicht gem. eines Gerichturteils die handschriftliche Dokumentation des messenden Polizisten. Nicht mal die Bestätigung

    eines 2. Polizisten (vier Augen) ist erforderlich.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • wenn der fahrer auf dem bild nicht zu erkennen ist, entscheidet der richter "im zweifel für den angeklagten".

    aber der fahrzeughalter bekommt ein fahrtenbuch aufgebrummt.

    fragt sich was schlimmer ist.........:denk

  • Es gab wohl auch schon Richter, die die inviduelle Motorradkleidung als ausreichend für die Identifikation des Fahrers angesehen haben. Und Richter, die Durchsuchungsanordnungen ausgestellt haben, damit die Polizei eben jene Bekleidung sicherstellen konnte. Ich kann mich da an einen in der Motorradpresse heftig dikutierten Fall vor einigen Jahren erinnern, bei dem es auch "nur" um vergleichsweise geringfügige Untaten ging. Was vor Gericht als Beweis ausreicht, lässt sich keinesfalls mit Pauschalvermutungen wie "kein Gesicht, also fein raus" vorhersagen.

  • .. wenn es nicht der letzte Punkt ist, um die Pappe abgeben zu müssen, zahlen, fertig.

    Was Säulen angeht, habe letztens gelesen, die mit 3 Ringen, die messen in eine Richtung, die mit 4 Ringen in beide Richtungen. Da kann man also schon mal genauer hinsehen. In Hannover gibt es tatsächlich beide Varianten.