Lenkungsdämpfer ab

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  • ...find das immer wieder amüsant...:ablachen

    15.000 € furs Motorrad ausgeben, Rizoma Zubehör und sonstigen Klimbim für tausende von Euro verbauen, “aber” einen verstellbaren Lenkungsdämpfer. sich zu kaufen...ist schon ne Discussion.

    Mir kommen da immer wieder die Tränen :klatschen

    is bigger immer better?? - wohl kaum!

    1. hab ich aus diesem Grund keine 15 Mille neu, sondern für 10 gebraucht gekauft

    2. hab ich kein Rizoma bling bling an meinem Mopped, (wohl aber etliche Tausende in eine bessere Funktion gesteckt!)

    3. selbst wenn der Lenkungsdämpfer nur 'nen 10er oder 1000 kosten würde, er wäre nicht schlichter und leichter und unauffälliger oder unkaputtbarer als keiner und auch der goldene Dämpfer mit der allerbesten Funktion hat ganz offen wohl kaum weniger Dämpfung als kein Dämpfer.

    Warum soll ich jetzt einen dran schrauben?!

  • Diese Kernaussage unterschreibe ich zwar, dennoch würde ich mich dagegen sträuben für 2-300 Tacken, einen einstellbaren Dämpfer dranzuschrauben, den ich dann so weit runter drehe, dass der eh so gut wie keine Funktion mehr hat.

    Dann lieber für das Geld ein durchfallbraunes Antikledertäschen mehr ans Mopped (Spaß, nie im Leben :freak)

    Ich hab meinen abgeschraubt und mach mir deswegen keinen Kopp (ich kleiner Rebell :brauen).

    Sollte mal Rennleitung oder TÜV dies auffallen, schraub ich den zum vorführen dann eben mal wieder an.

    Für mich sehe ich das so, dass es wesentlich wahrscheinlicher ist, mich eigenverschuldet zu Maulen, als dass mal ein fehlender Lenkungsdämpfer daran Schuld sein könnte...

    Nur rein informativ und eventuell Entscheidungshilfe für Unentschlossene, ob lieber abbauen oder Zubehördämpfer anbringen,

    hier die Stellungnahme eines Fachanwaltes:

    (Veränderungen am Fahrzeug, die ein Erlöschen der ABE mit sich bringen betrachtet der Versicherer als "Gefahrerhöhung")

    "Tritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer in der Kasko-Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 VVG vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer (§ 26 Abs. 1 VVG ). Der Versicherer ist aber zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war (§ 26 Abs. 3 Nr. 1 VVG ).


    In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer zwar gegenüber dem Geschädigten leistungspflichtig, er kann bei dem Versicherungsnehmer jedoch bis zu der Summe von EUR 5.000,- Regress nehmen.
    3.
    Nach den vorgenannten Grundsätzen ist die Versicherung in den von Ihnen unter a) und b) dargestellten Alternativen in der Haftpflicht- und Kasko-Versicherung zur Leistung verpflichtet, allerdings haben Sie die Beweislast, dass die Verlängerung nicht ursächlich für die Unfallverursachung oder den Schadenumfang war.

    In der von Ihnen unter c) dargestellten Alternative ist die Versicherung in der Kasko-Versicherung leistungsfrei. In der Haftpflichtversicherung ist sie gegenüber dem Geschädigten zur Leistung verpflichtet, kann jedoch Ihnen gegenüber bis zu einem Betrag von EUR 5.000,- Regress nehmen.
    4.

    Wird ein Fahrzeug in Betrieb genommen, oder seine Inbetriebnahme zugelassen, nachdem die Betriebserlaubnis erloschen ist, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 69a Abs. 2 Nr. 1a StVO in Verbindung mit § 19 Abs. 5 StVZO.

