Krümmer/Endtopf von unterschiedlichen Herstellern - Erlaubt?

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  • Hallo liebe Gemeinde,

    fahre derzeit den Zard Titan Krümmer an meiner Euro 3 spazieren, natürlich mit Kat und Zulassung. Verbaut ist derzeit der original Akrapovic Doppelrohr Endtopf inkl. Klappensteuerung.
    Da mir der schwarze Akrapovic bzw. der schwarze Schnitzer gut gefällt bin ich am überlegen einen der beiden zu kaufen.
    Aber hierzu eine ganz allgemeine Frage. Auf was bezieht sich die ABE der Endtöpfe? Sprich haben sie nur eine ABE in Verbindung mit dem original Krümmer?
    Oder kann man hier "wild" kombinieren, hauptsache die Teile haben eine ABE? Oder darf ich an dem Zard Krümmer ausschließlich nur einen Zard Endtopf montieren? Das würde aber bedeuten, das ich derzeit bei einer Kontrolle die rote Karte gezeigt bekommen würde :0plan !

    Hat jemand Erfahrung mit anderen Endtöpfen bei der Zard Krümmer Anlage?

    Gruß Thomas

    Sei der WIND nicht das FÄHNCHEN.

  • Hi Würzi. Schau mal in deine ABE. Meins Wissens beschreiben ABE'S für ESD's immer die Betriebserlaubnis am Serien-Abgassystem.
    Für ABE's mit Betriebserlaubnis für ein Komplettsystem ist auch nur diese Kombination erlaubt.
    Bei allem anderen ist eine Einzelabnahme erforderlich

  • Meines Wissens kannst du den Zard Krümmer in Kombination mit einem anderen ESD, z.B. Akra oder Schnitzer verwenden. Ob es harmoniert? Kannst mal Rainer fragen, der weiß sicherlich mehr.

  • Zunächst einmal stellt sich mir die Frage, warum man an einer so exzellenten Kombination, ZARD Krümmer plus Originaltopf, etwas verändern möchte. Ich fahre selbst ein ZARD-Titankrümmer mit Originalpott und für mich stimmen alle 3 Aspekte: Leistung, Sound, Optik (mit RIZOMA Endkappen). Du wirst Deine Gründe haben, warum Du einen anderen Topf möchtest, aber es lohnt sich bestimmt nochmal drüber nachzudenken. Falls der Grund ein rein optischer sein sollte, weil man dann mehr vom freistehenden Hinterrad sieht, so finde ich, dass ein solcher Effekt bei der NineT überschätzt wird. Trotz wirklich bildschöner Kineo-Felgen, kam ich persönlich nach einer ähnlichen Güterabwägung sehr rasch zu dem Schluß, den hervorragenden Originalpott nicht gegen eine Variante zu tauschen, die mehr Blick aufs Hinterrad erlaubt. Es gibt natürlich Einarmschwingen-Motorräder, da ist ein freier Blick aufs Hinterrad ein Muss. Wie gesagt, die NineT gehört meiner Meinung nach nicht dazu. Falls Du Dir relevant mehr Leistung von einer anderen Kombi erhoffst, so bezweifele ich sehr ernsthaft, dass sich diesbezügliche Erwartungen erfüllen würden. Sorry für diese Einleitung mit meiner zutiefst persönlichen Sichtweise, musste aber sein. Nun zu Deiner Frage:

    Gemäß ABE ist es so, dass die ZARD-Krümmeranlage mit ZARD- und Originaltopf abgenommen ist. Da ich gravierende Änderungen (Auspuff, Gabel, Rastenanlage, etc.) trotz ABE immer auch noch eintragen lasse, habe ich mal nachgeschaut, was der Prüfer in meinen Fahrzeugpapieren vermerkt hat. Dort steht:

    m. Titan-Austauschkrümmeranalage Herst. ZARD, gem. Gen. Nr.: e13...

    Trotz Eintragung wird also explizit auf die EU-Betriebsgenehmigung referenziert, was m. E. bedeutet: mit ZARD- oder Originaltopf. Allerdings steht davon kein Wort in der ABE. Dort ist nur vermerkt, an welchen BMW-Modellen der ZARD-Krümmer montiert werden darf, nicht mit welchem Topf. Insofern sehe ich hinreichend zulässigen Spielraum für die Montage Deiner Wunschkombi. Zumindest würde ich mir auf Basis dieser formalen Lage die Montage mit anderen (zugelassenen!) Töpfen locker trauen. Ich würde allerdings Krümmer wie auch Topf trotzdem eintragen lassen. Würde mich wundern, wenn das dann noch einer moniert. Normalerweise wird ja von Law and Order-Fürchtigen an der Stelle gerne das Horrorszenario bemüht, dass einem im Falle eines Unfalles ein gegnerischer Gutachter den Garaus macht. Dazu müsste juristisch aber zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass eine unzulässige Krümmer-Endtopf Kombination zu dem Unfall geführt hat. Das übersteigt meine Fantasie. Erst recht, wenn Krümmer und Topf eingetragen sind und über eine ABE verfügen. Meine Meinung zur Sachlage.

    Gruss, Fredo

  • So wie VALKERIE es schreibt seh ich das auch. Wenn alles abgenommen in den Papieren steht ist es hieb und Stich fest. Andernfalls kann der Polizist die Betriebserlaubnis anzweifeln und dich im schlimmsten Fall auffordern bei einer Prüfstelle vorzuführen

  • Hallo Fredo,

    vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort.
    Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Der Grund für mich ist die Überlegung meine nineT zukünftig mit KINEO´s zu schmücken.
    Sound ist bei der Kombination Zard mit original Endtopf absolut top, da gibt es nichts zu meckern.
    Mir würde es halt besser gefallen, wenn man mehr vom Hinterrad sehen würde, deswegen hatte ich auch schon überlegt die hohe Variante des einflutigen Akrapovic zu montieren. Dies ist aber nicht möglich, da ich die Soziusfussrasten erhalten muss :brauen.
    Wenn ich aber beim TÜV bin, werde ich die Krümmer auf jeden Fall eintragen lassen - sicher ist sicher.

    Viele Grüße
    Thomas

    Sei der WIND nicht das FÄHNCHEN.