Kaufberatung nineT

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  • Ich hätte ab Oktober eine 4-2017 er Abzugeben. Laufleistung bis dahin ca.5000km wenn es viel wird. Mit dem Preis denke ich könnten wir uns einigen.

    Hallo Thomas,

    mein angegebenes/angedachtes Budget ist eigentlich schon mit einem einkalkuliertem Betrag für Custom-Teile wie Höcker, Kennzeichenhalter etc. Denke eine 2017er, die ich noch etwas individualisieren möchte, liegt deshalb preislich letztlich zu hoch für mich.Trotzdem Danke für das Angebot und vielleicht komme ich ja dennoch auf dich zurück.

    Es freut mich sehr, bereits jetzt in diesem kleinen Topic, viele kleine Details über die nine T und die unterschiedlichen Auffassung zu lesen. Das es bereits einige problemlose Dauerläufer gibt stimmt mich positiv.
    Dass die nine T bei Nässe dem Fahrer dies gleich als direktes Feedback gibt kann ich mir gut vorstellen. Da bleibt nur dies bei der schönen Hinterradoptik zu akzeptieren oder einen möglichen Designverlust mit einer Hinterradabdeckung in Kauf zu nehmen.

  • Da bleibt nur dies bei der schönen Hinterradoptik zu akzeptieren …


    Genau, die schöne Hinterradoptik sollte auf jeden Fall erhalten bleiben :D

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    Don't Wish For It - Work For It :cool


  • Genau, die schöne Hinterradoptik sollte auf jeden Fall erhalten bleiben :D

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    . . . leider so nicht zulässig :daumen-runter
    maximaler Abstand der Blinker zum Fahrzeugende: 300mm

  • Heck - blinker oder
    Hinterrad ende - blinker?

    Auslegungssache. Aber Fahrzeugende würde ich den Reifen setzen. Sonst könnte ja ein Auto dein Fahrzeugende um 1cm ferfehlen, dich aber trotzdem mit Schwung vom Mopped reißen :denk

    Hab dazu noch was gefunden:
    StVZO §53

    (2) …..An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig……
    (5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein….

    Gruß Flo

  • Frage mich was daran nicht zulässig ist....schon mal jemand in den KFZ-Schein geschaut?
    "Webcruise" fährt die auch in der Version, und noch einige andere, welche ALLE schon von den Herren in Grün (bzw. Blau) aufgehalten worden sind - und da war das Heck kein Thema!

    Also, die Variante mit Einzelsitz und in der Art und Weise (Rücklicht/Blinker) ist definitiv zuglässig/zugelassen.
    (hab jetzt nicht nachgemessen, allerdings behaupte ich mal das diese Variante unter 1000mm befindet)

    ...lasse mich von einem TÜV´ler (oder jemanden der "negative" Erfahrungen gemacht hat) sehr gern vom Gegenteil überzeugen, aber bis dato hatte dise niemand bei irgendwem bemängelt bzw. in Frage gestellt.

    Beispiel:
    http://www.wunderlich.de/shop/de/auspuf…4201-202-1.html
    Rücklicht und Blinker wären dann auch nicht zulässig, hat allerdings eine TÜV-Freigabe.

    VG

  • Zitat

    ...lasse mich von einem TÜV´ler (oder jemanden der "negative" Erfahrungen gemacht hat) sehr gern vom Gegenteil überzeugen, aber bis dato hatte dise niemand bei irgendwem bemängelt bzw. in Frage gestellt.

    Brauchste nicht, das war einfachn typischer eingesprungener Fla. (sprich BlaBlaBla).

    Klar ist das Zulässig.

    Nur eins passt nicht: es ging hier um "Schön", Chris, Dein Motorrad ist offensichtlich ja abgebrochen und auf jeden Fall nicht schön...

  • Zu StVO bzw. 93/92/EWG: Der Meter Abstand aus der StVO ist ja eher unkritisch :D

    Schwieriger wird es da schon mit den 30 cm aus der EU-Bestimmung. Was der Fla sagen wollte, ist ja, einfacher ausgedrückt, nichts anderes als:

    "In Längsrichtung: Der sich nach vorn erstreckende Abstand zwischen der Querebene, die das äusserste hintere Ende des Fahrzeugs begrenzt, und dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger darf nicht grösser als 300 mm sein."

    Nun ja, vom Stummelheck bis zum Moppedende dürften es eher so 50 cm sein. Die hinteren Blinker müssten also, um konform zu sein, zB mit dem Kennzeichen weiter nach Achtern.

    Ist aber ja alles auch eher akademisch, denn die Variante ist zwar für den Moment spektakulär, aber nicht wirklich schön.

    Grüße
    Winfried

    Ich benutze vom Reifen

    nur in der Mitte den Streifen

    Dudes NineT

  • Klar ist das Zulässig.


    . . . nur weil Du das auch noch falsch schreibst, ist das noch lange nicht zulässig :winken !

    kleiner Tipp: bevor Du hier wiederholt Unsinn verbreitest, solltest Du Dich erstmal kundig machen.

    Zulässig ist nicht das, was manche verbauen und bislang ungeschoren fahren, sondern dass was in den einschlägigen Texten nachzulesen ist.

  • Mir ist auch nur das mit den 30 cm geläufig.
    Ein gutes Maß ist die Hinterradachse. Blinker auf der Höhe sind noch ok.

    Schön zu sehen bei der neuen Mt09 oder Brutale, bei der die Blinker an den Spritzschutz mussten  :freak

  • . . . nur weil Du das auch noch falsch schreibst, ist das noch lange nicht zulässig :winken !

    kleiner Tipp: bevor Du hier wiederholt Unsinn verbreitest, solltest Du Dich erstmal kundig machen.

    Zulässig ist nicht das, was manche verbauen und bislang ungeschoren fahren…


    Schönheit liegt bekanntlich im Auge des Betrachters.
    Außerdem solltet Ihr beide aufhören, hier rumzustänkern.

    Gerade Du, als bekennender Fla, hast Dir doch meine Maschine schon in Natura angeschaut und solltest bemerkt haben, dass diese Blinker die LED von BMW sind und den 300er Abstand einhalten :D
    Oder warst Du da wieder mal zu schnell 'davongebraust'… :abfeiern

    Don't Wish For It - Work For It :cool

  • dass diese Blinker die LED von BMW sind und den 300er Abstand einhalten


    Du hast Nichts verstanden, Chris :daumen-runter

    es geht nicht um das Blinker Fabrikat und auch nicht um den Abstand zueinander (nach EG >180mm, nach StVZO >240) sondern ausschließlich um den Abstand vom hintersten Fahrzeugende zu den Blinkern. Dieser darf laut StVZO nicht mehr als 300 mmm betragen!

  • So in etwa:

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  • So in etwa:

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    der Kandidat hat 90 *Punkte :daumen-hoch

    nineT=90 :D
    (wenn Du eine Mystic gezeichnet hättest, wären es 100 Punkte geworden)

  • Das hat der doch nicht selber gezeichnet.
    Wenn ja, komm ich mal zu nem Portrait vorbei.

  • Warst doch schon da. Und das Porträt ist auch schon fertig.

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  • die 300mm gelten nur für die Fahrtrichtungsanzeiger

    für das Stopp- und Rücklicht gilt die 30° Regel

  • Warst doch schon da. Und das Porträt ist auch schon fertig.

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    Micha, es ging um das Heck :geht-klar

  • Warst doch schon da. Und das Porträt ist auch schon fertig.

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    :ablachen .... und darauf hab ich so lange gewartet :ditsch