Die Fahrtrichtungsanzeiger dürfen maximal 300 mm vom hintersten Punkt des Fahrzeugs entfernt sein ...
Das wundert mich aber, da an meiner Wunderlich Grundplatte zwei mögliche Blinkerbefstigung angebracht sind, einmal bei ca. 30 cm zum Fahrzeugende (also Reifen) und einmal ca. 42cm ...würde bedeuten, einmal konform, einmal nicht.
Auch die Position bei MrMan wäre nicht konform.
Hast du einen Link zu der offiziellen Richtlinie?