Klappensteuerung

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  • da ich besser verstehen wollte, wie der Klappenauspuff meiner nineT funktioniert, damit ich den Sound der Maschine gezielt steuern kann (so wenig Lärm wie möglich in bewohntem Gebiet ... so schönen Sound wie möglich in unbewohntem Gebiet) bin ich bei meiner Google-Suche auf folgenden Link gestossen Einführung in die Psychologie des Lärmens / Teil 1

    Den Artikel und die Kommentare dazu durchzulesen, hat sichtlich Spass gemacht ... nehmt euch einfach mal die Zeit!

  • Wenn ein Nippel des Bowdenzugs versehentlich aus der Aufnahme gerutscht sein sollte, dann kann dieses Missgeschick ja vor Ort behoben werden, so dass nichts gegen eine Weiterfahrt spricht. Wegen einer durchgebrannten Glühbirne wird das Fahrzeug ja auch nicht gleich stillgelegt.

    Wenn allerdings ein Zwischenstecker mit Zusatzelektrik verbaut ist, dann sieht das Ganze nach Vorsatz aus und die Rennleitung könnte verärgert reagieren.

    Könnte, könnte...

    Ich würde am besten immer mit Pampers fahren, falls Ihr Euch ( bist nicht speziell Du gemeint Heinz ) bei einer Kontrolle vor Angst ins Höschen macht ! :geht-klar

    Ich fahre die nineT nicht nur ohne Klappe ( und mit Stecker damit keine Fehlermeldung kommt ), beispielsweise die Harley nur mit einem US Deko Kennzeichen, sondern aus optischen und aerodynamischen Gründen :brauen auch den ein oder anderen Sportwagen seit Jahren vorne ohne Kennzeichen.


    Vor nicht allzu langer Zeit wurde ich in der Nähe vom Bodensee ( Baden Württemberg ) mitten im Wald von der Rennleitung ( mit der Laserpistole in der Hand ) raus gewunken und dann lief das wie folgt ab :


    Wachtmeister : Guten Tag, Sie waren nicht zu schnell unterwegs aber wir halten Sie an weil wir schon von weitem gesehen haben dass Ihr Fahrzeug vorne keine Kennzeichen dran hat.

    Ich : Nicht Ihr ernst, Moment ich steige mal aus und schau mir das selbst an, ich kann das fast nicht glauben.

    Wachtmeister : Kommen Sie mit und schauen Sie sich das gerne selbst an.

    Ich : Stimmt, das ist ja ein Ding, das kann doch nicht wahr sein.

    Wachtmeister : Zeigen Sie mir doch mal die Papiere, meine Kollege ist schon um das Fahrzeug gelaufen und hat gesehen dass hinten ja ein Kennzeichen dran ist.

    Ich : Wissen Sie was ( Herr Wachtmeister ), ich war heute morgen mit den Wagen in der Waschanlage und da bei solchen Sportwagen die Kennzeichen um die Karosserie nicht zu beschädigen vorn meistens geklebt und nicht geschraubt werden ist es möglich dass sich

    das Kennzeichen da irgendwie gelöst hat und abgegangen ist. Ich werde dort nachher gleich mal vorbeifahren und nachschauen ob da das das Kennzeichen liegt.

    Wachtmeister : Ja machen Sie das. Hier haben Sie meine Visitenkarte. Da habe ich Ihnen die Uhrzeit darauf geschrieben wann wir Sie kontrollier haben. Die zeigen Sie einfach vor falls Sie nochmal von der Polizei angehalten werden. Es wäre ja ärgerlich wenn man Sie nochmal kontrollieren würde.

    Ich : Stimmt, das wäre wirklich ärgerlich und das muss nicht sein, vielen Dank. Ihnen noch einen schönen Tag !

    ( Ich schwöre, dass sich das genau so zugetragen hat. )


    Andererseits halte ich mich aber auch an die Geschwindigkeitsbegrenzungen, fahre in der Stadt oder in bewohntem Gebiet so geräuscharm wie möglich, werde daher auch so gut wie nie kontrolliert und habe seit über 10 Jahren 0 Punkte in Flensburg.

