Die erforderliche Vorspannkraft ist bei der weicheren Feder höher, das stimmt.
Aber was sagt das aus?? - Das ich eine etwas grössere Kraft brauche, wenn ich das Fahrzeug ganz ausgefedert auf dem Seitsnständer habe und in die Senkrechte kippe um die Vorspannkraft zu überwinden.
Hab jetzt nicht nachgerechnet, aber bei der Gesamtvosrpannung must du einen Rechenfehler haben, denn die muss doch in beiden Fällen gleich hoch sein.
Extra für Dich schreibe es jetzt noch einmal.
Die R9T ist ein Fahrzeug welches für 2 Personen zugelassen ist, und das zulässige Gesamt Gewicht durch das Fahrwerk getragen werden muss. Mit eine 12er Feder funktioniert das aber mehr nicht, und es kann zu gefährlichen Situationen kommen.
Die TÜVER welche du auf deiner Ebene kennst sind sicherlich nicht in der Lage das zu erkennen und denen ist Fahrwerkstechnik in der Regel auch nicht wirklich bekannt.
Die Prüfer die zu Öhlins oder Bilstein kommen sind dagegen richtige Profis, die sich auskennen, und das mit der Sandsackmethode testen, probieren, wechseln und zur Probe fahren. Da dauert so ein Test für ein Gutachten schon mal einen Tag und kostet auch über 1000 Euro. Bei Autos ist das genauso. Da wird nichts am Schreibtisch gerechnet was gehen könnte, müsste oder vielleicht , sondern es wird in der Praxis getestet, belastet und gefahren.
Gerne kannst du für dich eine 110ner Feder verbauen. Damit bist aber dann illegal, und wenn mal was passiert der Dumme.
Es sei, du lässt dir die 2-Mann Zulassung austragen und lastest das zulässige Gesamtgewicht ab. Wenn dir das ein Prüfer abnimmt und einträgt bist dann wieder legal.
Der Markt für Zubehörhersteller tickt da völlig anders, wie der des Fahrzeugherstellers. Die Fahrzeughersteller wie in diesem Fall BMW, werden nicht vom KBA kontrolliert und können da quasi machen was sie wollen, weil man denen da die absolute Kompetenz zutraut.
Und so kommen dann auf dem Weg auch echte Krücken auf den Markt, wie z.B. eine R9T Scrambler oder Urban oder auch etliche Triumph Modelle , die bei maximaler Zuladung auch auf Block gehen.
Bei den Zubehörherstellern ist es halt so, dass die Nachweise und Dokumentationen erbringen müssen, und diese beim KBA hinterlegt werden müssen. Im Fall der Fälle haftet dann der Federbeinhersteller bzw. auch der TÜV Prüfer für Fehler.
Beim KBA müssen pro Federbein konsequent alle Federn mit Länge und Federraten und genauer Bezeichnung hinterlegt sein. Das ist Gesetz und ich finde , dass ist auch gut so, denn es geht hier um sicherheitsrelevante Fahrzeugteile, und da sollte nicht jeder machen können was er will. Kannst du natürlich gerne tun, aber bitte nicht anderen eine um 2 Stufen weichere Federn empfehlen
Gruß
Rainer