Seitliche Reflektoren Euro 4

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  • Die Frage ist nicht was die Polizei bei einer Kontrolle sagt sondern wie es aussieht wenn dich einer von der Seite umfährt.......wenn da ein Gutachter rauskommt und der Autofahrer dich aufgrund fehlender Reflektoren im Dunkeln schlecht gesehen hat....da bleibt man schnell mal auf seine Kosten sitzen 😉

    Und wie oft hat man davon schon gehört oder das mal gelesen oder erlebt? 🤨

    Gruß aus HB

    .JP.

  • kann doch auch jeder machen wie er will , ich für meinen teil werde die reflektoren dranlassen da sie mich nicht stören genauso wenig stört mich der Aktivkohle Filter und der Sound meiner E4 ist auch mehr als ausreichend und wer die 3 NM Drehmoment mehr oder weniger Spürt der ist schon ein richtiger Held.

  • Was ich nicht verstehe: Viele reiten auf 3 Nm rum, aber keiner fragt, wo und in welchem Bereich - spielen wir hier etwa Motorrad-Quartett?

    Mit sind 100 Nm von 1000-8000 Ummis jedenfalls lieber als 120 bei 8000 und darunter nix mehr :brauen:denk

  • Müssen die Reflektoren eigentlich an die Gabel?

    Gibt es da Vorschriften zu Position und Winkel?

    Oder kann ich die auch irgendwo seitlich unterm Motor montieren?

  • Gibt es da Vorschriften zu Position und Winkel?

    Amtsblatt der EU, L166 / 56

    6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER

    6.12.1. Anzahl je Seite

    Einer oder zwei.

    6.12.2. Anbau

    Keine besondere Vorschrift.

    6.12.3. Anordnung

    6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.

    6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.

    6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.

    6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit

    Horizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten.

    Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.

    Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.

    6.12.5. Ausrichtung

    Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Die Frage ist nicht was die Polizei bei einer Kontrolle sagt sondern wie es aussieht wenn dich einer von der Seite umfährt.......wenn da ein Gutachter rauskommt und der Autofahrer dich aufgrund fehlender Reflektoren im Dunkeln schlecht gesehen hat....da bleibt man schnell mal auf seine Kosten sitzen 😉

    Ich will nicht zu viel Off Topic machen, aber das gleiche gilt auch für einen fehlenden oder Manipulierten Lenkungsdämpfer.

    Ob das nicht fehlen den Unfall hätte verhindern können spielt da keine rolle.

    Versicherungen wollen nie gerne Zahlen und dafür haben sie Gutachter die dann Überprüfen ob sich das Motorrad in unserem falle in Ordnungsgemäßen zustand befand oder eben nicht.

  • Ich will nicht zu viel Off Topic machen, aber das gleiche gilt auch für einen fehlenden oder Manipulierten Lenkungsdämpfer.

    Ob das nicht fehlen den Unfall hätte verhindern können spielt da keine rolle.

    Versicherungen wollen nie gerne Zahlen und dafür haben sie Gutachter die dann Überprüfen ob sich das Motorrad in unserem falle in Ordnungsgemäßen zustand befand oder eben nicht.

    Kannst du das auch nur in einem Fall mal belegen, dass eine nicht unfallursächliche Unvorschriftsmäßigkeit zu einer Entschädigungseinschränkung geführt hat?

  • Kannst du das auch nur in einem Fall mal belegen, dass eine nicht unfallursächliche Unvorschriftsmäßigkeit zu einer Entschädigungseinschränkung geführt hat?

    Warum sollte ich jetzt etwas Belegen?

    Fakt ist das wenn man den Lenkungsdämpfer abbaut, es nicht mehr dem Muster gleicht was BMW als Zulassungsfähig hinterlegt hat.

  • Deine Aussage implizierte, dass die Versicherungen im Falle einer Leistungspflicht gerne mal einen Gutachter beauftragen um einen unvorschriftsmäßigen Zustand festzustellen, der dann eine Leistungsfreiheit zur Folge hätte.

    Ich habe nicht gesagt, dass du das belegen sollst....ich habe nur angemessen gefragt, ob du das belegen kannst.

    Ansonsten ist das nur Aufwirbeln von Staub in der Atacama...

  • Ob beweis oder nicht, ich gebe Sven Recht, das ist ein Punkt den man für sich bewerten muss.

    Am Ende muss es jeder selber wissen, und dann auch verantworten. Da hilft alles diskutieren nicht.

    Ist das gleiche wie mit Punkten, Fahrverbot und anderem. Der eine kommt mit nem blauen Auge davon,

    ein anderer bei gleicher Situation nicht.

    LIFE IS A JOURNEY, NOT A RACE

    Bike Historie: Susuki SV 650 S, Triumph Daytona 675, Honda CBR 600 RR, Triumph Street Tripple, BMW NineT

  • Deine Aussage implizierte, dass die Versicherungen im Falle einer Leistungspflicht gerne mal einen Gutachter beauftragen um einen unvorschriftsmäßigen Zustand festzustellen, der dann eine Leistungsfreiheit zur Folge hätte.

    Ich habe nicht gesagt, dass du das belegen sollst....ich habe nur angemessen gefragt, ob du das belegen kannst.

    Ansonsten ist das nur Aufwirbeln von Staub in der Atacama...

    Dann Wirbel ich nur Staub auf, sorry

    Aber die Versicherung hat auch kein Geld zu verschenken und ein Gutachter ist ja nun mal da um unter anderem festzustellen ob sich das Motorrad in einem Zustand befand wo die Betriebserlaubniss nicht erloschen ist.

    Denn diese ist beim fehlenden Lenkungsdämpfer pfutsch.

    Und der Versicherungsschutz dann ebenfalls.