Schutzblech hinten nach EG Richtlinie nicht notwendig??

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  • Hallo Zusammen,

    Ich war heute auf der Motorradmesse in Dortmund. Am Wunderlich Stand hatte ich ein interessantes Gespräch mit einem Techniker von Wunderlich.

    Dieser sagt mir es sei völlig legal den gesamten Soziussitz samt Kennzeichenhalter zu demontieren und eine Blinkerrücklicht Kombination ( z.b. Rizoma club s) direkt unter den Fahrersitz zu schrauben.

    Das Kennzeichen könnte dann mit dem seitlichen Kennzeichenhalter befestigen und man braucht kein weiteres Schutzblech für das Hinterrad!

    Dann wäre das gesamte Hinterrad frei und die Nine t säh so aus wie in der " Lo Rider" Studie.

    Anschließend habe ich mal mit dem TÜV telefoniert und die haben dies bestätigt.

    Die EG-Vorschrift besagt lediglich das eine "hinreichende" Radabdeckung vorhanden sein sollte, dies sei aber nicht näher definiert und somit frei definierbar.

    Hätte ich nicht gedacht das sowas zulässig ist.....

    Gruß

    Sebastian

  • Ja das ist so Sebastian.
    Gruß
    Rainer

    Hallo Rainer,

    dann werde ich mir mal den seitlichen Kenzeichenhalter bestellen und die Rizoma Club S.

    Muss nurnoch schauen wie das aussieht wenn der Soziussitz runter ist und der Fahrersitz von hinten aussieht.

    Gruß

    Sebastian

  • Nicht ganz. Höchstmaß Abstand Beleuchtung zu Fahrzeughinterkante...

    Hallo,

    Ja die Vorschrift gibt es, ist aber bei Montage der Blinker in Höhe des Fahrersitzes unkritisch.

    Gruß

    Sebastian

  • Hallo Dacruso,

    Danke für das Bild, da müsste ich ein Abschlussblech o.Ä. Basteln.....

    Deine Bedenken hinsichtlich der Beleuchtung und Positionierung kann ich nicht ganz nachvollziehen.

    Wunderlich bietet sogar einen Kit an zur Montage direkt am Fahrersitz( allerdings mit separatem Rücklicht).

    Laut wunderlich ist das völlig legal.

    In der EG-Vorschrift steht auch nur ein Mindestmaß im Bezug auf die Abstände der Beleuchtungseinheiten zur Fahrzeuglängsachse.

    Was anderes nicht.

    Gruß

    Sebastian

  • ICH habe grundsätzlich keine Bedenken :freak
    Mir würde der Umbau in Verbindung mit einem schönen Fender sehr gut gefallen...

    Aber, der TÜV-Mann hat mir bei Begutachtung meiner R100sxrambler die Blinker beanstandet. Ich kannte diese Regelung auch nicht...
    https://www.jurion.de/Gesetze/EU/31993L0092/Anhang_2_
    Siehe 6.3.3.3.

  • Hallo Dacruso,

    Danke für den Link. Dort stehen 300mm als maximaler Abstand von Blinkern zum Fahrzeugende.

    Gestern sagte mir der Tüv, das es in Sachen Schutzblech zwei verschiedene gültige Normen gibt.

    Einmal für ältere Fahrzeuge und einmal für aktuelle, welche nach EG Norm gebaut sind. Letzteres trifft auf unsere nine t zu.

    Bei den älteren gibt es eine Schutzblechpflicht, bei den neueren nach EG nicht.

    Ich werde mal nachfragen ob es solch einen Unterschied auch bei den Blinkern gibt.

    Wunderlich bietet solch einen Umbau StVO konform an, da muss es also eine Möglichkeit geben... :denk

    Mal sehen.

    Aber eins ist klar....... Wenn ich das so an der ninet umbaue, wird die Polizei bei jeder Gelegenheit genau hinschauen und mich anhalten.

    Gruß

    Sebastian

  • dann werde ich mir mal den seitlichen Kenzeichenhalter bestellen

    . . . das ist mit Risiko verbunden.
    Eingetragen wird der nur, wenn bauartbedingt keine andere Möglichkeit besteht - Empfehlung: vor dem Kauf das OK vom TÜV holen.
    Wesentliches Kriterium ist die Sichtbarkeit von 30° zu beiden Seiten - das gilt auch für die Blinker

  • . . . das ist mit Risiko verbunden.
    Eingetragen wird der nur, wenn bauartbedingt keine andere Möglichkeit besteht - Empfehlung: vor dem Kauf das OK vom TÜV holen.
    Wesentliches Kriterium ist die Sichtbarkeit von 30° zu beiden Seiten - das gilt auch für die Blinker

    Hallo,


    Danke für den Hinweis. Der seitliche Kennzeichenhalter hat mittlerweile eine ABE für unsere NineT.

    Die ganze andere Geschichte mit den Blinkern und Rücklicht am Fahrersitz soll auch ohne jegliche Eintragung legal sein.

    Aber ich sichere mich heute nochmal beim TÜV ab, das ganze ist ja am Ende relativ Grenzwertig.

    Gruß

    Sebastian

  • Grenzwertig und unüberschaubar...
    Das Problem ist, wie Du schon geschrieben hast, dass der Umbau sehr auffällig ist...