    Bei keinem meiner Fahrzeuge wurde der Kat entfernt ( das ist ein Steuervergehen und wird hart geahndet ), kein Fahrzeug getunt und alle Fahrzeuge befinden sich technisch im Neuzustand.

    Wenn man dann hergeht und minimale Optimierungen vornimmt wie in meinem Falle bei der nineT den Lenkungsdämpfer ( fahre ausschließlich Landstraße ), die Auspuffklappe ausbaut, die Reflektoren seitlich entfernt ( fahre nur am Tag und bei schönem Wetter ) oder ohne Kennzeichen fährt ( das Fahrzeug ist natürlich zugelassen und versichert ) ist zum einen die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden sehr gering und die Wahrscheinlichkeit, dass das bei einer Kontrolle überhaupt jemandem von der Rennleitung auffällt, noch geringer.

    Und sollte dieser Fall dann doch eintreten dann muss man sich halt ein bisschen clever anstellen und freundlich mit den Damen oder Herren von der Rennleitung kommunizieren. Schließlich sind das ja keine Unmenschen und meistens viel freundlicher und verständlicher wie man denkt.

    Entweder gibt es dann ein Weiterwinken, eine Verwarnung oder man wird um einen kleine Spende für die Staatskasse gebeten und das war es dann auch schon gewesen.

    Die Horrorszenarien die hier als an die Wand gemalt werden sind völlig überzogen aber dafür typisch Deutsch.

    Solche Horrorszenarien sollte und darf sich gerne der ein oder andere hier ausmalen wenn er mal wieder mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf dem Moped unterwegs ist, aber doch nicht weil die Auspuffklappe zwischen 30 und 50 km / h wie vorgeschrieben nicht schließt. :weia

    Davon ist mit Sicherheit noch kein Mensch ernsthaft zu Schaden gekommen.

    Von daher, Gehirn und Licht einschalten bevor man aufs Moped steigt und nach Möglichkeit die Kirche im Dorf lassen... :bier

    3 Mal editiert, zuletzt von Pure2018 (3. Januar 2019 um 11:41)

  • Schade das wir hier nicht beim Thema bleiben!

    Sicherlich ist für den einen das Ding zu laut und für den anderen noch zu leise.

    Die Frage ist ob man die Klappensteuerung so Umbauen kann das es möglich ist die Klappe manuell zu betätigen ohne das es groß auffällt.:winken

    History: Honda MB8, Kawasaki GPZ 550, Suzuki GSXR 1100, Suzuki Bandit 600 N, Kawasaki Zephyr 750, BMW R nine T :rocker

  • Das wurde in diesem Thread ja bereits geklärt.Danach ging es nur noch darum, ob der Unterbrecherschalter bei Bedarf spurlos demontiert werden kann. Dazu wäre ein passender Zwischenstecker erforderlich, aber dafür gibt es keine Bezugsquelle.

  • bei einer Kontrolle vor Angst ins Höschen macht

    Da kann mir nicht passieren, denn die Auspuffanlage meiner Nine-T ist nicht manipuliert ;)

    Die Original-Version ist mir schon zu laut, warum sollte ich da die Auspuffklappe ausbauen? Wer das Bedürfnis dazu hat, sollte dann auch die Konsequenzen akzeptieren und nicht rumjammern. Die Befugnisse der Polizisen bei einer Verkehrskontrolle kann man auf der Homepage eines Rechtsanwalts nachlesen: "Die Polizei ist mißtrauisch: Sie möchte möglichst vermeiden, daß der Fahrer den Originalzustand wiederherstellt, bevor der Sachverständige sich das Mopped angeschaut hat. Es wird also aus Gründen der Beweissicherung beschlagnahmt."

    "Wie sollte sich nun der Moppedfahrer bei der Beschlagnahme verhalten? Um es gleich ganz deutlich zu sagen: Widerstand ist zwecklos! Einzig Kooperation mit den Polizisten hilft, um möglichst schnell das geliebte Stück aus dem Fängen der Ordnungshüter wieder zu befreien. Gibt man den Zündschlüssel nicht heraus, wird eben ein Techniker beauftragt, der zwei Wochen später den Motor für die Leistungsmessung ans Laufen bringt. Widerspricht man der Beschlagnahme, wird das Mopped trotzdem mitgenommen und vier Wochen später segnet ein Richter die Beschlagnahme dann ab."

