Das Risiko der Auspuffbastelei muss jeder selbst enschätzen und tragen, aber andere mit einem fotten Spruch in die Falle locken ist nicht die feine Art.
Mit der Mängelkarte ist es nicht getan. Es gab vor vielen Jahren zwar ein kurze Unsicherheit im Zusammenhang mit der Verknüfung von nationalem und EU-Recht, aber das ist seit 2013 wieder vorbei. Es ist nun mal eine Manipulation der Abgasanlage, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. In der Regel wird Vorsatz unterstellt, was ja im Falle des Wegdremelns der Eater nicht weit hergeholt ist, und damit werden die Sätze im Bußgeldkatalog verdoppelt. In einigen Bundesländern gibt es auch immer wieder Maßnahmen wie die Untersagung der Weiterfahrt oder gar Beschlagnahme des Fahrzeugs zur technischen Begutachtung durch einen Sachverständigen (vor einiger Zeit wurde der akustische Auftritt eines ehemaligen Fußballtorwarts in Hamburg mit seinem Sportwagen so beendet). Sollte so eine Aktion im Nachhinein auf dem Rechtsweg als unverhältsmäßig eingestuft werden, nützt das dem zum Fußgänger degradierten Motoradfahrer in der Situation am Straßenrand auch wenig. Hier ist die Historie der Sache gut beschrieben. Nicht beim Lesen des ersten Teils frohlocken, der zweite ist entscheidend.