    Verstößt der Halter gegen diese Vorschrift, ist nach Nr. 189a.2 Bußgeld KatV im Regelfall ein Bußgeld in Höhe von EUR 135,- zu verhängen, bei Fahrern ein Bußgeld in Höhe von EUR 90,- (Nr. 214 Bußgeld KatV)."

    https://www.frag-einen-anwalt.de/Konsequenz-dur…W--f307978.html

    Höre dir jeden Ratschlag aufmerksam an, aber befolge keinen - auch diesen nicht! :altersack

  • Ja da steht es doch eindeutig.

    Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Veränderung und der Unfallursache muss plausibel sein. Und in dem Fall des L.D. wird das nicht sein, denn mit der R9T kann man unendlich Wheely fahren auch bergauf beim harten Beschleunigen aus einer Kurve heraus . Auch auf der Rennstrecke zuckt der

    Lenker der R9T nicht einen Millimeter

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Ja da steht es doch eindeutig.

    Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Veränderung und der Unfallursache muss plausibel sein....

    es steht aber auch da, dass du in der Beweislast bist, das ist grundsätzlich erstmal käcke weil immer schwierig und aufwendig.

    Andererseits ist davon erstmal nur die Kaskoversicherung betroffen... ( hab ich eh nicht) bei der Haftpflichtversicherung kann bis zu 5000€ in Regress genommen werden, also nichts von wegen ' ohne Versicherungsschutz' und ausserdem ' hättehätte Fahradkette!

    Die Inbetriebnahme ist eine Ordnungswidrigkeit..., also alles nicht so wild.

    Danke für diesen konkreten und konstruktiven Beitrag, der endlich mal Fakten auf den Tisch bringt!! :daumen-hoch

    Einmal editiert, zuletzt von MaT5ol (24. November 2020 um 11:44)

  • tja genau gelesen steht da, dass der Versicherungsnehmer nachweisen muss, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat (diesen Nachweis muss man sowie in jeder Lebenslage und in jedem Prozess führen(frei von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit)) , es reicht also schon ein kleines Privatgutachten welches bloß leichte Fahrlässigkeit attestiert.

    .. und vor allem steht oben NICHT, dass der Versicherungsnehmer irgendeinen kausalen Zusammenhang oder Nichtzusammenhang der Modifikation mit der Unfallursache erbringen muss. das ist an sich das Wesen unserer Zivilprozessordnung, dass der Geschädigte den Nachweis führen muss.

    Blöd wird die Sache wenn es dich aus der Kurve wirft, du dabei z.B. als Unfallfolge arbeitsunfähig wirst, und eine Invalidenrente möchtest.

    Dann bist du selbst der Geschädigte, klagst. evtl. gegen die AUVA (Ö) … usw.

    aber .. no Risk no fun. und die Risikobeurteilung muss jeder selbst abwägen. Statistisch gesehen passieren wohl viel mehr Unfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit als aufgrund fehlendem Lenkungsdämpfer.

  • Auf einer schlechteren Landstraße (oder wenn man ein vereinzeltes Schlagloch erwischt) kann es einem auch auf der nineT schon mal das Lenkrad ordentlich verreißen. Ich weiß nicht, ob das seinerzeit ohne LD gut ausgegangen wäre. Ist nicht der Alltag und es war in gut drei Jahrzehnten das zweite mal, dass ein LD gebraucht wurde (einmal in Norwegen mit der alten RS, Schlagloch). Die nineT liegt auch keinesfalls so stabil um die Lenkung, wie hier immer wieder zu lesen ist. Jedenfalls nicht im direkten Vergleich z.B. einer Triumph Street Triple. Rennstreckenerfahrung ist ja schön und gut, aber das richtige Motorradleben spielt sich auch unter anderen Bedingungen ab. In Europa könnte ein Unfall sicher leicht auf Unvermögen des Fahrers oder Pech geschoben werden, aber BMW als "Global Player", wie hier mal jemand richtig feststellte, muss sich auch Produkthaftungsbedingungen anderer Märkte stellen und da haben die so oft verteufelten Controller wohl erkannt, dass ein LD in der Serie den Hersteller billiger kommt als wenige Unfälle mit Personenschaden in den USA.