    Natürlich kann demütiges Verhalten zum Erfolg führen. "Ich muss ihre Harley sicherstellen lassen um sie von einem Sachverständigen begutachten zu lassen!" "Ich weiss nicht wie,aber mit viel Reue und Kratzen konnte ich ihn nach ca. 20 Minuten davon abbringen". Aber Vorsicht: nicht auf der eigenen Schleimspur ausrutschen!

  • Da kann mir nicht passieren, denn die Auspuffanlage meiner Nine-T ist nicht manipuliert ;)

    Die Original-Version ist mir schon zu laut, warum sollte ich da die Auspuffklappe ausbauen? Wer das Bedürfnis dazu hat, sollte dann auch die Konsequenzen akzeptieren und nicht rumjammern. Die Befugnisse der Polizisen bei einer Verkehrskontrolle kann man auf der Homepage eines Rechtsanwalts nachlesen: "Die Polizei ist mißtrauisch: Sie möchte möglichst vermeiden, daß der Fahrer den Originalzustand wiederherstellt, bevor der Sachverständige sich das Mopped angeschaut hat. Es wird also aus Gründen der Beweissicherung beschlagnahmt."

    "Wie sollte sich nun der Moppedfahrer bei der Beschlagnahme verhalten? Um es gleich ganz deutlich zu sagen: Widerstand ist zwecklos! Einzig Kooperation mit den Polizisten hilft, um möglichst schnell das geliebte Stück aus dem Fängen der Ordnungshüter wieder zu befreien. Gibt man den Zündschlüssel nicht heraus, wird eben ein Techniker beauftragt, der zwei Wochen später den Motor für die Leistungsmessung ans Laufen bringt. Widerspricht man der Beschlagnahme, wird das Mopped trotzdem mitgenommen und vier Wochen später segnet ein Richter die Beschlagnahme dann ab."

    Natürlich kann demütiges Verhalten zum Erfolg führen. "Ich muss ihre Harley sicherstellen lassen um sie von einem Sachverständigen begutachten zu lassen!" "Ich weiss nicht wie,aber mit viel Reue und Kratzen konnte ich ihn nach ca. 20 Minuten davon abbringen". Aber Vorsicht: nicht auf der eigenen Schleimspur ausrutschen!

    Ich glaube, Dein Rechtanwaltslink ist nicht ganz aktuell. Mit Einführung der FZV stellt sich die Sache etwas anders dar.

    Aus Kradblatt.de:

    "In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100 heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw. Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt und das Motorrad anschließend vorführt."

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Ein wirkliches Cleverle, aber eigentlich nicht, er fährt BMW obwohl die Karren alle ständig Rückrufe haben.

    Die BMW Mopeds die ständig von Rückrufaktionen betroffen waren ( R 1200 GS Bj. 2009, R 1200 R Bj. 2010 ) habe ich längst verschenkt ( so was schaue ich mir nicht lange an ) und die nineT Pure kam bisher ja noch ohne Rückruf aus, im Gegensatz zur Ur-nineT. :taetschel

    So lange das so bleibt ist alles gut und für den Fall, dass sich an dem Umstand etwas ändert ist die Liste derjenigen die sich dann gerne zur Verfügung stellen ( als Beschenkte ) bereits schon voll.


    Mit meiner Harley hatte ich übrigen die Tage auch Glück gehabt, denn da war zwar meine Baureihe betroffen aber nicht mein Modelljahr ( 2019 ) sondern nur 2017 und 2018. Immerhin sind knapp 240.000 Mopeds davon betroffen !

    https://www.focus.de/regional/rueck…id_9968619.html

    Finde das schon mehr als ärgerlich, wiederhole mich diesbezüglich auch gerne mit den vielen Rückrufaktionen und manch Hersteller steckt wohl einen nicht unerheblichen Teils seines Gewinns unmittelbar in Rückrufaktionen, aber das ist nicht mein Problem solange der Laden nicht deshalb früher oder später dicht macht und von so was lass ich mir den Spaß am Moped auch nicht nehmen.

    Dann wird das betroffene Moped halt kurzer Hand entsorgt und ein neues bekommt eine Chance sich zu bewähren.

    Die älteste von meinen 4 Mopeds ist übrigens eine Honda ( Crossrunner ), die hat schon 4 Jahre auf dem Buckel und ist bisher ohne eine einzige Rückrufaktion dieses hohe Alter erreicht :geht-klar

    Geht doch ! :daumen-hoch

  • Da kann mir nicht passieren, denn die Auspuffanlage meiner Nine-T ist nicht manipuliert ;)

    Die Original-Version ist mir schon zu laut, warum sollte ich da die Auspuffklappe ausbauen?

    Weil das Ding hässlich ist, gar nicht so leicht ist und den Kohl auch nicht fett macht.

    Wenn der Auspuff immer seine "normale" Lautstärke hat und nur in dem Bereich von 30 - 50 km/h durch das Schließen der Klappe etwas leiser ist, dann ist das für mich ein Verarschen der Behörde welche nur in dem Bereich ihre Messungen fährt und vom Kunde, aber ja ok.

    Mit meiner rechten Gashand und unter Einschaltung des Gehirns erreicht man zudem mehr wie mit jeder Auspuffklasse !

    Denn eine nineT ist bei 50 km / h im 2. Gang mit geschlossener Klappe bestimmt lauter als wie wenn ich ohne Klappe im 4. Gang ebenfalls mit 50 km / h durch eine Ortschaft fahre.

    Wenn einem die nineT selbst generell zu laut ist habe ich dafür Verständnis, aber dass ich persönlich ohne Klappe ( welche ja eh nur bei 30 - 50 km / h schließt ) bei meiner Fahrweise j emand belästige halte ich für nahezu ausgeschlossen. Suche mir bewusst Strecken mit möglichst wenigen Ortschaften und so führt auch meine Hausstrecke ( ca. 30 Kilometer ) gerade mal durch 4 Ortschaften wo jede Kirchenglocke oder jedes Hundegebell lauter ist wie meine ninet ( ohne Klappe ).

    Zudem ist die Strecke so verkehrsberuhigt ( da auf dem Lande ), dass ich pro Runde wenn es hoch kommt auf 2 -3 Fahrzeuge stoße.

    Von daher bleib ich dabei, vor dem Losfahren Licht und Gehirn einschalten, das ist wichtiger wie jede Technik und wie jede Vorschrift. :geht-klar     

    2 Mal editiert, zuletzt von Pure2018 (3. Januar 2019 um 15:14)

  • Hi 9T-Gemeinde,

    schon mal jemand daran gedacht, dass sich Polizisten auch hier im Forum tummeln und für die "Tipps" ungeneim dankbar sind ... ;)

    Wer hat mich gerufen ?

    Aber auch bei uns gibt es normale Menschen, die auch gerne ...... fahren, wir lassen uns nur nicht gerne vera.......... und glaubt mir, als Selbstanwender kennen wir jeden Trick, wie die Herren und Damen vom TÜV auch. So kannst Du das gar nicht tarnen und verschleiern.

    Etwas Reue und Einsicht fördert halt den Ermessensspielraum aber irgendwann ist halt da auch Ende.

    Wer Mist baut, muss halt dafür gerade stehen. Wusste jeder doch vorher was er falsch machen will und wird.

    Unsere Nachbarn mit den gelben Nummernschildern haben daher den DBEater immer mit dabei und bauen den vor Ort einfach wieder ein (natürlich nachher wieder aus)

    Bikergruss

  • Na dann sag doch mal ehrlich Herr Wachtmeister, was ist denn gefährlicher, zu lautes oder zu schnelles und riskantes Fahren ?

    Und wenn es hier alles mit der Geschwindigkeit so genau und ernst nehmen würden, dann wäre schon viel geholfen.

    Aber ein Großteil ist nur Heuchelei, Auspuff ohne Klappe ist schwer kriminell, aber mit 80 km /h durch den Ort brettern oder mit 160 km /h über die Landstraße ist völlig normal und ja nur ein Kavaliersdelikt.

    Manch einer scheint da irgendwie den Bezug zur Realität verloren zu haben... :0plan


    Ich halte mich da lieber an die Geschwindigkeitsbegrenzung und regle dafür die Lautstärke entsprechend rücksichtsvoll und sozialverträglich mit meiner Hand am Gas. :geht-klar

    Sollte ich dann dafür ( für diese schwere Straftat ) ein Ticket bekomme, ziehe ich meine Geldbörse mit Vergnügen und jederzeit gerne.

