Die Frage nach dem Heck

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  • Ich finde nur den §53 StVZO, in dem unter Anzahl an Bremslichtern eine steht, nach EG Richtlinie auch zwei.
    Von drei Bremslichtern finde ich dort nichts.

    das Paar (die linke und rechte Club S Bremslichtleuchte) zählt als ein Bremslicht.
    Gleiche Zählweise gilt auch für LKW, bei denen oft mehrere Rück Leuchten nebeneinander angeordnet sind.

  • Ich finde nur den §53 StVZO, in dem unter Anzahl an Bremslichtern eine steht, nach EG Richtlinie auch zwei.
    Von drei Bremslichtern finde ich dort nichts.

    Außerdem will ich doch keine drei, sondern nur eines. Also so geschaltet, dass Rücklicht auf den Club S anliegt, Blinker sowieso und Bremslicht dann nur auf dem Stripe.

    greetz Marco :rocker

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  • Außerdem will ich doch keine drei, sondern nur eines. Also so geschaltet, dass Rücklicht auf den Club S anliegt, Blinker sowieso und Bremslicht dann nur auf dem Stripe.

    Marco, das ist dann ja überhaupt kein Problem

    Meine Lösung mit nicht 3, sondern 1 + 1 Pärchen = 2 Bremslichtern, ist dann ja auch regelkonform.
    Die Argumentation merke ich mir.

    Grüße
    Keep the rubber side down

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    Eine gute Beschleunigung erkennt man daran, dass die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen :brauen

  • Marco, das ist dann ja überhaupt kein Problem.
    Meine Lösung mit nicht 3, sondern 1 + 1 Pärchen = 2 Bremslichtern, ist dann ja auch regelkonform.
    Die Argumentation merke ich mir.

    Ich denke fast, dass ich das dann so mache :daumen-hoch

    greetz Marco :rocker

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  • nehmt das Foto aus Beitrag 78 und fahrt zum TÜV - möglichst zu einem, der auch Eintragungen vornehmen kann.

    (beispielweise TÜV Herten, Dipl. Ing. Christoph Boermann) der hat meine Lösung abgesegnet

  • Ich finde nur den §53 StVZO, in dem unter Anzahl an Bremslichtern eine steht, nach EG Richtlinie auch zwei.
    Von drei Bremslichtern finde ich dort nichts.


    Du hast da schon recht Werner.

    In § 53 Abs. 2 steht "An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig."

    In der 92/93 EWG steht dann weiteres drin.
    Auch was "eine Bremsleuchte" ist. Der Begriff ist somit rechtlich definiert (siehe 5.10.)!
    (Wäre ja auch ein Wunder wenn dies in der EU mal nicht geregelt wäre!)


    5.10. "Bremsleuchte"
    eine Leuchte, die dazu dient, anderen Verkehrsteilnehmern hinter dem Fahrzeug anzuzeigen, daß der Fahrzeugführer die Betriebsbremse betätigt"

    6.4. Bremsleuchten
    6.4.1. Anzahl: eine oder zwei.

    6.4.3. Anordnung
    6.4.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muß in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen, wenn nur eine Bremsleuchtevorhanden ist.
    Sind zwei Bremsleuchten vorhanden, so müssen deren Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.


    Ich kann daraus nirgends ableiten das "ein Paar Bremsleuchten" als "eine Leuchte" gesehen werden kann.
    Somit auch nirgends, das man drei Leuchten haben darf.

    Vielleicht findet jemand dazu was anderes??
    Bitte; hier was zu lesen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…elex:31993L0092

    Grüße
    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Leichtgewicht (19. März 2016 um 15:34)

  • @ Theo:

    Sehe ich das richtig: Du hast die OEM Blinker an die Rizoma Heckunterverkleidung geschraubt?

    Dazu müssen ja jeweils 3 Löcher ganz exakt gebohrt werden. Hast Du dazu einen Tipp?

    Ich würde gerne die Fredo Lösung mit den OEM Blinker kombinieren und hoffe, dass dann noch die BMW Hecktasche passt (auf Scrambler mit hoher Sitzbank).