Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • . . . wenn der Händler nicht will* (aus welchen Gründen auch immer) ist jeder Kulanzantrag sinnlos**.

    * sobald man das merkt, Händler wechseln!
    ** der Händler muss begründen und auch vertreten

    trotzdem kann ein Kulanzantrag scheitern - beispielsweise wenn der Verschleiß ins Spiel kommt

  • Es ist nicht nur bei BMW üblich, auf den administrativen und wirtschaftlichen Aufwand einer Kulanzregelung zu verzichten, wenn eine Versicherung einspringt. Da die auch noch als "Garantieverlängerung" oder "Anschlussgarantie" firmiert, erst recht.

  • Wie auch hier zu lesen ist, gibt es erstmal kein Defekt.

    Seh ich anders...

    ...Argumentation: "Produkthaftung"

    Auszug aus der Wiki:

    Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadensersatz gegen den Hersteller für Schäden, die beim Endabnehmer infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden sind. Die Produkthaftung beruht in den EU-Staaten auf der EG-Richtlinie 85/374 EG.

    Ein nachweislicher Tropfen Gabelöl auf der Bremscheibe genügt...

    Immer wieder verfallen wir der törichten Annahme, dass die kommenden Jahre eine Fortschreibung dessen sein werden, was die vergangenen Jahre geschah...

  • Moin,
    Mal zumindest den halben Fred lesen, dann weiste Bescheid.
    Kein Defekt = nur Fettring vom Montagefett ( hät ich drauf bestanden, würden sinnloserweise trotzdem die Simmerringe getauscht)
    Defekt = Gabelöl sifft raus ( wird sofort behoben)

    Nun fällt ein Simmerring aber unter Verschleißteil. Daher ist das eher Kulanz.

    Henning

  • Produkthaftung ist in diesem Zusammenhang drollig. Aus der Verwendung im Fahrzeugbau üblicher Dichtungen, die nun mal früher oder später in ihrer Funktion nachlassen, wird sich kaum ein Konstruktionsmangel mit lebensgefährlichen Folgen ableiten lassen. Man sollte sich da auch nicht von Berichten über Schadenersatz in astromnomischer Höhe aus den USA leiten lassen. Zumal über solche Fälle und deren Hintergrund meist auch recht halbgar recherchiert wird. Ich darf daran erinnern, dass für den betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs vorrangig Fahrer und Halter verantwortlich sind und dieser auch regelmäßig, genau genommen vor jeder Fahrt, zu prüfen ist. Wer mit einer tropfenden Gabel losfährt, wird sich bei einem Schadensersatzprozess sicher andere Dinge anhören dürfen als hier erhofft.
    Wer sich wundert, warum in einer Bedieniungsanleitung mehr Warnhinweise als Informationen zur Nutzung des Geräts finden, muss nur in Foren stöbern.