Kineo 5,5 oder 6 Zoll und weitere Fragen....

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  • Hallo Zusammen,

    ich spiele mit dem Gedanken dieses Jahr auf Kineo Felgen umzurüsten und hätte ein paar Fragen:

    1. Was spricht für die 5,5 Zoll Variante und was für die 6,0 Zoll (Reifenauswahl, Fahrverhalten, etc...) ?
    2. Nach meinem Kenntnisstand gibt es für die AC S10 Felgen Reifenfreigaben im TÜV Gutachten. Wie verhält es sich hier bei den Kineo Rädern?
    Müssen die Reifen vom TÜV Prüfer im Fahrversuch getestet werden?
    3. Kann mir jemand das Gutachten zusenden, damit ich es mit dem TÜV besprechen kann?
    4. Gibt es jemand der die Kineos komplett in schwarz hat und mir ein paar Bilder zukommen lassen kann?

    Danke und Gruß

    Thomas

    Sei der WIND nicht das FÄHNCHEN.

  • Wie Du dort lesen kannst, fahre ich die 6“ Felge mit 190/55 er Bereifung.
    Bin sehr zufrieden. 200 er passt nicht, da kein Platz zur Schwinge ausreichend vorhanden ist.
    Die Eintragung lief problemlos über die Dekra ohne Fahrversuch.
    Wenn Du möchtest, schickst Du mir pet Mail Deine Fax Nummer so das ich Dir das Gutachten schicken kann.
    Hier ein paar Bilder, allerdings nicht in komplett schwarz, sondern goldenen Nippeln.
    Auf einem Foto siehst Du den Vergleich zum Serienrad.

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  • breit ist nur was für die Optik - wobei die reale Breite des Reifens je nach Hersteller stark schwanken kann.
    bezüglich Fahrverhalten und rotierende Masse ist schmal die bessere Variante und bietet auch die praktikable größere Reifenauswahl.

    Kineo ist auch nur was für ältere Herrschaften - außer dem Opa kenne ich noch Einen, der hat allerdings keine güldenen Nippel :D

  • Zitat

    Kineo ist auch nur was für ältere Herrschaften

    Jane is klar. Geh Sackhupfen.

    Ich habe die 5.5er, aber in Silber.

    Eintragung: problemlos, der Prüfer ist kurz gefahren. Reifenfreigabe brauchste eh nicht, ist ja keine Bindung in dem Sinn vorhanden. Ich fahre derzeit die Pilot Power 2CT.

  • Reifenfreigabe brauchste eh nicht, ist ja keine Bindung in dem Sinn vorhanden.

    der Michel ist ein ganz toller Kerl - fährt 5,5er silberne Kineos und ist scheinbar kein alter Sack - Ausnahmen bestätigen die Regel :heil
    Seine Räder sind auch spezifisch leichter (silber statt gülden) als die vom Opa :daumen-hoch

    Eine Reifenfreigabe ist dann und auch nur dann erforderlich, wenn im Fahrzeugschein ein bestimmter Reifen (Größe, Fabrikat & Typ) eingetragen* ist und man davon abweichend einen anderen Reifen fahren möchte - das geht legal nur mit Reifenfreigabe.

    ob der Prüfer eine Runde dreht oder nicht ist Ermessenssache.

    soviel zum Sinn :winken
    ich gehe jetzt Sackhüpfen

    * bei der nineT ist keine Reifenbindung eingetragen

    by the way:
    zum Lieferumfang der Kineos gehört eine spezielle Distanzbüchse für die Vorderachse.
    es ist vorgekommen, dass mit dieser Büchse das Vorderrad nicht mittig in den Bremssättel läuft - kotrollieren ist angesagt

  • @All
    Vielen Dank für eure Beiträge!


    @TÜV
    Hier habe ich leider schon schlechte Erfahrungen machen müssen.
    Die Story dazu:
    Ich hatte mir in den Kopf gesetzt meine Triumph Speed Triple mit PVM Rädern auszurüsten.
    Für diese Räder gab es aber nur ein Materialgutachten. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere kann nur vom TÜV vorgenommen werden, da es sich hierbei um eine Abnahme nach §21 handelt.
    Nach Vorlage der Papiere sagte mir der 1. TÜV Prüfer:
    Ich kann ihnen die Räder nicht eintragen, es fehlt der Salznebeltest. :geschockt
    Also wieder auf die Suche gehen.......
    Nun sagte Kanidat Nummer 2:
    Es ist ein ausführlicher Fahrversuch notwendig (Vollgas Autobahn, Landstrasse), Kosten hierfür im 4 stelligen Bereich. :weia
    Schlussendlich konnte ich doch noch einen vernünftigen Prüfer finden, der mir die Räder im Original Format eingetragen hat. :D

    Diese Schwierigkeiten wollte ich nun bei der NineT umgehen.

    Gruß Thomas

    Sei der WIND nicht das FÄHNCHEN.

  • vor substanziellen eintragungspflichtigen Umbauten sollte man tunlichst mit dem vorgesehenen Prüfer Kontakt aufnehmen

    (Meinungen von dritter Seite haben so gut wie keinen Wert)

  • Bei den Kineos ist ein TÜV Teilegutachten § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO dabei.

    Damit fährt man zum TÜV und bekommt nach Ansicht durchn Prüfer datt eingetragen (wenns richtig eingebaut ist, was bei Rädern wohl funktionieren sollte)

    Abqualifizierende Meinungen wie die vom Fla kann man beachten, muss man aber nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Michel (7. Januar 2018 um 12:59)

  • Abqualifizierende Meinungen wie die vom Fla kann man beachten, muss man aber nicht.

    Michel, unabhängig davon sind der Opa und die dritte Person immer noch gesetzte Kineo fahrende Herrschaften - du gehörst nicht dazu :winken

    guck mal zur (abqualifizierenden) Aufklärung in meine Galerie :heil

  • Die Kineos lassen sich problemlos eintragen. Ich habe schon dutzende verkauft und selber bei uns eintragen lassen. Die 6" Felge bringt beim fahren keine Vorteile. Ein 190iger bringt Nachteile zum 180iger. Aber wer die Breite Optik mag, Bitteschön.
    Aber Vorsicht nicht alle 190 iger passen, weil manche Hersteller den 190iger über 200mm breit machen. Wenn du dazu genaueres wissen möchtest, ruf mal an oder schreib mir eine Email an Classicbike Raisch
    Gruß
    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Ich sehe im 190/55 er keinen gravierenden Nachteil. Sondern durch den größeren Latsch in Schräglage eher einen Vorteil.
    Und bezüglich der besseren Handlichkeit kenne ich niemanden der mir das vorführen könnte.

  • Micha. Ja wir wissen doch das du einen 190iger hast und ihn immer wieder verteidigen musst. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein 180iger die bessere Wahl ist
    Gruß
    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Lass es doch einfach sein Micha. Du kannst mich provozieren.

    Gruß
    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Ich kommentiere deine hier allzeit bekannte, teilweise beleidigende Schreibweise, auch anderen Mitgliedern nicht weiter.
    Gruß
    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH