Basti´s 21

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  • Ich glaube, ich schnalle das gerade nicht ganz. Der TÜV-Prüfer versagt Dir die Eintragungen weil er meint, Du brauchtst eine Hinterradabdeckung

    an einem Fahrzeug, das eine Betriebserlaubnis bzw. eine EG-Typengenehmigung hat, welche den Betrieb ohne eben diese Abdeckung

    genehmigt? Und nun suchst Du nach Möglichkeiten, diese Eintragungen doch noch zu bekommen bzw. willst tatsächlich eine Hinterradabdeckung,

    die lt. Typgenehmiguhg gar nicht erforderlich ist, montieren? Habe ich das richtig verstanden?

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

    Einmal editiert, zuletzt von Tom (3. Mai 2019 um 20:25)

  • Ich habe nicht gesagt das es NOTWENDIG ist.

    Ich finde es nur Sinnvoller 😉

    Lies es einfach nochmal.

  • Ich glaube, ich schnalle das gerade nicht ganz. Der TÜV-Prüfer versagt Dir die Eintragungen weil er meint, Du brauchtst eine Hinterradabdeckung

    an einem Fahrzeug, dass eine Betriebserlaubnis bzw. eine EG-Typengenehmigung hat, welche den Betrieb ohne eben diese Abdeckung

    genehmigt? Und nun suchst Du nach Möglichkeiten, diese Eintragungen doch noch zu bekommen bzw. willst tatsächlich eine Hinterradabdeckung,

    die lt. Typgenehmiguhg gar nicht erforderlich ist, montieren? Habe ich das richtig verstanden?

    Ich fürchte ja.....

  • Zu meinem Verwandten habe ich lediglich erwähnt das wenn du es in Schein hast besser ankommt.

    Zu dem Zeitpunkt bin ich davon ausgegangen das wir hier über einen Umbau sprechen von mehreren Teilen.

    Zu deiner Elektronischen Kopien im Smartphone nehme ich an, weiß ich nichts.

    Ob das geht oder nicht.

  • Ich fürchte ja.....

    Seltsam. Hat er es näher begründet, Basti? Ich meine, so ein Prüfer kann nicht nach eigenem Ermessen entscheiden. Da muss

    schon eine technische oder andere Vorschrift Grundlage sein. So wie es sich mir darstellt, stellt er diese Forderung zu unrecht.

    Ich sage das ohne Kenntnis aller Hintergründe mit Vorsicht. Ich an Deiner Stelle würde vor allem anderen zunächst mal

    mit dem gleichen Anliegen zu einer anderen Prüfstelle fahren. Da könntest Du mal vorfühlen. Ich habe die Erfahrung gemacht,

    wenn die Jungs nicht gerade im Stress sind, geben sie gerne Auskunft. Wenn die dort dann zu einem anderen Ergebnis kommen, weisst Du,

    wo Du es eintragen lassen kannst. Und wenn nicht, kennst Du , wenn Du entsprechend nachfragst, wenigstens die konkreten Gründe.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

    Einmal editiert, zuletzt von Tom (3. Mai 2019 um 16:06)

  • Wenn Du es auf deinem Smartphone hast es ja egal.

    Und wenn das so angenommen wird finde ich es ja auch gut!

    Aber es ging ja darum das man die ganzen ABEs in Papierform nicht mit sich rumschleppen will und da finde ich das es 7 oder mehr teilen mehr Sinn macht es eintragen zu lassen wie ich es gemacht habe oder in Elektronischer Form als PDF oder Screenshot auf dem Smartphone zu haben.

    Ich denke einfach das es mit dem Fahrzeugschein, also Eintragung besser ankommt.

    Und wenn es besser ankommt geht es auch meistens schneller wieder weiter.

  • Ich glaube, ich schnalle das gerade nicht ganz. Der TÜV-Prüfer versagt Dir die Eintragungen weil er meint, Du brauchtst eine Hinterradabdeckung

    an einem Fahrzeug, dass eine Betriebserlaubnis bzw. eine EG-Typengenehmigung hat, welche den Betrieb ohne eben diese Abdeckung

    genehmigt? Und nun suchst Du nach Möglichkeiten, diese Eintragungen doch noch zu bekommen bzw. willst tatsächlich eine Hinterradabdeckung,

    die lt. Typgenehmiguhg gar nicht erforderlich ist, montieren? Habe ich das richtig verstanden?

    genau diesen Zusammenhang verstehe ich auch nicht. Hat der TÜV-Prüfer dir wirklich Eintragungen verweigert, weil das Moped keine Hinterradabdeckung hat? Dies ist meiner Meinung nach absoluter Schwachsinn, weil das Fahrzeug eine EG-Typengenehmigung hat und da braucht´s keine Hinterradabdeckung.