    So zahle ich übrigen auch immer gerne das Ticket für Fahren ohne grünen Aufkleber in der Umweltzone, obwohl alle meine Fahrzeuge Euro 6 und besser haben, nur weil bei mir die hässlichen grünen Aufkleber nicht an der Windschutzscheibe sondern in die Tonne landen.

    Ist zwar ja auch eine schwere Straftat, das Nichtanbringen von diesem grünen Kleber auf der Scheibe, aber auch das ist es mir wert ( keine hässlichen Kleber auf der Scheibe und freien Blick auf die Straße, denn Vignette für CH und AT sind schon schlimm genug ). :geht-klar

    2 Mal editiert, zuletzt von Pure2018 (3. Januar 2019 um 15:31)

  • Da hast du aber den daran anschließenden, eigentlich spannenderen Teil weggelassen:

    Korrekt, sorry!

    Mir ging es im Wesentlichen um das Thema Stillegung / Beschlagnahme durch die Rennleitung.

    Ist ein schwieriges weil juristisches Thema. Meines Wissens ist das nicht mehr so einfach möglich, da hier

    die Frage im Raum steht, ob eine Verkehrsgefährdung vorliegt.

    Sie dürfen eine Weiterfahrt untersagen oder § 49 StVo.

    Wenn Sicherstellung oder Beschlagnahme nur unter Beteiligung eines Staatsanwalts.

    Aber das sind nur meine persönlichen Interpretationen der Rechtslage. Bin kein Jurist und behaupte somit nicht, dass meine Interprtationen richtig sind. Ich persönlich bewege mich lieber auf der legalen Seite.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • kann es nicht vor Ort in ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden, wird es sichergestellt, weil Du ja nicht rechtskonform weiter fahren kannst. Ohne Betriebserlaubnis geht es halt nicht weiter.

    Ist die Beweislage schwierig, muss ein Gutachter dran, damit Rechtssicherheit besteht ( z.B. Absicht = Vorsatz) was für die Höhe der Strafe und ob überhaupt wichtig ist.Es könnte ja auch ein einfacher technische (durchgerosteter Auspuff oder Schelle verloren) Mangel sein.

    Da ja jeder Depp, der die Karre einfach nur sinnlos lauter macht eine Rechtsschutzversicherung hat und den Anwalt nutzt, ist das leider beweiserheblich und bei guter Bastelarbeiten auch schwieriger geworden.

    Wer den Seilzug einfach wieder einhängen kann und Reue zeigt, kann sicherlich weiter fahren und wartet einfach auf die Post und zahlt dann. Hat man genug Punkte und möchte den Führerschein behalten, wird man auch leiser unterwegs sein können für etwas längere Zeit.

    Daher kann man sich zwar erwischen lassen, muss es aber vor Ort rückbauen können ( z.B. die Steckerlösung). Dann wird nur der böse Schalter und das Kabel beschlagnahmt zur Beweiserhebung und Du kannst weiter fahren....wartest auf die Post....

    Als Anwohner einer Bundesstrasse im Dunstkreis vom Nürburgring weiss ich leise Fahrzeuge im Sommer zu schätzen und verstehe Anwohner, die laute Fahrzeuge zum Teufel wünschen sehr gut. Und: Krach macht krank !

    Deshalb ist auch die angedachte VERBOTENE Bastllösung, innerorts leise und außerorts nicht ganz so leise, nicht von der Hand zu weisen, wenn es erst gemeint ist. Ich selbst fahre den AC Schnitzer und einen Shark, die ich beide kernig finde, das muss aber auch nicht jedem gefallen denn sie sind lauter als die Originale. Eg-Betriebserlaubnis sei Dank, rechtskonform, aber wirklich nicht leise. Das muss dann aber auch reichen, finde ich. Und durch Schaltung, Drehzahl und Gasgriff kann man die gut auchvleisebfahren, wenn man aus der Pubertät raus ist.

    Bikergruss

    2 Mal editiert, zuletzt von Guido H. (3. Januar 2019 um 15:57)