Mit Anhänger durch die Schweiz

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  • Dann schreibt der ADAC Blödsinn, oder ich habe was falsch verstanden. Mal abgesehen davon, fahren wir mit einem gebremsten Anhänger.

    Zitat von weiter oben:

    Bei Anhängern ohne eigene Bremse kommt hier eine sogenannte Hilfskupplung (Kabel oder Kette) in Betracht.
    Diese Regelung gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG.

    Reden ist silber, Schweigen ist gold, nineTs sind schwarz. :winken:brauen

  • Warum Blödsinn? Für Deutschland wird ergänzend auf die Befestigung des Auslöseseils für gebremste Anhänger hingewiesen. Die Ausführungen zur zusätzlichen Sicherung eines ungebremsten Anhängers mittels Stahlseil oder Kette beziehen sich auf die Regelungen in den Niederlanden und der Schweiz. Es steht eigentlich ausreichend deutlich in der Überschrift, dass dies das eigentliche Thema der Infomation ist.