  • Die Aufgabe eines LD ist nicht ein Lenkerschlagen verursacht durch ein Schlagloch zu verhindern. Demnach müssten ja an allen Motorrädern insbesondere bei Enduros die öfter auf schlechten Strecken unterwegs sind , einer dran sein

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Mag sein, dass der Lenkungsdämpfer zu einem Mittel zur billigen Kaschierung von Fahrwerksschwächen verkommen ist oder eine extreme Geometrie fahrbarer machen soll, aber das ist nur eine Seite der Medaille. Eine ganz vornehme Aufgabe des LD ist es sehr wohl, das Einleiten von Impulsen in die Lenkung zu verhindern. Das wusste man bei BMW schon vor 40 Jahren als der Einsatzbereich des dreistufigen LD der RS in der Bedienungsanleitung wie folgt beschrieben war:

    Stellung 0: Ausgeschaltet - bei Stadtfahrt und guten Straßenverhältnissen

    Stellung 1: bei schlechten Straßenverhältnissen

    Stellung 2: bei extrem schlechten Straßenverhältnissen

    Mir hat er jedenfalls geholfen.

  • Ja das weiß ich schon. Möge bitte jeder seine eigenen Erfahrungen machen. Da ich schon 63 bin, sind mir die alten Reibungsdämpfer von BMW noch bekannt. Ich habe sie aber immer grundsätzlich in der geringsten Stufe gefahren. Über Jahrzehnte gab es dann bei den allermeisten Motorrädern überhaupt keine LD‘s mehr. Erst als vor 15 Jahren, als die Superbikes so 150 PS bekamen und in Verbindung mit den kurzen Radständen beim Beschleunigen die Front so leicht wurde und bei manchen Modellen der Lenker zum Schlagen neigte, wurdeN sie dann verbaut. Aufgrund der Leistung, des Gewichts und der Geometrie sehe ich da bei der R9T keinen Sinn.

    Oh Mist, ich schade ja meinem Umsatz, da doch ich Lenkungsdämpfer von Öhlins und LSL verkaufe. Aber auch da ist unsere Empfehlung: Niedrigste Stufe. Ist dann so, als wäre keiner dran. Aber dann eben legal. Und mal ehrlich, wer merkt denn schon ob da einer dran gehört, bei einer eventuellen Kontrolle

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

    Einmal editiert, zuletzt von Rainer (23. November 2020 um 17:43)

  • Der Rainer hat mal wie (immer) meistens recht: Bau einen verstellbaren Lenkungsdämpfer an und stell ihn erst mal auf schwächste Stufe. Dann wirst Du merken dass das dann auch so bleiben kann.

    Ich hab ins Portemonnaie gegriffen und mir einen von Öhlins zugelegt. Hab ihn erst in der Werkseinstellung gefahren und dann auf schwache Stufe zurück geklickt. Damit war alles gut und bleibt jetzt so.

    Nachteil: Das ist keine Lösung für die Sorte Billigheimer, die am Originalteil das Öl ablassen wollen. Und weil der ordnungsgemäße Einbau vom Sachverständigen abgenommen werden muß hat man noch eweng Lauferei.

  • ...ich hab damals für mich entschieden: Is mir alles den Stress, das gegebenenfalls der Rennleitung, Versicherung oder schlimmstenfalls mal der BG erklären zu müssen nicht wert und hab mir seinerzeit bei Rainer den günstigsten LSL geordert. Steht seit Einbau unverändert auf kleinster Stufe und funktioniert bestens, sieht brauchbar aus und hat mich glaube ich knapp über 2 grüne Zettel gekostet damals... :0plan

    Höre dir jeden Ratschlag aufmerksam an, aber befolge keinen - auch diesen nicht! :altersack

  • was ist daran verkehrt. Showa ist seit vielen Jahren mit Kawasaki Superbike Weltmeister. Die können hervorragende Produkte bauen, siehe LSL Lenkungsdämpfer

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Das war auch der Kern meiner Aussage: SHOWA ist top.

    Nur wird von LSL damit hinter dem Berg gehalten und so getan, las ob es eine eigene Entwicklung sei.