Basti´s 21

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  • Netzfund....

    Richtlinie 92/61/EWG die seit 1.1.94 in Kraft ist. In dieser ist eine Tabelle (Anhang 1) enthalten, die vereinbart, welche eigenen staatlichen Vorschriften in welchen Bereichen noch gelten. Aber das hat hier im Land wohl noch keiner mit bekommen, oder sie wollen es nicht wissen. Am interessantesten wird es unter § 4 Abs. 1: …. die Mitgliedsstaaten dürfen daher keinesfalls die Einhaltung von Vorschriften für Bauteile und Merkmale, die nicht im Anhang 1 mit “ER” gekennzeichnet sind,…verlangen. Hinweis: Radabdeckung (§36a Abs.1 StVZO) kann deshalb nicht mehr verlangt werden. Die EWG Richtlinie 78/549/EWG hat da noch 150mm zu bieten (die kennen wir ja schon), sagt aber ausdrücklich, daß diese nur für Fzg. der Klasse M1 (Kfz. mit 4 Rädern) und min. 4 Sitzen gilt. Es gab dann die Richtlinie 2002/24/EG die unsere 92/61/EWG für null und nichtig erklärte, aber nur, weil mit der neuen alle anderen zusammen gefaßt wurden.

  • Aussage vom TÜV Sachverständigen beim Umbau meiner XS 400: "Ich will von dir einen Hinterradspritzschutz von 12 Uhr (in der Senke über der Achse). Wie du das machst ist mir egal, es muss keine Radabdeckung sein." Ergo, alles Bingo bei der NineT.

    Gruß Frank

  • Trotzdem meine ich mal gehört zu haben dass dann sowohl die alte Stvo als auch die EG Sache gilt. Denn sonst müsste ich meine Blinker 24 cm auseinander anbringen. Tststs.

  • Wie gesagt, was mich einfach an der Hinterradabdeckungs Sache ankotzt ist, dass dir keiner eine VERBINDLICHE Aussage dazu machen kann. Drei verschiedene Prüfer, drei verschiedene Aussagen und Rumgeeiere.🤮

    Nachtrag: Selbst Firmen wie Wunderlich eiern herum und verweisen einen zum TÜV, na toll.

  • Es leider wirklich so dass es Ermessenssache ist, einer hat geschrieben "drei Prüfer drei Aussagen" und so ist es leider.

    Hab bei einem anderen Prüfer mal nachgefragt und er sagte "wenn es nach EG geprüft ist dann muss es ausreichend sein, aber was ist ausreichend? Wenn es jetzt nich zu starkt von der Serie abweicht sollte es passen".

    Der war sehr nett und ich werde euch berichten was da rauskommt.

    Das es diese Unterschiede gibt zwischen den Prüfern hab ich aber schon immer festgestellt, egal ob früher mim Auto bei Umbauten, jetzt mit Motorrad oder was sonst alles war. Kommt immer drauf an wie der Prüfer drauf ist, wie gut er sich auskennt, wie interessiert er in dem Thema ist - meiner Erfahrung.

  • Bin gerade im Außendienst und habe einem TÜV Prüfer in einem Nachbar Landkreis mein solo Sitz Heckumbau gezeigt. Kommentar ohne daß ich meine erste Frage stellen konnte: Na da haben sie ja die EG Zulassung maximal ausgenützt!

    Würde bei ihm keine Beanstandung geben.🤪🤘

  • Glaubst du wirklich ne Fa. wie z. B Wunderlich oder Rizoma bringt eine Reihe von Heckumbauten raus, die dann alle nicht StVO konform sind und die Leute zum TÜV wieder den original Zustand herstellen müssen? Ich jedenfalls nicht.

    Ja, da hast Du recht, das glaub ich nicht. Deshalb ja meine Einschränkung: "wenn der TÜV Prüfer das so sieht....." Damit habe ich nicht gesagt das er Recht hat.

  • So hab den Tüv bekommen.

    Fahr einfach mit dem Mängelbericht zu einer anderen TÜV oder Dekra Stelle und erkläre ihnen, dass du das Heckteil mit Höcker wieder montierst hast (ja ich weiß, du hattest es vorher auch schon dran, das weiß der andere aber nicht) und nun gern deine Plakette hättest. Wenn Du verstehst was ich meine! :geht-klar

    Zu dem Tipp: :geht-klar (mehr brauch ich nich sagen)

    Einmal editiert, zuletzt von basticsl (8. Mai 2019 um 15:20)

  • Jetzt schreib ich hier auch mal wieder was, hab auf ner 5-Tagestour jetzt die 10tkm Grenze geknackt, soweit alles gut und bin immernoch zufrieden :daumen-hoch

    Aufm Heimweg sind am Ende Autobahn gefahren und nach 10-15 min bei 140 / 150 km/h ist sie doch gefühlt recht heiß geworden, war dann bei 119 Grad und es sah aus als ob etwas Öl beim Einfüllstutzen rausgedrückt wird.

    Da hatte ich danach eine kleine Ölspur am Motor runter...muss ich mal beobachten.

    Ansonsten hab ich den S22 Reifen drauf und bin auch zufrieden, war aber bislang nur im trockenen unterwegs.

  • basticsl 27. April 2021 um 13:05

    Hat den Titel des Themas von „Basti´s 21ig“ zu „Basti´s 21“ geändert.
  • So, mal wieder was zu meiner NineT schreiben.

    Hab mir jetzt den Swing Kennzeichenhalter von Wunderlich bestellt, finde den auf den Bildern ganz schön und wollte mal etwas ändern. Evtl. bringt er mir auch was in Sachen Spritzschutz.

    In dem Zuge werde ich dann auch die Blinker etwas weiter ans Heckende versetzen.

    Werde berichten wenn ich es umgebaut habe.

    Gruß

  • Hat länger gedauert als erwartet, mit Kind gibt´s auch andere Prioritäten, aber jetzt hab ich dem Halter geändert von seitlichen auf den Swing.

    Optisch gefällt es mir (sonst hätt ich ihn ja nicht gekauft) und ist mal was anderes, die Fotos sind leider nicht die besten (die meisten kenn ihn ja aus dem Netz).

    Vielleicht interessiert es jemand:

    KZH Swing_2.JPG

    KZH Swing_3.JPG

    Gruß Basti

  • :daumen-hoch

    Mir gefällt‘s auch, ist hier aber nicht besonders beliebt. Ich hatte mich für dem Unit Garage entschieden, finde dass den Wunderlich zu weit weg vom Reifen ist.