Heckrahmen abbauen

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  • Hallo Zusammen,
    besitze eine nine t 2017 mit sozius heckrahmen (bid 1 ) . moechte diesen heckrahmen ausbauen wie auf bild 2 .
    Funktioniert dieses mit dem Halter bild 3 --> BMW Referenznummer 77118536 136 ?
    Wenn ja wird noch was anderes benoetigt oder gibt es evtl. schwierigkeiten denn Hocker zu befestigen wenn der Heckrahmen ausgebaut ist ?


    Danke fuer alle antworten ,

  • Ich würde mir noch so einen Entkoppelungsgummi kaufen. Siehe unten auf dem Bild die Nr. 3. Das Ding muss beim Halter in den Ring gepresst werden. Den gleichen Ring hast du am Heckrahmen. Ich hatte keinen zweiten Gummi und musste ihn zuerst beim Heckrahmen rausquetschen und dann wieder reinfummeln beim Halter. Gut machbar, aber doch recht mühsam. Mir wäre es die ~8 Euro wert. Vor allem weil ich die 9T behalten möchte und wenn dann mal die Intervalle für den TÜV-Prüfung bei uns in der Schweiz mit fortschreitendem Fahrzeugalter alle zwei Jahre anstehen (und ich den Heckrahmen wieder dranmache, damit die 9T nicht als Einsitzer eingetragen wird), dann will ich einen zweiten Gummi ;).

    Teilenummer: 18 51 7 728 002

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  • Der kleine silberne Halter für den Auspuff wird auf der einen Rahmenbohrung befestigt, an der vorher der Soziusrahmen montiert war. Auf der anderen Seite brauchst du noch einen ca. 3 cm langen Blindstopfen, der die beiden Bohrungen abdeckt - ist aber kein Muss.

    Gruß
    Björn

  • Wenn ich mich richtig erinnere, musste ich noch ne Schraube besorgen, um den Auspuffhalter unten am Rahmen zu verschrauben.

    Reden ist silber, Schweigen ist gold, nineTs sind schwarz. :winken:brauen

  • Mit dem Halter bist Du gut bedient (wie auch von Phil erwähnt, bzw. auf Seite 115 im Handbuch).

    @Phil: Eintragen als Einsitzer...habt Ihr andere Regeln in CH? Weshalb sollte das der TÜV machen?
    Hintergrund meiner Frage ist, wenn Du mit einen VW Multivan zum TÜV fährst, und dieser anstatt der 7 nur 4 Sitze drin hat - wird der dann auch als 4 Sitzer umgeschrieben?
    In der EU3 Version ist auch die 1-sitzer Variante vermerkt...hm...

    Jedes mal umbauen, da verstehe ich deinen Stress!

    VG

  • Also ich meine zu wissen, dass wenn du dein Motorrad in der Schweiz zum Prüfer bringst und dann bspw. die Soziusfussrasten demontiert und den Soziussitz gegen eine Soziusabdeckung ausgetauscht hast, dann wird es als Einsitzer eingetragen. Bei meiner S 1000 RR waren die Fussrasten mit 4 Schrauben in 2 min. demontiert und die Soziusabdeckung hatte ich sowieso drauf. Habe dann mal mitbekommen, dass ich das bei einer Prüfung auf unserem Strassenverkehrsamt rückgängig machen sollte, da sie sonst die RR als Einsitzer eintragen würden. Werde dies aber sicherlich nochmals abklären bei der nineT, bevor ich da hinfahre.

    Denke der Multivan ist da eine ganz andere Geschichte. Der hat ja spezielle Schienen zum leichten Ein- und Ausbau. Oder anders gesagt, der ist ja dazu da um ständig anders eingerichtet zu werden. Aber bei der nineT kann ich ja nicht mal schnell eben die Fussrasten in Schienen einfahren ;).

  • Trifft alles bei der RnineT nicht zu da mit teilbarem Rahmen zugelassen und somit ohne Prüfung umbaubar

  • Ja, aber in der Schweiz musst du dein Fahrzeug alle paar Jahre zum Schweizer TÜV (was bei uns übrigens MFK = Motorfahrzeugkontrolle heisst) bringen und prüfen lassen, ob die Karre noch betriebssicher ist. Bei Neufahrzeug ist dies erst nach 5 Jahren notwending und dann alle 2 Jahre. So ungefähr zumindest. Und wenn bei einer solchen generellen Kontrolle keine Soziusrasten und kein Soziussitz vorhanden sind, dann wird meines Wissens das Moped auf Einsitzer umgeschrieben oder kann zumindest je nach Prüfer vorkommen.

    Ist mir schon klar, dass du die nineT nicht nochmals prüfen lassen musst, nachdem der Heckrahmen weg ist. Ist ja bei der RR auch nicht nötig, wenn die Soziusrasten weg sind und hinten die Abdeckung drauf ;).

  • In den deutschen Fahrzeugpapieren ist unter Sitzplätzen "2 wahlweise 1" eingetragen, so dass es da keinen Grund für die Verweigerung der Plakette gibt. Natürlich muss ein Umbau vollständig sein. Soziusrahmen abbauen und Beifahrersitz dranlassen wäre ein Beispiel für eine nicht zulässige Variante. Die Frage ist, ob das schweizer Pendant der Zulassungsbescheinigung solche wahlweisen Einträge kennt.