    Ich bin da ja mal echt gespannt, wenn ich zum TÜV muss, da ich bei mir einen seitlichen Kennzeichenträger von Wunderlich (mit ABE) montiert habe. Eintragen möchte ich das auf keinen Fall, da ja sowieso eine ABE vorliegt, aber wenn der mir die Plakette verweigert wegen einer fehlenden Hinterradabdeckung, die ich eigentlich gar nicht bräucht ... dann werd ich aber :kaempfer

  • wenn der mir die Plakette verweigert wegen einer fehlenden Hinterradabdeckung, die ich eigentlich gar nicht bräucht

    Ich denke, das wird nicht passieren! Ich habe den Eindruck, hier fehlen Informationen. Mich interessiert nach wie vor, ob bzw. wie diese Verweigerung konkret begründet wurde.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Ach und ob es besser oder schlechter bei dem Schupo ankommt oder nicht, ist mir sowas von Schnurz. Ich bezahle den dafür, dass er seine Arbeit macht. Und da ist es nicht meine Aufgabe ihm den Job so leicht wie möglich zu machen solange ich mich an Recht und Gesetz halte.

    ———

    Übrigens, ich will deinem verwandten Polizisten nicht zu nahe treten. Aber die erzählen bisweilen extrem viel Unsinn, wenn der Tag lang ist. Anscheinend passt es nicht zu deren Selbstverständnis auch mal ne Gesetzeslage nicht zu kennen. Obwohl das bei der Vielzahl ja nur logisch und verständlich ist.

    Ich habe mir jedenfalls angewöhnt nicht alles blind zu fressen, was mir der Schnittlauch vorsetzt.

    Da können sich alle Glücklich schätzen das es so unglaublich gelehrte Forenmitglieder wie dich gibt, kann man ruhig mal Danke sagen.

    Bezahlst du eigentlich nur die in deinem Bundesland oder die ganze Bundesrepublik ?

    :daumen-hoch

  • genau diesen Zusammenhang verstehe ich auch nicht. Hat der TÜV-Prüfer dir wirklich Eintragungen verweigert, weil das Moped keine Hinterradabdeckung hat? Dies ist meiner Meinung nach absoluter Schwachsinn, weil das Fahrzeug eine EG-Typengenehmigung hat und da braucht´s keine Hinterradabdeckung.

    Ich bin da ja mal echt gespannt, wenn ich zum TÜV muss, da ich bei mir einen seitlichen Kennzeichenträger von Wunderlich (mit ABE) montiert habe. Eintragen möchte ich das auf keinen Fall, da ja sowieso eine ABE vorliegt, aber wenn der mir die Plakette verweigert wegen einer fehlenden Hinterradabdeckung, die ich eigentlich gar nicht bräucht ... dann werd ich aber :kaempfer

    Ja so ist es, er meinte da fehlt die Abdeckung weil es nach EG Typgeprüft ist, und jetzt is da nix mehr deswegen passt es nicht.

    Das da vorher nur des Nummernschild noch hing und der Reifen sonst keine Abdeckung oder so hatte hat er nicht ganz kapiert.

    Ich hab ja jetzt auch den Höcker eingetragen obwohl dies ein Serienmäßiges Teil ist, von daher ganz komisch. :weia

    Groß diskutieren ging auch nicht, blablabla.

    Des Problem ist das man als Kunde immer zweiter Sieger ist wenn er auf blockieren stellt.

    Ich werde jetzt mit Fotos von meinem Mopped zu nem anderen Tüv fahren (da hab ich mim Auto gute Erfahrung gemacht) und rede mal mit dem , was er meint. Erklär ihm dass der andere Tüv des nicht verstanden hat und dass bis auf den Nummernschild alles gleich ist.


    Dazu mal ne Frage: Wenn ich bei einer Nachuntersuchung zu nem anderen Tüv fahre, steht des bei denen in einem System oder ist des nur was ich ihm erzähle und in dem ersten Bericht steht?

  • Irgendwo im Verlauf steht auch das es Ansichtssache vom Prüfer ist, ist jetzt nicht nur so weil es ja Richtlinien gibt aber die Erfahrung hab ich schon immer gemacht, der eine Prüfer sagt ok, der andere nein.

    Die einen lassen mit sich reden, die anderen nicht. Hatte wohl Pech diesmal.

    Zwecks Kontrollen, hier in München und Umland ist das schon immer wieder so dass man in eine gerät, ist mir schon öfter passiert (mit verschiedenen Motorrädern). Schaut dann schon besser aus wenn alles im Schein steht, natürlich muss es auch mit den ABE´s gehen aber kann zu Diskussionen führen - muss nicht sein.

