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  • Hallo,
    in September waren ein paar Kumpels und ich am Faaker See...
    wir waren 4 Harley-Fahrer und ich mit meiner NineT.
    Auf der Rückfahrt würden wir bei München von der Polizei rausgezogen und kontrolliert......
    bei mir wollten sie nicht mal den Fahrzeugschein sehen, meine Kontrolle dauerte 45 Sekunden.
    Einer meiner Freunde hat das Kennzeichen seitlich und die haben den Winkel bemängelt.....aber
    nach einigem hin und her durfte er doch weiterfahren....(wir haben über 2 Std. verloren)
    Am Montag hat er nun Post erhalten, er soll 1000.- !!! € an eine gemeinnützige Stiftung zahlen, dann
    würde das Verfahren wegen Kennzeichenmissbrauch eingestellt.....
    Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe, mein Kumpel hat das Bike vor ca. 4 Jahren gebraucht gekauft,
    er hat an der Maschine nichts verändert, war in dieser Zeit 2x beim Tüv.....zum letzenmal 3 Tage vor Faak.
    Wie kann man sich nun mit guten Gewissen ein gebrauchtes Moped kaufen, ich bin ja kein Verkehrsrechtsexperte....
    und ich dachte immer wenn der Tüv seinen Segen gibt ist alles ok ?
    Angenommen ich kaufe mir eine gebrauchte NineT mit seitlichen Kennzeichen und neuem Tüv.....vorher weiss ich dann das alles egal ist?
    Gruss

    • Offizieller Beitrag

    Grüß dich Uwe, das würde ich erst einmal einem RA auf den Tisch legen. 1000 € und wir machen das Buch zu, was ist das denn für eine Sache... :denk

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    Einmal editiert, zuletzt von Theo S. (2. November 2017 um 12:09)

  • Ke4nnzeichenmissbrauch hat mal mit Sicherheit nichts dem eingestellten Winkel des Kennzeichens zu tun. Dein Kumpel sollte auf jeden Fall einen RA einschalten. Da stimmt was nicht.

    Und dass ein Kraftfahrzeug mit TÜV immer rechtskonform ist, ist ein ein Irrtum.

    Reden ist silber, Schweigen ist gold, nineTs sind schwarz. :winken:brauen

  • Ich war kürzlich mit meinem R 80 Umbau (Scrambler) beim TÜV.
    Der Prüfer hat im Bericht erwähnt, dass der Winkel des Kennzeichens nicht gesetzeskonform wäre, was ihn aber nicht daran gehindert hat, die Plakette auf das nicht konforme Kennzeichen zu kleben.

    ... take the long way home ...

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  • Kann mir kaum vorstellen das es 1.000€ sind...für einen falschen Winkel (es müßte dann ja schon Horizontal stehen)....

    Hast Du mal ein Foto, wäre interessant zu sehen welches Objekt so bemängelt wird das dies eine Strafe von 1.000€ rechtfertigt.
    Da muß ja dann mehr nicht passen. (meiner Meinung nach)

  • Na ja seitlich musst man ja auch eintragen oder hat eine ABE für das Teil……..wenn nicht kann das schonmal etwas teuer werden, aber 1000€ kann nicht sein!!!!!!Gruß Kevin

  • Kevin, es geht weder um einen seitlichen Kennzeichenhalter, noch um irgendeine ABE. Es geht ausschliesslich um den Winkel des Kennzeichens. Der kann bei jeder Art von KZH falsch sein. Und schon spricht der Gesetzgeber von Missbrauch.

    Reden ist silber, Schweigen ist gold, nineTs sind schwarz. :winken:brauen

  • ....und der TÜV ist auch raus, kann ja jeder kommen und sagen:„Beim TÜV war das schon so und der hat nix gesagt!“. http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm Ist ein guter Anhaltspunkt... Das letzte Wort hat aber immer die Polizei.
    Ps: Das mit den 1000 € können die so machen, hab ich schon mal gehört so etwas. Das für und wieder muss man persönlich abwiegen

  • Kevin, es geht weder um einen seitlichen Kennzeichenhalter, noch um irgendeine ABE. Es geht ausschliesslich um den Winkel des Kennzeichens. Der kann bei jeder Art von KZH falsch sein. Und schon spricht der Gesetzgeber von Missbrauch.

    Und welches Bauteil bestimmt den Winkel des Kennzeichens ? bei mir ist es der Kennzeichenhalter, oder hängt dein Schild in der Luft ?

    Wenn man eine ABE für das passende Fahrzeug hat kann man sich auch sicher sein das der Winkel stimmt, natürlich nur wenn man den Kennzeichenhalter auch richtig montiert und das Schild nicht verbiegt.

    Gruß Kevin

  • @ uweduke

    Offensichtlich war das Kennzeichen deines Kumpels nicht nur geringfügig außerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die Beamten vor Ort für eine Owi knapp zwei Stunden brauchen und dann im Nachgang eine Strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauch erstellen. Wahrscheinlicher ist doch, dass sie vor Ort alles dokumentiert haben, was ja Sinn macht, und dein Kumpel als Beschuldigter im Strafverfahren zur Sache vernommen wurde. Hat dann halt einen Strafbefehl bekommen. Kann ja Widerspruch einlegen.

    Kein Mensch bekommt einfach einen Strafbefehl ohne über seine Rechte, etc. belehrt worden zu sein. Man hat immer das Recht des Widerspruch´s. Im Zweifel gibts für sowas Anwälte. Das weißt du aber sicher und dein Kumpel auch.

    Deine Angaben zum tatsächlichen Ablauf der Kontrolle sind auch etwas lückenhaft. Evtl. hast du da noch mehr Informationen. Vielleicht sogar Fotos.

    Grundsätzlich bist du als Fahrzeugführer/Halter für den ordnungsgemäßen Zustand deines Bikes verantwortlich. Der Tüv prüft nur den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung und erteilt die Plakette oder eben nicht.

  • Sie gehen also von einer vorsätzlichen Straftat ("in rechtswidriger Absicht") aus. Hat er denn den Kennzeichenwinkel selbst so verändert ? Oder könnte auch ein Dritter, vllt. um ihn zu schädigen, dies getan haben und er hat es bloß nicht gemerkt ? Immerhin sind Fahrzeuge oft Dritten zugänglich. Ein RA wäre wohl nicht verkehrt.

    Nur weil Du nicht unter Verfolgungswahn leidest, heißt das nicht, daß Du nicht verfolgt wirst !

  • Sie gehen also von einer vorsätzlichen Straftat ("in rechtswidriger Absicht") aus. Hat er denn den Kennzeichenwinkel selbst so verändert ? Oder könnte auch ein Dritter, vllt. um ihn zu schädigen, dies getan haben und er hat es bloß nicht gemerkt ? Immerhin sind Fahrzeuge oft Dritten zugänglich. Ein RA wäre wohl nicht verkehrt.

    Den bösen Bubenstreich hat bisher noch niemand berücksichtigt. Stimmt! Es waren bestimmt irgendwelche Motorrad-Hasser. Die haben am Motorrad rumgeschraubt, um ihn zu schädigen! Vielleicht sogar die Merkel!

    Gruß Flo

  • Genau die war‘s !!

    Habe sie weglaufen sehen, mit Werkzeug in der Hand !!

    Nackt!!!

    Seitdem bin ich blind :0plan

  • Mir wurde das mal so erklärt:
    Es wir aus einer bestimmten Entfernung und Höhe (genaue Maße habe leider vergessen) ein Bild gemacht, ist das Kennzeichen nicht Einwandfrei zu erkennen = Kennzeichenmissbrauch.