    Auf der anderen Seite gibt es sehr viele Lücken. Der wirklich sehr freundliche TÜV-Prüfer hat mir mitgeteilt, dass die Blinkerabstände meiner 20 Jahre alten R100Sxrambler nicht zwingend StVZO entsprechen müssen. Ich könne durchaus die kleinen Abstände der neuen Regularien nutzen. Aber dann vorne und hinten nach EU, denn mischen darf man nicht...

    Der lo Umbau wäre ja auch anders umsetzbar.
    Blinker an den mittigen (tief montierten) Kennzeichenhalter von Rizoma.
    Dazu ein Spritzschutz :freak a la GG-cruso
    http://pics.ricardostatic.ch/ImgUsers/5/502…93149_3_Big.jpg
    Der Halter sollte optisch dem vorderen angepasst sein...

  • ....an die side Arm Geschichte von rizoma z.b. Mit mittigem Kennzeichen über dem Hinterrad habe ich auch schon gedacht.....

    Ich fahr gleich zum Tüv und spreche das mal ab.

    Wenn das für die okay ist, werde ich den kit " one man Show" von wunderlich bestellen.

    Da ist das originale Rücklicht am Fahrersitz mit entsprechendem Halter und Blinkern.

    Das ganze mit seitlichem Kennzeichenhalter.

    Gruß

    Sebastian

  • Hallo Sebastian, schau dir mal meinen Umbau an. Habe trotzdem noch das Schutzblech von Puig drangebaut, die neue Vorschrift bezüglich des Schutzbleches ist natürlich prima, sonst hätte das Schutzblech länger sein bis 15cm über höhe der Nabe.

    https://www.dropbox.com/sh/n43bya641ur…Ikb71wkXKa?dl=0

    Ein seitliches Kennzeichen hatte ich vorher auch schon mal, da braucht man keine ABE, man muss nur die Vorschriften einhalten (bei mir sieht man den ersten Buchstaben nicht aus Sicht von hinten 30%, da der Halter sehr nah an der Nabe ist, aber so tragisch sollte das nicht sein und die meisten Polizisten wissen das auch nicht.

    Viele Grüße, Alexander

    Loud pipes save lives but keep in mind to drive respectfully through villages :daumen-hoch

  • Hallo Alexander,


    ist das der One man Show kit von Wunderlich?

    So wollte ich es auch machen, nur ohne das Schutzblech.

    Das ist nach EG Norm definitiv legal ( bezogen aufs Schutzblech). Die Nummer mit den mindestens 15cm Radabdeckung gilt nur für ältere Moppeds.

    Hast du verstärkten Kontakt zur Polizei mit dem Umbau? :lehrer

    Gruß

    Sebastian

  • Hallo Sebastian,

    das Kit ist von RG-Racing (tail tidy) (wollte eigentlich einen Link teilen, finde aber nur noch das Kit für US Rücklichter) http://www.twistedthrottle.com/r-g-tail-tidy-…6-z750-up-to-21, das von Wunderlich (ohne dass ich es gesehen habe) würde ich aber bevorzugen, da der Anbau des RC-Racing nicht einfach war (laut. BMW). Der Kennzeichenhalter von RG-Racing ist aber super aber nicht 100%tig legal, da zu nah an der Nabe (da gefallen mir die anderen Halter aber nicht.

    Selbst mit dem Schutzblech habe ich nach kurzer Fahrt Splitt auf dem Sitz gehabt, ganz ohne ist sicherlich eine richtige "Schweinerei" :geschockt

    Hatte früher auch schon einen solchen Umbau gemacht und nie Probleme gehabt, solange man den Polizisten mit ABE´s zuschmeisst und entsprechend versiert auftritt :)

    Loud pipes save lives but keep in mind to drive respectfully through villages :daumen-hoch

  • Mag sein, trotzdem hast du hier in München wie du weisst, gefühlt alle 10 Minuten ne Kelle im Gesicht.

    VG

    Michael

  • Grenzwertig und unüberschaubar...
    Das Problem ist, wie Du schon geschrieben hast, dass der Umbau sehr auffällig ist...

    Auf der anderen Seite gibt es sehr viele Lücken. Der wirklich sehr freundliche TÜV-Prüfer hat mir mitgeteilt, dass die Blinkerabstände meiner 20 Jahre alten R100Sxrambler nicht zwingend StVZO entsprechen müssen. Ich könne durchaus die kleinen Abstände der neuen Regularien nutzen. Aber dann vorne und hinten nach EU, denn mischen darf man nicht...

    Der lo Umbau wäre ja auch anders umsetzbar.
    Blinker an den mittigen (tief montierten) Kennzeichenhalter von Rizoma.
    Dazu ein Spritzschutz :freak a la GG-cruso
    http://pics.ricardostatic.ch/ImgUsers/5/502…93149_3_Big.jpg
    Der Halter sollte optisch dem vorderen angepasst sein...

    Hallo Zusammen,


    Ich war gestern beim TÜV um zu erfahren was denn jetzt machbar ist.

    Der Umbau auf einsitzig und die Montage von Rücklicht und Blinkern am Fahersitz sind legal.

    Schutzblech ist nicht nötig und der Kenzeichenhalter kann seitlich sein.

    Wenn der Kennzeichenhalter eine ABE hat muss nichts eingetragen werden. :brauen

    Die Blinker und das Rücklicht dürfen direkt hinter dem Fahrersitz angebracht werden.

    Gruß

    Sebastian