  • Siehe § 19(4) ff: http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm

    Überdies stelle ich mir die Frage, ob ihr alle Nas‘ lang in Verkehrskontrollen geratet!?

    Das letzte mal, als ich mit nem Motorrad kontrolliert wurde ist locker 10 Jahre her. Aber kann ja jeder halten wie ein Dachdecker :0plan

    Kannst du mir helfen wo das was genau steht?

    So kann ich es nicht direkt rauslesen

  • Lass die HU beim BMW-Händler machen.

    Die Prüfer sind meistens versierter und falls sie sich nicht sicher sind, wird der Händler es ihm schon erklären.

    So ist meine Erfahrung. Lasse die HU immer durch den Händler oder einen Schrauber machen.

    Bei meiner Buell z.B. konnte man mit ausgeklappten Ständer losfahren. Der klappte dann bei Asphaltberührung von selber ein. Dafür gab es von Buell/Harley eine offizielle Ausnahmegenehmigung, die aber Berichten anderer Buell-Fahrer zufolge meist nicht von den TÜV/Dekra usw.-Stellen akzeptiert wurden.

    Beim Händler oder Buell-Schrauber überhaupt kein Problem.

    ...meint der Jo.


  • Dazu mal ne Frage: Wenn ich bei einer Nachuntersuchung zu nem anderen Tüv fahre, steht des bei denen in einem System oder ist des nur was ich ihm erzähle und in dem ersten Bericht steht?

    Da wird nichts gespeichert. Mach es so wie ich es beschrieben habe. Kannst zur Nachuntersuchung auch zur DEKRA oder GTÜ fahren. Sag einfach du hast das Heck mit Sozius wieder angeschraubt und gut ist.👍

  • Sagen würde ich beim nächsten TÜV gar nix. Weder von der Abdeckung noch von der nicht bestandenen Prüfung. Fahr zu einer Werkstatt die auch TÜV oder andere Anbieter ( DEKRA, GTÜ) haben, da kommst du durch.

    So würde ich es auch machen.

    Horst

  • Nach meinem Kenntnisstand ist Polizei Ländersache, zumindest die Verkehrspolizei. Ergo werden wohl aus meinen Steuereinnahmen die hessischen Schupos alimentiert. Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.

    ....und das von einem Bänker!!!

    Wer hat noch vor kurzem mit Milliarden deinen Arbeitgeber und damit auch Deinen Job und deinen Porsche und deinen GTI und deine Uhrensammlung gerettet? Ah, alles vergessen oder Fake News -was?

    Merk mal was du Experte!

    :weia:weia:weia:weia:weia:weia:weia:weia:weia:weia:weia:weia:weia:weia:weia:weia:weia:weia:weia:taetschel:weia:weia:weia:weia:weia:weia

  • Wenn ich nichts sage muss ich halt die komplette Gebühr fürn Tüv nochmal zahlen und Tüv komplett machen, so nur die Nachuntersuchung (paar Euro).

    Dazu geb ich den aktuellen Bericht ab, die schauen sich nur die (den) "Fehler" an und den Rest nicht mehr, des passt ja schon.

    Einmal editiert, zuletzt von basticsl (5. Mai 2019 um 17:20)

  • Ich geh' ma ganz unvorgenommen an die Sache. Meine Urteilskraft wird also nicht durch Vorkenntnisse behindert. Die K21 ist so, wie sie damals vorgestellt wurde, mit EU Zulassung versehen worden. Dazu gehört doch auch, wie bei meiner Classic E3, der Schwebebalken und das daran befestigte Schutzblech.

    Wozu dient denn denn nun eine Hinterradabdeckung? Ich nehme an, damit dem nachfolgenden Verkehr nicht über die Maßen z.B. Steine hochgeschleudert werden und dessen Windschutzscheibe oder Visier zertrümmern. ( der eigene, bei Regen eingesaute Rücken, wird dem Gesetzgeber wohl eher nicht so interessieren).

    Dieser Aufgabe wird das serienmässige Heck doch zumindest zum Teil gerecht, wenn auch nicht so dolle.

    Wenn ich jetzt das in der Schusslinie stehende Plastik und Blech ganz entferne, habe ich ja nun gar nichts mehr, was die Geschosse nach hinten aufhält.

    Könnte es vielleicht sein, dass deshalb häufig so Notlösungen wie z.B. auch an der GS verbaut werden müssen die nur der Vorschrift genug tun aber sonst zu nichts Nutze sind?

    Na wenn der Prüfer das so sieht, ist mir klar, dass die fehlende Abdeckung nicht akzeptiert wird, so wenig wie den Bierdosenhalter oder konventionellen Wurstblinker. Ästhetisches Empfinden für Stummelheck hin oder her.

    mein ja nur......